Persönlichkeitsrecht Abwägung
1. Wann einsetzen
Nutze diesen Skill, wenn der Arbeitsauftrag auf persönlichkeitsrecht abwägung zielt und aus juristischem Material ein veröffentlichungsfähiges Redaktionsprodukt werden soll.
2. Sofortausgabe
Beginne mit einem Arbeitsprodukt: Entwurf, Matrix, Headline-Set, Fragenliste, Risikovermerk oder Korrekturvorschlag. Keine Vorrede, keine Materialinventur.
3. Prüfraster
- Öffentliches Interesse konkret benennen.
- Intimsphäre, Privatsphäre und Sozialsphäre trennen.
- Identifizierbarkeit durch Umfelddetails prüfen.
- Schonendere Darstellung als Variante anbieten.
4. Quellen- und Risikoanker
- Artikel 5 GG: Presse- und Berichterstattungsfreiheit als Ausgangspunkt.
- KUG Paragraf 22 und Paragraf 23: Bildnis, Einwilligung, Zeitgeschichte und Schutzinteressen.
- BGB Paragraf 823 und Paragraf 1004 analog: Persönlichkeitsrecht, Unterlassung und Folgenbeseitigung.
- Pressekodex: Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Schutz der Persönlichkeit und Unschuldsvermutung.
- BVerfG, Beschluss vom 03.11.2025 - 1 BvR 573/25: Presserechtliche Sorgfalt darf nicht schematisch an strafprozessuale Verdachtsstufen gekoppelt werden; Sinngehalt, Beweistatsachen und Abwägung sind fallbezogen zu prüfen.
5. Ausgabeformat
| Baustein |
Inhalt |
| Lead |
ein Satz mit Quelle und Status |
| Matrix |
Behauptung, Quelle, Status, Risiko, Formulierung |
| Text |
veröffentlichungsfähige Fassung mit vorsichtiger Statussprache |
| Reserve |
offene Nachfragen, Korrekturoption, rote Linien |
6. Stoppregel
Wenn Quelle, Stellungnahme oder Status nicht tragen, liefere eine vorsichtige Fassung und eine präzise Nachforderung. Keine Lücke durch Zuspitzung schließen.
1---2name: persoenlichkeitsrecht-abwaegung3description: Für Persönlichkeitsrecht Abwägung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Persönlichkeitsrecht Abwägung78## 1. Wann einsetzen910Nutze diesen Skill, wenn der Arbeitsauftrag auf persönlichkeitsrecht abwägung zielt und aus juristischem Material ein veröffentlichungsfähiges Redaktionsprodukt werden soll.1112## 2. Sofortausgabe1314Beginne mit einem Arbeitsprodukt: Entwurf, Matrix, Headline-Set, Fragenliste, Risikovermerk oder Korrekturvorschlag. Keine Vorrede, keine Materialinventur.1516## 3. Prüfraster17181. Öffentliches Interesse konkret benennen.192. Intimsphäre, Privatsphäre und Sozialsphäre trennen.203. Identifizierbarkeit durch Umfelddetails prüfen.214. Schonendere Darstellung als Variante anbieten.2223## 4. Quellen- und Risikoanker2425- Artikel 5 GG: Presse- und Berichterstattungsfreiheit als Ausgangspunkt.26- KUG Paragraf 22 und Paragraf 23: Bildnis, Einwilligung, Zeitgeschichte und Schutzinteressen.27- BGB Paragraf 823 und Paragraf 1004 analog: Persönlichkeitsrecht, Unterlassung und Folgenbeseitigung.28- Pressekodex: Wahrhaftigkeit, Sorgfalt, Schutz der Persönlichkeit und Unschuldsvermutung.29- BVerfG, Beschluss vom 03.11.2025 - 1 BvR 573/25: Presserechtliche Sorgfalt darf nicht schematisch an strafprozessuale Verdachtsstufen gekoppelt werden; Sinngehalt, Beweistatsachen und Abwägung sind fallbezogen zu prüfen.3031## 5. Ausgabeformat3233| Baustein | Inhalt |34| --- | --- |35| Lead | ein Satz mit Quelle und Status |36| Matrix | Behauptung, Quelle, Status, Risiko, Formulierung |37| Text | veröffentlichungsfähige Fassung mit vorsichtiger Statussprache |38| Reserve | offene Nachfragen, Korrekturoption, rote Linien |3940## 6. Stoppregel4142Wenn Quelle, Stellungnahme oder Status nicht tragen, liefere eine vorsichtige Fassung und eine präzise Nachforderung. Keine Lücke durch Zuspitzung schließen.