Mandantenkommunikation und Aufklaerungspflicht im Steuerrecht
Fachlicher Anker
- Normen: § 6a, § 371 AO, § 153 AO.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Handlungsalternativen bestehen und welche Mehr- oder Minder-Steuer ist mit jeder verbunden?
- Welches Steuerstrafrisiko ist erkennbar — muss zwingend auf § 371 AO und § 153 AO hingewiesen werden?
- Welche Fristen laufen — hat der Mandant verstanden dass Untaetigkeit zur Bestandskraft fuehrt?
- Wurde der Mandant über Honorarrahmen und Kostenrisiken aufgeklaert?
- Wurde die Empfehlung schriftlich oder mit Aktenvermerk dokumentiert?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
- § 280 BGB — Schadensersatz wegen Pflichtverletzung; Anwalts- und Steuerberaterhaftung.
- § 675 BGB — entgeltliche Geschäftsbesorgung.
- § 33 StBerG — Berufsbild Steuerberater; eigenverantwortliche Vertretung.
- § 43a Abs. 3 BRAO — Sachlichkeitsgebot; Beratung sachlich und vollstaendig.
- § 153 AO — Berichtigungspflicht bei nachtraeglich erkannter Unrichtigkeit.
- § 371 AO — Selbstanzeige.
Aktuelle Rechtsprechung
- Keine Pauschalzitate aus BeckRS allein; jede Entscheidung muss auf eine primaere oder offene Sekundaerquelle ruckfuehrbar sein.
Zentrale Normen
§ 280 BGB · § 675 BGB · § 33 StBerG · § 43a BRAO · § 153 AO · § 371 AO · § 89 AO (verbindliche Auskunft) · § 204 AO (verbindliche Zusage)
Praxisformulierung / Antragsmuster
AUFKLAERUNGS- UND ENTSCHEIDUNGSBESTAETIGUNG
Mandant: [NAME], [ADRESSE]
Berater: [NAME], [KANZLEI]
Sache: [STEUERART, JAHR, AKTENZEICHEN]
Heute am [DATUM] habe ich folgende Handlungsoptionen erlaeutert:
1. [OPTION A] — voraussichtliche Mehrsteuer: [BETRAG]; Risiken: [...]
2. [OPTION B] — voraussichtliche Mehrsteuer: [BETRAG]; Risiken: [...]
3. Untaetigkeit — Folge: Bestandskraft des Bescheids.
Ausdruecklich hingewiesen wurde auf:
- Berichtigungspflicht nach § 153 AO bei nachtraeglichem Erkennen einer Unrichtigkeit
- Moeglichkeit der Selbstanzeige nach § 371 AO und ihre Sperrgruende
- Nachzahlungszinsen § 233a AO und Hinterziehungszinsen § 235 AO
- Frist und Kosten
Der Mandant entscheidet sich für Option [...].
[ORT, DATUM] [UNTERSCHRIFT MANDANT] [UNTERSCHRIFT BERATER]
Abgrenzung zu anderen Skills dieses Plugins
- Verfahrens-Sklls (
anw-einspruch-finanzamt,anw-aussetzung-vollziehung,anw-akteneinsicht-steuerakte) decken den prozessualen Rahmen ab; dieser Skill liefert die materielle Begruendung. - Bei steuerstrafrechtlichen Beruehrungspunkten parallel
fa-stu-steuerhinterziehung-370-aoundfa-stu-selbstanzeige-371-aoaufrufen. - Bei berufsrechtlichen Fragestellungen
fa-stu-stberg-vereinbare-taetigkeitbzw.fa-stu-rvg-steuerstreitparallel ziehen.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.