Orientierung im Strafrecht-Mandat und Fallrouting: Anwendungsfall Strafverteidiger erhaelt neue Anfrage und muss Strafrechts-Konstellation einordnen und passendes Fachmodul finden
Arbeitsbereich
Orientierung ordnet den Fall über die tragenden Prüfungslinien: Orientierung im Strafrecht-Mandat und Fallrouting, Untersuchungshaft und Haftprüfung nach §§ 112 ff, Verständigung § 257c StPO und Taeter-Opfer-Ausgleich § 46a. Arbeite zuerst die tragende Rechtsfrage heraus; Nebenaspekte werden nur verarbeitet, soweit sie Frist, Zuständigkeit, Beweislast oder das konkrete Arbeitsprodukt tatsächlich beeinflussen.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: StGB §§ 13, 22, 23, 25, 32, 35, 46, 47, 56, 57, StPO §§ 100a, 102, 105, 112, 136, 137, 140, 147, 152, 153a, 244, 257c, 261, 264, 265, 267, 304, 341, 344, 349; StPO; StGB — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Orientierung im Strafrecht-Mandat und Fallrouting: Anwendungsfall Strafverteidiger erhaelt neue Anfrage und muss Strafrechts-Konstellation einordnen und passendes Fachmodul finden. § 136 StPO Belehrung, § 137 StPO Verteidigerrecht, StGB Straftatbestaende. Prüfraster Deliktstyp allgemeines oder Wirtschaftsstrafrecht, Verfahrensstand Ermittlung Anklage Hauptverhandlung, Mandantenrolle Beschuldigter Zeuge Nebenklaeger. Output Mandat-Einordnung mit Weiterleitung zur richtigen Prüfungslinie. Abgrenzung zu Mandat-Triage-Strafrecht für ausführliche Erstaufnahme.
Fachanwalt für Strafrecht — Orientierung
FAO-Voraussetzungen
- Theoretischer Lehrgang 120 Stunden.
- Drei Klausuren zum Strafrecht.
- 60 Fälle in den letzten drei Jahren, davon mindestens 40 Hauptverhandlungen mit eigener Beteiligung.
- Anmeldung bei der Rechtsanwaltskammer.
Wichtige Normen
| Bereich | Norm |
|---|---|
| StGB Allgemeiner Teil | §§ 1 ff. StGB |
| StGB Besonderer Teil | §§ 80 ff. StGB |
| Strafverfahren | StPO §§ 1 ff. |
| Strafvollstreckung | StVollstrO StVollzG |
| Nebenstrafrecht | BtMG WaffG AO § 370 (Steuerhinterziehung) |
| Strafrecht Wirtschaft | §§ 263 263a 266 299 StGB GwG |
| Jugendstrafrecht | JGG |
| Beruf Strafverteidiger | § 137 StPO § 138 StPO § 142 StPO Pflichtverteidigung § 140 StPO |
Typische Mandate
- Ermittlungsverfahren Erstvernehmung
- Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO Haftprüfungsantrag § 117 StPO Haftbeschwerde § 304 StPO)
- Hauptverhandlung Strafrichter Schöffengericht Schwurgericht
- Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen (Wirtschaftsstrafkammer Landgericht)
- Berufung Revision Verfassungsbeschwerde
- Strafvollstreckung Bewährung Reststrafenaussetzung
Notfristen
- Berufung § 314 StPO — eine Woche Notfrist.
- Revision § 341 StPO — eine Woche Notfrist.
- Revisionsbegründung § 345 StPO — ein Monat.
- Beschwerde § 311 StPO — eine Woche.
- Verfassungsbeschwerde § 93 BVerfGG — ein Monat.
- Wiedereinsetzung § 44 StPO — eine Woche.
Hauptgerichte
- Amtsgericht Strafrichter § 25 GVG (Vergehen Privatklage oder keine höhere Strafe als zwei Jahre zu erwarten) Schöffengericht § 28 GVG (bis vier Jahre Straferwartung).
- Landgericht Große Strafkammer Wirtschaftsstrafkammer Schwurgericht.
- OLG Berufungs- und Revisionsinstanz; Anklage erstinstanzlich bei Staatsschutzdelikten.
- BGH 1.–5. Strafsenat Revisionsinstanz.
Berufsverband
- Deutscher Strafverteidiger e. V. (DSV).
- Vereinigung Berliner Strafverteidiger.
- Strafverteidigervereinigung Niedersachsen / NRW / Bayern.
Schnittstellen
- aktenaufbereiter-strafrecht für Aktenaufbereitung.
- kanzlei-allgemein für Fristenbuch und Versand.
Hinweis
Plugin für Fachanwaltschaft-Orientierung. Tiefe Verteidigung erfordert die Erfahrung des Fachanwalts; insbesondere bei Schwurgerichts- und Wirtschaftsstrafrecht.
Zentrale Strafrecht-Normen im Überblick
- §§ 1-2 StGB — Gesetzlichkeitsprinzip; keine Strafe ohne Gesetz (nullum crimen)
- §§ 13-16 StGB — Begehungs-/Unterlassungsdelikt, Vorsatz, Irrtum
- §§ 20-21 StGB — Schuldunfaehigkeit, verminderte Schuldfaehigkeit
- §§ 46-49 StGB — Strafzumessung, besonderer Milderungsgrund
- § 78 StGB — Verjährungsfristen (z.B. 30 Jahre bei Mord)
- §§ 112-130 StPO — Untersuchungshaft, Haftbefehl, Haftgruende, Haftpruefung
- §§ 136-136a StPO — Beschuldigtenbelehrung, Aussageverweigerungsrecht, Beweisverwertungsverbote
- §§ 140-142 StPO — notwendige Verteidigung, Pflichtverteidiger
Aktuelle Leitentscheidungen
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.