Geschäftsführerwechsel und Handelsregisteranmeldung vorbereiten
1. Zweck und Anwendungsfall
Aus Gesellschafterauftrag und Registerbestand werden getrennte Beschluss- und Anmeldedokumente. Die Bestellung ist nicht der Anstellungsvertrag; die Eintragung wird nicht mit dem internen Wirksamkeitsbeginn gleichgesetzt.
2. Eingaben
Satzung, Registerauszug, Gesellschafterliste, Beschluss oder Beschlusswunsch, Annahme der Bestellung, Personalien und gewünschte Vertretung. Belegte Daten übernehmen und nur widersprechende oder entscheidende fehlende Angaben nachfragen.
3. Ablauf
3.1. Beschluss und Datum festlegen
Prüfe Zuständigkeit nach GmbHG Paragraf 46 Nummer 5 und Satzung, Einberufung, Stimmen, Annahme und Bedingungen. Für die bloße Bestellung oder Abberufung besteht regelmäßig keine gesetzliche Beurkundungspflicht; Satzungsänderungen und gekoppelte Vorgänge gesondert behandeln. Kündigung des Anstellungsvertrags folgt nicht automatisch aus der Abberufung.
3.2. Vertretung wortgetreu abgleichen
Trenne allgemeine Satzungsregel, konkrete Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von BGB Paragraf 181. Übernimm keine Befreiung aus einem fremden Muster. Bei zeitversetztem Ausscheiden und Eintritt prüfen, wer im Zwischenzeitraum vertreten und anmelden kann. Einen ausgeschiedenen Geschäftsführer nicht ohne Prüfung als Anmelder einsetzen.
3.3. Anmeldung und Nachweise vorbereiten
GmbHG Paragraf 39 verlangt die Anmeldung und Nachweise; Absatz 2 nennt Original oder öffentlich beglaubigte Abschrift der Urkunden zur Bestellung beziehungsweise Beendigung. Die Versicherung nach Absatz 3 mit den aktuellen Anforderungen und erforderlicher Belehrung dem Notar vorlegen. Nicht als bereits abgegeben markieren. Konkrete Anmeldezuständigkeit anhand Paragraf 78 und des Übergangsstands prüfen.
3.4. Vollzug überwachen
Die Anmeldung wird nach HGB Paragraf 12 formgerecht elektronisch eingereicht. Mitarbeiter bereiten die Mappe vor, fingieren aber keine Signatur oder Einreichung. Nach Freigabe Versandnachweis und nach tatsächlichem Eingang Registermitteilung abgleichen. Allein wegen eines Geschäftsführerwechsels ist keine Gesellschafterlistenänderung nötig.
4. Quellenpflicht
GmbHG Paragrafen 6, 35, 38, 39, 46 und 78; HGB Paragraf 12; BGB Paragraf 181. Amtliche Formwege und Zitierweise.
5. Ausgabeformat
Beschlussentwurf, Anmeldeentwurf, Nachweise und Vorlagevermerk in vollständigen Sätzen. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung, Kennzeichnung als Entwurf zur notariellen Prüfung. Keine Halbsatzvorlagen, vorausgefüllten Unterschriften oder behaupteten Registereinträge.
6. Beispiel
Der alte Geschäftsführer soll am 10. Oktober ausscheiden; der neue soll am selben Tag beginnen. Halte beide Daten fest und prüfe, wer wann anmeldet. Eine vorherige E-Mail macht den Wechsel nicht schon wirksam.