PatG: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine für Patentverletzungsklagen, Nichtigkeitsklagen BPatG, UPC-Verfahren, Berechtigungsanfragen, Lizenzverhandlungen und EPA-Einspruch
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: PatG: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine für Patentverletzungsklagen, Nichtigkeitsklagen BPatG, UPC-Verfahren, Berechtigungsanfragen, Lizenzverhandlungen und EPA-Einspruch. Normen §§ 9 und 139 ff. PatG, EPÜ, EPGÜ.
PatG: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine
Rechtsrahmen
| Norm |
Inhalt |
| § 9 PatG |
Ausschließliches Recht: Herstellung, Anbieten, Inverkehrbringen, Benutzen |
| § 10 PatG |
Mittelbare Patentverletzung |
| § 11 PatG |
Schranken: private Nutzung, Forschungsprivileg, Vorbenutzungsrecht |
| § 13 PatG |
Zwangslizenz (öffentliches Interesse) |
| § 139 PatG |
Verletzungsklage: Unterlassung, Schadensersatz |
| § 140a PatG |
Vernichtungsanspruch |
| § 140b PatG |
Auskunftsanspruch |
| § 140c PatG |
Vorlagenanspruch; Beweissicherungsklage |
| § 81 PatG |
Nichtigkeitsklage / Beschränkungsverfahren vor BPatG |
| EPÜ Art. 99–105 |
Einspruch gegen EP-Patent beim EPA |
| EPGÜ (UPC Agreement) |
Unified Patent Court; Einheitspatent |
| ArbnErfG |
Arbeitnehmererfindungen: Meldung, Vergütung, Inanspruchnahme |
Schriftsatz-Gerüst: Patentverletzungsklage
An das Landgericht [Ort], Patentkammer
Klage
der [Klägerin GmbH], vertreten durch ...
– Klägerin –
gegen
[Beklagte GmbH], vertreten durch ...
– Beklagte –
wegen: Verletzung des deutschen Patents Nr. [Pat-Nr.], Az. [Az.]
KLAGEANTRÄGE
I. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Geltungsbereich
des DE-Patents Nr. [XX] [verletzte Handlung] zu [tun],
bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft.
II. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über
Menge, Umsatz und Abnehmer der verletzenden Produkte.
III. Die Beklagte wird verurteilt, Schadensersatz zu zahlen; Höhe nach
Auskunft zu beziffern.
IV. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
SACHVERHALT
A. Schutzrecht der Klägerin
[Patentnummer, Anmeldedatum, Anspruch 1 und relevante Unteransprüche]
B. Verletzungshandlung
[Beschreibung: Produkt, Handlung, Datum, Marktort; Anlage: Testkauf / Produktdatenblatt]
C. Verletzungsanalyse
[Anspruchsmerkmale des Patentanspruchs; Subsumtion auf das angegriffene Produkt]
RECHTLICHE WÜRDIGUNG
§ 9 PatG: Herstellung / Anbieten / Inverkehrbringen des geschützten Gegenstands.
BEWEISANGEBOTE
[Zeuge, SV-Gutachten, Urkunden, Augenschein]
Brief-Baustein: Berechtigungsanfrage
An [Adressat]
Berechtigungsanfrage betreffend Patent Nr. [XX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir zeigen die Vertretung der [Mandantin] an.
Unsere Mandantin ist Inhaberin des deutschen Patents Nr. [XX] mit folgenden
Schutzansprüchen: [Kurzfassung Anspruch 1].
Wir haben festgestellt, dass Sie mit dem Produkt [Beschreibung] möglicherweise
von diesem Schutzrecht Gebrauch machen.
Wir bitten Sie, bis zum [Frist] mitzuteilen:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage Sie die betreffende Handlung vornehmen.
2. Ob Sie bereit sind, eine Lizenzvereinbarung abzuschließen.
Sofern Sie keine Berechtigung nachweisen können, werden wir unsere Mandantin
über weitere Maßnahmen beraten.
[Unterschrift / Kanzlei]
Memo-Baustein: Patentverletzungsanalyse
Vertraulicher Prüfvermerk: Patent [Nr.]
I. Schutzrecht
Patentinhaber: [Name]
Priorität: [Datum]
Anspruch 1: [Text]
II. Angegriffene Ausführungsform (AAF)
Produkt: [Bezeichnung]
Quelle: [Testkauf / Datenblatt / Messe]
III. Verletzungsanalyse (merkmalsweise)
Merkmal 1: [Anspruchstext] | AAF: [konkrete Ausführung] | Subsumtion: ✓ / ✗
Merkmal 2: ... | ... | ✓ / ✗
...
IV. Ergebnis
Alle Merkmale wortsinngemäß verwirklicht: Ja / Nein
Äquivalenzverletzung: Prüfen / Ja / Nein
V. Risiken
[Nichtigkeitsrisiko; Erschöpfungseinwand; Vorbenutzungsrecht § 12 PatG]
VI. Empfehlung
[Nächster Schritt: Abmahnung / EV / Klage / Verhandlung]
ArbnErfG: Meldung und Inanspruchnahme
| Schritt |
Norm |
Frist |
| Erfindungsmeldung durch Arbeitnehmer |
§ 5 ArbnErfG |
Unverzüglich |
| Inanspruchnahme durch Arbeitgeber |
§ 6 ArbnErfG |
4 Monate ab vollständiger Meldung |
| Vergütung (falls Inanspruchnahme) |
§ 9 ArbnErfG |
Nach Richtlinien (Einzelerfindung) |
| Freigabe (falls keine Inanspruchnahme) |
§ 8 ArbnErfG |
Automatisch nach 4 Monaten |
Einstieg
- Geht es um eine Verletzungsklage, Nichtigkeitsklage, Berechtigungsanfrage oder ArbnErfG?
- Welches Patent ist betroffen (Nummer, Ansprüche, relevante Merkmale)?
- Welche konkrete Verletzungshandlung wurde festgestellt?
- Welcher Schriftsatztyp / Baustein wird benötigt?
- Output: Klageschrift-Gerüst, Briefbaustein, Verletzungsanalyse-Memo?
Anschluss-Skills
spezial-gewerblichen-tatbestand-beweis-und-belege – Beweisführung Patent.
spezial-schadensersatz-abschlussprodukt-und-uebergabe – Schadensersatz.
fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-patent-nichtigkeitsklage – Vollständiger Nichtigkeitsworkflow.
Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Keine technische Verletzungsanalyse ohne Patentschrift und Produktbeschreibung.
- Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung und Patentanwaltsbegutachtung.
Vertiefung bei Bedarf
1---2name: patg-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine3description: Für Patg Schriftsatz Brief und Memo Bausteine: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.4---56# PatG: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine für Patentverletzungsklagen, Nichtigkeitsklagen BPatG, UPC-Verfahren, Berechtigungsanfragen, Lizenzverhandlungen und EPA-Einspruch789## Arbeitsweg1011- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?12- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.13- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.14- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).15- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1617**Fokus:** PatG: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine für Patentverletzungsklagen, Nichtigkeitsklagen BPatG, UPC-Verfahren, Berechtigungsanfragen, Lizenzverhandlungen und EPA-Einspruch. Normen §§ 9 und 139 ff. PatG, EPÜ, EPGÜ.1819### PatG: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine2021## Rechtsrahmen2223| Norm | Inhalt |24|---|---|25| § 9 PatG | Ausschließliches Recht: Herstellung, Anbieten, Inverkehrbringen, Benutzen |26| § 10 PatG | Mittelbare Patentverletzung |27| § 11 PatG | Schranken: private Nutzung, Forschungsprivileg, Vorbenutzungsrecht |28| § 13 PatG | Zwangslizenz (öffentliches Interesse) |29| § 139 PatG | Verletzungsklage: Unterlassung, Schadensersatz |30| § 140a PatG | Vernichtungsanspruch |31| § 140b PatG | Auskunftsanspruch |32| § 140c PatG | Vorlagenanspruch; Beweissicherungsklage |33| § 81 PatG | Nichtigkeitsklage / Beschränkungsverfahren vor BPatG |34| EPÜ Art. 99–105 | Einspruch gegen EP-Patent beim EPA |35| EPGÜ (UPC Agreement) | Unified Patent Court; Einheitspatent |36| ArbnErfG | Arbeitnehmererfindungen: Meldung, Vergütung, Inanspruchnahme |3738## Schriftsatz-Gerüst: Patentverletzungsklage3940```41An das Landgericht [Ort], Patentkammer4243Klage4445der [Klägerin GmbH], vertreten durch ...46– Klägerin –4748gegen4950[Beklagte GmbH], vertreten durch ...51– Beklagte –5253wegen: Verletzung des deutschen Patents Nr. [Pat-Nr.], Az. [Az.]5455KLAGEANTRÄGE5657I. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im Geltungsbereich58des DE-Patents Nr. [XX] [verletzte Handlung] zu [tun],59bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden60Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft.6162II. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft zu erteilen über63Menge, Umsatz und Abnehmer der verletzenden Produkte.6465III. Die Beklagte wird verurteilt, Schadensersatz zu zahlen; Höhe nach66Auskunft zu beziffern.6768IV. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.6970SACHVERHALT7172A. Schutzrecht der Klägerin73[Patentnummer, Anmeldedatum, Anspruch 1 und relevante Unteransprüche]7475B. Verletzungshandlung76[Beschreibung: Produkt, Handlung, Datum, Marktort; Anlage: Testkauf / Produktdatenblatt]7778C. Verletzungsanalyse79[Anspruchsmerkmale des Patentanspruchs; Subsumtion auf das angegriffene Produkt]8081RECHTLICHE WÜRDIGUNG82§ 9 PatG: Herstellung / Anbieten / Inverkehrbringen des geschützten Gegenstands.8384BEWEISANGEBOTE85[Zeuge, SV-Gutachten, Urkunden, Augenschein]86```8788## Brief-Baustein: Berechtigungsanfrage8990```91An [Adressat]9293Berechtigungsanfrage betreffend Patent Nr. [XX]9495Sehr geehrte Damen und Herren,9697wir zeigen die Vertretung der [Mandantin] an.9899Unsere Mandantin ist Inhaberin des deutschen Patents Nr. [XX] mit folgenden100Schutzansprüchen: [Kurzfassung Anspruch 1].101102Wir haben festgestellt, dass Sie mit dem Produkt [Beschreibung] möglicherweise103von diesem Schutzrecht Gebrauch machen.104105Wir bitten Sie, bis zum [Frist] mitzuteilen:1061. Auf welcher Rechtsgrundlage Sie die betreffende Handlung vornehmen.1072. Ob Sie bereit sind, eine Lizenzvereinbarung abzuschließen.108109Sofern Sie keine Berechtigung nachweisen können, werden wir unsere Mandantin110über weitere Maßnahmen beraten.111112[Unterschrift / Kanzlei]113```114115## Memo-Baustein: Patentverletzungsanalyse116117```118Vertraulicher Prüfvermerk: Patent [Nr.]119120I. Schutzrecht121Patentinhaber: [Name]122Priorität: [Datum]123Anspruch 1: [Text]124125II. Angegriffene Ausführungsform (AAF)126Produkt: [Bezeichnung]127Quelle: [Testkauf / Datenblatt / Messe]128129III. Verletzungsanalyse (merkmalsweise)130Merkmal 1: [Anspruchstext] | AAF: [konkrete Ausführung] | Subsumtion: ✓ / ✗131Merkmal 2: ... | ... | ✓ / ✗132...133134IV. Ergebnis135Alle Merkmale wortsinngemäß verwirklicht: Ja / Nein136Äquivalenzverletzung: Prüfen / Ja / Nein137138V. Risiken139[Nichtigkeitsrisiko; Erschöpfungseinwand; Vorbenutzungsrecht § 12 PatG]140141VI. Empfehlung142[Nächster Schritt: Abmahnung / EV / Klage / Verhandlung]143```144145## ArbnErfG: Meldung und Inanspruchnahme146147| Schritt | Norm | Frist |148|---|---|---|149| Erfindungsmeldung durch Arbeitnehmer | § 5 ArbnErfG | Unverzüglich |150| Inanspruchnahme durch Arbeitgeber | § 6 ArbnErfG | 4 Monate ab vollständiger Meldung |151| Vergütung (falls Inanspruchnahme) | § 9 ArbnErfG | Nach Richtlinien (Einzelerfindung) |152| Freigabe (falls keine Inanspruchnahme) | § 8 ArbnErfG | Automatisch nach 4 Monaten |153154## Einstieg1551. Geht es um eine Verletzungsklage, Nichtigkeitsklage, Berechtigungsanfrage oder ArbnErfG?1562. Welches Patent ist betroffen (Nummer, Ansprüche, relevante Merkmale)?1573. Welche konkrete Verletzungshandlung wurde festgestellt?1584. Welcher Schriftsatztyp / Baustein wird benötigt?1595. Output: Klageschrift-Gerüst, Briefbaustein, Verletzungsanalyse-Memo?160161## Anschluss-Skills162- `spezial-gewerblichen-tatbestand-beweis-und-belege` – Beweisführung Patent.163- `spezial-schadensersatz-abschlussprodukt-und-uebergabe` – Schadensersatz.164- `fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-patent-nichtigkeitsklage` – Vollständiger Nichtigkeitsworkflow.165166## Was dieser Arbeitsgang nicht macht167- Keine technische Verletzungsanalyse ohne Patentschrift und Produktbeschreibung.168- Kein Ersatz für vollständige Mandantenberatung und Patentanwaltsbegutachtung.169170## Vertiefung bei Bedarf171172- Bei `spezial-patg-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine` beziehungsweise Patg: Schriftsatz-, Brief- und Memo-Bausteine: [die zusätzliche Vertiefung laden](./references/vertiefung-spezial-patg-schriftsatz-brief-und-memo-bausteine.md).