Output: Antrag, Beschwerde, Klageschrift
Klageschrift nach ZPO (§ 253 ZPO)
Pflichtinhalt (§ 253 Abs. 2 ZPO)
- Rubrum: Bezeichnung der Parteien (vollständiger Name, Anschrift), gesetzliche Vertreter, Prozessbevollmächtigte
- Gericht: Zuständiges Gericht (Amtsgericht oder Landgericht nach Streitwert § 23 / § 71 GVG; örtliche Zuständigkeit §§ 12 ff. ZPO)
- Bestimmter Klageantrag (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO): vollstreckungsfähig formuliert
- Klagebegründung: Sachverhalt, Anspruchsgrundlage, Beweisangebote
Tenor-Bausteine
Zahlungsklage: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem [Datum] zu zahlen."
Unterlassungsklage: "Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, [genaue Handlung zu beschreiben]. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, angedroht."
Feststellungsklage: "Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien ein [Rechtsverhältnis] besteht / nicht besteht."
Verwaltungsgerichtliche Klage (VwGO)
Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO)
Pflichtinhalt:
- Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsakts (Bescheid mit Datum und Aktenzeichen)
- Widerspruchsbescheid (soweit erforderlich)
- Klagefrist: 1 Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids (§ 74 Abs. 1 VwGO)
Tenor: "Der Bescheid des [Behörde] vom [Datum], Az. [X], und der Widerspruchsbescheid vom [Datum] werden aufgehoben."
Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO)
Tenor: "Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger [Verwaltungsakt] zu erteilen / zu bewilligen."
Beschwerde an das BVerfG (§ 90 BVerfGG)
Formale Mindestanforderungen:
- Beschwerdebefugnis: Grundrechtsträger, unmittelbar und gegenwärtig betroffen
- Beschwerdegegner: Öffentliche Gewalt (Gesetz, Gerichtsentscheidung, VA)
- Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG): alle Rechtsmittel ausgeschöpft
- Frist: 1 Monat nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung (§ 93 Abs. 1 BVerfGG)
- Gerügtes Grundrecht mit Artikel benennen
- Substantiierte Begründung der Grundrechtsverletzung
Widerspruch (VwGO / SGB)
Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe des Verwaltungsakts (§ 70 VwGO; § 84 SGG).
Form: Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde. Keine besondere Form sonst.
Mindestinhalt: Bezeichnung des Bescheids, Erklärung des Widerspruchs, Begründung (empfohlen, nicht zwingend).
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Formale Dokumentbausteine generieren für Antrag Beschwerde oder Klageschrift | Ausgabe nach Schema; Bausteine unten |
| Variante A — Nur Tenor-Baustein noetig kein vollstaendiges Dokument | Nur Tenor generieren; Sachverhalt und Begruendung separat |
| Variante B — Verwaltungsrecht statt Zivilrecht andere Anforderungen | VwGO-Variante des Templates verwenden |
| Variante C — Dokument soll durch KI-Kennzeichnungspflicht versehen werden | Kennzeichnungs-Skill parallel; Baustein erganzen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Ausgabe
Das System erzeugt:
- Vollständiges Rubrum
- Antrag / Tenor (vollstreckungsfähig)
- Begründungsentwurf nach Vier-Schritt-Schema
- Beweismittelverzeichnis
- Hinweis auf Einreichungsfristen und -stellen
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Durchsetzung des Anspruchs / Vergleich / Reputationsschutz / schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestforderung / Zeitrahmen / Formerfordernis]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgesprach / Einigung vor Fristablauf]
Schlussabsatz Variante A (kooperativ): Wir regen eine guetliche Einigung an und stehen für ein klärenden Gesprach zur Verfuegung. Eine einvernehmliche Loesung erspart beiden Seiten Zeit und Kosten.
Schlussabsatz Variante B (formal-streng): Eine aussergerichtliche Einigung kommt nur in Betracht wenn die Gegenseite innerhalb von [X] Tagen einen akzeptablen Vorschlag unterbreitet. Anderenfalls werden wir alle rechtlichen Schritte einleiten.
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.