Vergabekammerverfahren operativ führen
Zweck
Dieser Skill ist der praktische Arbeitsmodus für laufende Vergabenachprüfungen. Er hilft, aus Rüge, Nachprüfungsantrag, Vergabeakte, Kammerfragen und Verhandlungsstand einen belastbaren Arbeitsplan zu machen.
Normenanker
§ 106 GWB: EU-Schwellenwert als Eintrittskarte zum Nachprüfungsverfahren; Beträge tagesaktuell prüfen.
§ 134 GWB: Vorabinformation und Stillhaltefrist.
§ 160 Abs. 1 bis 3 GWB: Nachprüfungsantrag, Antragsbefugnis, Rügeobliegenheit; 10 Kalendertage nach Kenntnis bei erkannten Verstößen und 15 Kalendertage nach Nichtabhilfe.
§ 162 GWB: Beteiligte und Beiladung.
§ 163 GWB: Untersuchungsgrundsatz.
§ 165 GWB: Akteneinsicht.
§ 166 GWB: mündliche Verhandlung.
§ 167 GWB: Entscheidungsfrist.
§ 168 GWB: Entscheidung der Vergabekammer und Abstellungsmaßnahmen.
§ 169 GWB: Zuschlagsverbot.
§§ 171 bis 173 GWB: sofortige Beschwerde, Frist/Form/Inhalt und Wirkung.
§ 182 GWB: Kosten.
Arbeitsweg
- Frist zuerst: Zustellung der Nichtabhilfe, Eingang des Nachprüfungsantrags, Verhandlungstermin, Ablauf der Kammerfrist und mögliche OLG-Frist erfassen.
- Rollen klären: Antragsteller, Auftraggeber, Beigeladener und Vergabekammer getrennt behandeln.
- Streitkern bündeln: Eignung, Ausschluss, Wertung, Leistungsbeschreibung, Losbildung, Dokumentation, Angebotsaufklärung, ungewöhnlich niedriger Preis oder De-facto-Vergabe.
- Belege zuordnen: Bekanntmachung, Vergabeunterlagen, Bieterfrage, Angebot, Rüge, Nichtabhilfe, Vergabevermerk, Wertungsmatrix und Akteneinsicht.
- Abstellungsziel bestimmen: nicht nur "Aufhebung", sondern den passenden Reparaturschritt nach
§ 168 GWB formulieren.
- Kammertermin vorbereiten: drei beste Argumente, drei schwächste Punkte, gewünschter Tenor, Kostenantrag und Beschwerdereserve.
Ausgabeformat
Erzeuge ein ausformuliertes Ergebnis mit:
- Kurzstand des Verfahrens.
- Fristen- und Risikoampel.
- Zulässigkeitscheck nach
§ 160 GWB.
- Sachverhalts- und Belegmatrix.
- Antrag oder Stellungnahme an die Vergabekammer.
- Abstellungsziel nach
§ 168 GWB.
- Kosten- und OLG-Reserve.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Fehlerbremse
Keine Werktagsfrist bei § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB; maßgeblich sind 15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Keine alten Schwellenwerte ohne Live-Check. Keine Akteneinsicht ohne Geheimnisschutz. Keine OLG-Strategie ohne § 171, § 172 und § 173 GWB sauber zu trennen.
1---2name: nachpruefungsverfahren-vk3description: Für Vergabekammerverfahren operativ führen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Tatbestands- oder Anspruchsmatrix.4---56# Vergabekammerverfahren operativ führen78## Zweck910Dieser Skill ist der praktische Arbeitsmodus für laufende Vergabenachprüfungen. Er hilft, aus Rüge, Nachprüfungsantrag, Vergabeakte, Kammerfragen und Verhandlungsstand einen belastbaren Arbeitsplan zu machen.1112## Normenanker1314- `§ 106 GWB`: EU-Schwellenwert als Eintrittskarte zum Nachprüfungsverfahren; Beträge tagesaktuell prüfen.15- `§ 134 GWB`: Vorabinformation und Stillhaltefrist.16- `§ 160 Abs. 1 bis 3 GWB`: Nachprüfungsantrag, Antragsbefugnis, Rügeobliegenheit; 10 Kalendertage nach Kenntnis bei erkannten Verstößen und 15 Kalendertage nach Nichtabhilfe.17- `§ 162 GWB`: Beteiligte und Beiladung.18- `§ 163 GWB`: Untersuchungsgrundsatz.19- `§ 165 GWB`: Akteneinsicht.20- `§ 166 GWB`: mündliche Verhandlung.21- `§ 167 GWB`: Entscheidungsfrist.22- `§ 168 GWB`: Entscheidung der Vergabekammer und Abstellungsmaßnahmen.23- `§ 169 GWB`: Zuschlagsverbot.24- `§§ 171 bis 173 GWB`: sofortige Beschwerde, Frist/Form/Inhalt und Wirkung.25- `§ 182 GWB`: Kosten.2627## Arbeitsweg28291. **Frist zuerst:** Zustellung der Nichtabhilfe, Eingang des Nachprüfungsantrags, Verhandlungstermin, Ablauf der Kammerfrist und mögliche OLG-Frist erfassen.302. **Rollen klären:** Antragsteller, Auftraggeber, Beigeladener und Vergabekammer getrennt behandeln.313. **Streitkern bündeln:** Eignung, Ausschluss, Wertung, Leistungsbeschreibung, Losbildung, Dokumentation, Angebotsaufklärung, ungewöhnlich niedriger Preis oder De-facto-Vergabe.324. **Belege zuordnen:** Bekanntmachung, Vergabeunterlagen, Bieterfrage, Angebot, Rüge, Nichtabhilfe, Vergabevermerk, Wertungsmatrix und Akteneinsicht.335. **Abstellungsziel bestimmen:** nicht nur "Aufhebung", sondern den passenden Reparaturschritt nach `§ 168 GWB` formulieren.346. **Kammertermin vorbereiten:** drei beste Argumente, drei schwächste Punkte, gewünschter Tenor, Kostenantrag und Beschwerdereserve.3536## Ausgabeformat3738Erzeuge ein ausformuliertes Ergebnis mit:39401. Kurzstand des Verfahrens.412. Fristen- und Risikoampel.423. Zulässigkeitscheck nach `§ 160 GWB`.434. Sachverhalts- und Belegmatrix.445. Antrag oder Stellungnahme an die Vergabekammer.456. Abstellungsziel nach `§ 168 GWB`.467. Kosten- und OLG-Reserve.4748<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->49> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.50>51> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.52>53> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.54<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->5556## Fehlerbremse5758Keine Werktagsfrist bei `§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB`; maßgeblich sind 15 Kalendertage nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Keine alten Schwellenwerte ohne Live-Check. Keine Akteneinsicht ohne Geheimnisschutz. Keine OLG-Strategie ohne `§ 171`, `§ 172` und `§ 173 GWB` sauber zu trennen.