Output: Juristisch gestochen (Deutsch)
Triage zu Beginn
- Für welches Gericht / welche Behörde ist der Schriftsatz bestimmt?
- Besteht Anwaltszwang? (LG, OLG, BGH: § 78 ZPO)
- Welche Klageart ist einschlägig? (Leistungs- / Feststellungs- / Gestaltungsklage)
- Sind Beweisangebote bereits vorhanden oder noch zu beschaffen?
Struktur des Ausgabedokuments
1. Rubrum
[Gericht / Behörde]
[Aktenzeichen, falls bekannt]
In der Sache
[Kläger / Antragsteller] — Kläger —
gegen
[Beklagter / Antragsgegner] — Beklagter —
wegen [Gegenstand]
2. Antrag (Tenor)
Der Antrag formuliert präzise und vollstreckungsfähig, was begehrt wird:
- Zahlungsanspruch: "Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR [Betrag] nebst Zinsen in Höhe von [X] Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem [Datum] zu zahlen."
- Unterlassungsanspruch: "Dem Beklagten wird bei Meidung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250000, ersatzweise Ordnungshaft, verboten, [Handlung] zu [tun/unterlassen]."
- Feststellungsantrag: "Es wird festgestellt, dass [Rechtsverhältnis]."
3. Begründung
Die Begründung folgt dem Vier-Schritt-Schema:
- Obersatz: Anspruchsgrundlage und begehrte Rechtsfolge
- Pro TBM: Definition — Subsumtion — Ergebnis
- Einwendungen des Gegners antizipiert und entkräftet
- Beweisangebote direkt nach den bestrittenen Tatsachenbehauptungen
Format Beweisangebote: Unmittelbar nach dem Sachverhalt in Klammern: "(Beweis: [Zeuge Name]; [Anlage K1])"
4. Beweismittel-Verzeichnis
Anlage K1, K2, K3 … mit kurzer Beschreibung jedes Belegs.
5. Zitierweise
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
EuGH: EuGH, Urteil vom [Datum], Rs. C-[Nr.], ECLI:EU:C:[Jahr]:[Nr.] — [Kurzbezeichnung], Rn. [X].
Stil-Regeln
- Präteritum bei Sachverhaltsschilderung; Präsens bei rechtlicher Wertung
- Keine Umgangssprache; keine Abkürzungen ohne einmalige Ausschreibung
- Paragrafenzeichen mit Leerzeichen: "§ 823 Abs. 1 BGB"
- Beträge: "EUR 5000" (kein Tausenderkomma)
- Prozentangaben: "5 Prozent" oder "5 %"
- Nummerierung der Gliederungsebenen: I., 1., a), aa)
Warnblock (Pflicht im Ausgabedokument)
Am Kopf jedes erzeugten Schriftsatzentwurfs steht:
Entwurf — Keine Rechtsberatung: Dieser Text ist ein mechanisch erzeugter Entwurf auf Basis der vom Nutzer angegebenen Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Er ist von einem zugelassenen Rechtsanwalt zu prüfen, zu ergänzen und zu unterzeichnen. Falsche Tatsachenangaben oder falsche Normwahl können den Schriftsatz vollständig entwerten.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen und der vom Nutzer gewählten Norm. Falsche Normwahl oder falsche Sachverhaltsdarstellung kann das gesamte Ergebnis entwerten.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.