Pflichtteilsauskunft und Wertermittlung durchsetzen
1. Zweck und Anwendungsfall
Für Informationsbeschaffung und deren Durchsetzung zugunsten eines pflichtteilsberechtigten Nichterben. Die Bezifferung wird nur soweit nötig vorbereitet, nicht erneut als paralleler Berechnungseinstieg angeboten.
2. Eingaben
Berechtigung, Erben und Vertretung, vorliegende Verzeichnisse, konkrete Lücken, Schenkungshinweise, Gutachten, Aufforderungen, Titel und Zustellungsnachweise.
3. Ablauf und Checkliste
Schuldner und Anspruchsinhalt festlegen. BGB Paragraf 2314 trifft den Erben; Unterlagen beim Testamentsvollstrecker ändern nicht automatisch den Anspruchsgegner.
Privates Verzeichnis, notarielles Verzeichnis, Hinzuziehung, Wertermittlung, Einzelbelege und Versicherung trennen. Ein allgemeiner Anspruch auf sämtliche Belege folgt nicht ohne Weiteres aus Paragraf 2314.
Nachlass und ergänzungsrelevante Schenkungen sachlich und zeitlich bestimmen. Bei Nießbrauch oder Ehegattenschenkungen nicht starr auf zehn Jahre beschränken.
Notarielle Eigenrecherche an konkreten Spuren ausrichten. Verbleibende Unsicherheit nach gebotenen Ermittlungen ist kein automatischer Verweigerungsgrund.
Bei fehlender Auskunft bestimmten Stufenantrag nach ZPO Paragraf 254, bei Titelverstoß passenden Vollstreckungsantrag formulieren. Versicherung nur bei ihrem gesetzlichen Tatbestand, nicht automatisch als nächste Stufe verlangen.
3.1. Referenzen gezielt laden
Für Nachforderung und Notarauftrag Verzeichnis und Ermittlungen laden. Bei Klage, Versicherung oder Vollstreckung Stufenanträge und Vollstreckung lesen.
4. Quellenpflicht
BGB Paragrafen 2314, 260, 261; ZPO Paragrafen 253, 254, 888, 889; bei notarieller Verweigerung BNotO Paragraf 15.
Es gilt die Zitierweise. Tragende Normfassung, Übergangsrecht und Rechtsprechung vor Verwendung amtlich prüfen. Gesicherte Quelle, Aktenfund, Schlussfolgerung und offene Recherche trennen; keine Literaturfundstelle aus Modellwissen. Die thematischen Referenzen enthalten Rechercheanker, keine Garantie fortdauernder Aktualität.
5. Ausgabeformat
Ausformuliertes Anspruchsschreiben oder bestimmter Antrag samt Gegenstands- und Lückenmatrix, Fristbegründung, Beweismitteln und getrenntem Verjährungsvermerk.
Das Endprodukt steht in vollständigen, ausformulierten Sätzen; keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen als Enddokument. Tabellen unterstützen die Begründung. Formatstandard: Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung und Leerzeilen zwischen Gliederungsebenen. Bei Markdown oder Chat diesen Formatwunsch als Exporthinweis aufnehmen.
6. Beispiele
Ein unvollständiges notarielles Verzeichnis wird nach den konkreten ausgelassenen Positionen und Ermittlungsschritten beanstandet; eine ungezielte Forderung nach allen denkbaren Nachforschungen genügt nicht.