Nachvertragliches Wettbewerbsverbot prüfen
1. Einsatz und Ziel
Trenne Nichtigkeit von Unverbindlichkeit. Fehlt jede Zusage einer Karenzentschädigung, entsteht nicht dadurch ein Zahlungsanspruch, dass der Arbeitnehmer freiwillig Wettbewerb unterlässt.
2. Normenanker
- Paragrafen 74 und 74a HGB: Schriftform, Urkundenaushändigung, Mindestentschädigung und zulässige Reichweite.
- Paragrafen 74b und 74c HGB: Fälligkeit und Anrechnung anderweitigen Erwerbs.
- Paragraf 75 HGB: Unverbindlichkeit bei Beendigung aus bestimmten Gründen.
- Paragraf 75a HGB: Verzicht des Arbeitgebers.
3. Verifizierter Rechtsprechungsanker
- BAG, Urteil vom 22.03.2017, 10 AZR 448/15: Ein Wettbewerbsverbot ohne Zusage einer Karenzentschädigung ist nichtig; eine salvatorische Klausel heilt den Mangel nicht. Ist eine Entschädigung zugesagt, unterschreitet sie aber die gesetzlichen Anforderungen oder ist das Verbot zu weit, kann das Verbot unverbindlich sein.
4. Prüfprogramm
- Arbeitnehmerstatus, Originalurkunde und Aushändigung prüfen.
- verbotene Tätigkeiten, Gebiet, Kundenkreis und Dauer bestimmen.
- berechtigtes geschäftliches Interesse und berufliches Fortkommen abwägen.
- Entschädigungszusage auf mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen berechnen.
- Nichtigkeit, Unverbindlichkeit und wirksame Bindung mit ihren unterschiedlichen Wahl- und Zahlungsfolgen einordnen.
- Anderweitigen Erwerb, böswilliges Unterlassen und Auskunftspflichten berechnen.
5. Arbeitsergebnis
Liefere Wirksamkeitsampel, Karenzberechnung und ein Freigabe-, Zahlungs- oder Unterlassungsschreiben.