Patria Potestas Und Hausgewalt
Quellenanker
- Gaius, Institutiones 1.55 — ius proprium civium Romanorum: kaum ein anderes Volk hat eine solche Gewalt über Kinder
- D. 1.6.4 (Ulpian) — Inhalt der patria potestas über personae alieni iuris
- Gaius, Institutiones 2.87 — Hauskinder erwerben für den Gewalthaber
- D. 14.6 (SC Macedonianum) — Darlehen an Hauskinder: Klage versagt
Kernregeln
Die patria potestas ist lebenslange Hausgewalt des pater familias: Personensorge, Vermögenszuordnung (alles Erworbene fällt dem Gewalthaber zu, später Ausnahmen: peculium castrense, quasi castrense, bona adventicia), historisch ius vitae necisque. Beendigung nur durch Tod des Gewalthabers, emancipatio oder capitis deminutio. Das SC Macedonianum versagt Klagen aus Gelddarlehen an Haussöhne — Schutz vor Schuldenmacherei in Erwartung des Erbfalls.
Moderne Parallele
Heute: elterliche Sorge §§ 1626 ff. BGB endet mit Volljährigkeit; Kinder sind voll rechtsfähig und erwerben selbst. Vom peculium-Gedanken lebt § 110 BGB (Taschengeldparagraph) als ferner Nachfahre.
Typische Fehler
Nicht annehmen, der Haussohn sei geschäftsunfähig — er konnte wirksam verpflichtet werden (Naturalobligation bzw. adjektizische Klagen gegen den Vater). Peculium-Arten auseinanderhalten.
Arbeitsweise
- Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
- Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
- Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
- Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.