Nachpruefungsverfahren § 160 GWB
Worum es geht
Prüfe Nachpruefungsverfahren § 160 GWB von der ersten Aktenordnung bis zur belastbaren Empfehlung: Norm, Tatsache, Beleg, Frist und prozessualer nächster Schritt müssen zusammenpassen.
Normenanker
- § 160 GWB
- § 97 Abs. 1 und 2 GWB
- § 122 GWB
- § 123 GWB
- § 124 GWB
- § 127 GWB
- § 160 Abs. 2 und 3 GWB
- § 169 GWB
- § 58 VgV
- Art. 18 RL 2014/24/EU
Prüfpfad
- Rolle und Ziel klären: Angriff, Verteidigung, Beratung, Behördenkontakt, Registervorgang oder gerichtliches Verfahren bestimmen.
- Tatbestandsmerkmale zerlegen: Jedes Merkmal mit Aktenstelle, Beleg, Beweisangebot, Gegentatsache und offener Recherchefrage verbinden.
- Fristen und Zuständigkeit sichern: Rechtsbehelfsfrist, Ausschlussfrist, Verjährung, Gerichtsstand, Behördenzuständigkeit und Verfahrensart vorab fixieren.
- Beweislast und Darlegungslast trennen: Wahrscheinliche Wahrheit genügt nicht; entscheidend ist, wer sie wann wie beweisen muss.
- Risikoampel bilden: Grün bei Norm + Tatsache + Beleg; Gelb bei Wertungsspielraum; Rot bei Frist-, Form-, Zuständigkeits- oder Beweislastbruch.
Entscheidungs- und Quellenhygiene
- Rechtsprechung nur einsetzen, wenn Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen.
- Keine BeckRS-, juris- oder Kommentar-Fundstellen blind übernehmen. Fehlt eine verifizierte Entscheidung, ausdrücklich mit Normtext, Systematik, Beweislast und offenem Recherchepunkt arbeiten.
- Bei divergierenden Obergerichten die regionale Zuständigkeit, den Instanzenzug und den Stand höchstrichterlicher Klärung kenntlich machen.
Arbeitsprodukt
- Kurzvermerk mit Normenanker, Tatsachenmatrix, Fristen, Belegen und Risikoampel.
- Mandantenfähige Handlungsempfehlung mit nächstem Schritt, benötigten Unterlagen und Eskalationsoption.
- Optional: Schriftsatz-, Behörden-, Gegner- oder Gerichtstext im Ton des jeweiligen Verfahrens.