IV-integrierte Cram-down und Obstruktion
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
IV-integrierte Cram-down und Obstruktion und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.
- Outputpflicht: Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Startet bei
- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt
- unvollständiger Datenlage
- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG
- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs
Geführter Workflow
- Ablehnende Gruppe oder Klasse identifizieren und Vergleichsrechnung dagegenhalten.
- Schlechterstellung, angemessene Beteiligung und Mehrheiten gesondert prüfen.
- Absolute oder relative Priorität, Planmehrwert, neue Finanzierung und Abweichungen dokumentieren.
- Gerichtliche Argumentation und Gegenargumente vorbereiten.
Ausgabe
- Cram-down-Check
- Obstruktionsnotiz
- Nachbesserungsvorschläge
- Gerichtsargumentation
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Qualitätsgates
- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.
- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.
- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.
- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.
Rückfragen
Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.
Arbeitsstil
Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.
IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.
Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- BVerfG, Beschluss vom 28.02.2025 - 1 BvR 418/25: Nichtannahme wegen unzureichender Substantiierung. Die Kammer entschied weder über die Verfassungsmäßigkeit des StaRUG noch über die materielle Rechtmäßigkeit des Plans; verwertbar ist der Beschluss für die Darlegung einer wesentlichen Schlechterstellung und realistischer Alternativszenarien nach Paragraf 66 Absatz 2 Nummer 3 StaRUG.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html
- BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025 (Wirecard) — Bei AG-Insolvenz: kapitalmarktrechtliche Aktionärsschadensersatzforderungen nachrangig (§ 38 InsO-Forderungen ausgeschlossen); bei Cramdown-Klassenbildung beachten.
- Restrukturierungsgerichts-Entscheidungen zur Praxis des § 26 StaRUG und § 245 InsO vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.
Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)
§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)
Triage — IV-Plan
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Plan sinnvoller als Liquidation? Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote.
- Gruppenbildung konsistent? § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer.
- Mehrheiten realistisch? Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe.
- Cramdown-Szenario? § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden.
IV-Einordnung
Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Gläubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.
1---2name: plan-cramdown-datenraum3description: Für IV-integrierte Cram-down und Obstruktion: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# IV-integrierte Cram-down und Obstruktion78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.12- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachlicher Kern — Insolvenz- und Sanierungsrecht17- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `IV-integrierte Cram-down und Obstruktion` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.18- **Arbeitsmodus:** Zuerst Insolvenzgrund, Frist, Organpflicht, Verfahrensstand, Sicherheiten, Massebezug und Anfechtungszeitraum klären; dann Sanierungsfähigkeit, Plan/StaRUG, Haftung und Dokumentationsschutz.19- **Outputpflicht:** Krisenzeitachse, Liquiditätsstatus, Anfechtungsmatrix, Sicherheitenradar, IDW-S6-/Sanierungscheck, Register-/Grundbuch-Nachweispaket oder Schriftsatzbaustein.20- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.2122## Startet bei2324- neuem Planmandat oder Sanierungsprojekt25- unvollständiger Datenlage26- Vorbereitung von Insolvenzplan, Eigenverwaltung, Schutzschirm oder StaRUG27- Prüfung eines vorhandenen Planentwurfs2829## Geführter Workflow30311. Ablehnende Gruppe oder Klasse identifizieren und Vergleichsrechnung dagegenhalten.322. Schlechterstellung, angemessene Beteiligung und Mehrheiten gesondert prüfen.333. Absolute oder relative Priorität, Planmehrwert, neue Finanzierung und Abweichungen dokumentieren.344. Gerichtliche Argumentation und Gegenargumente vorbereiten.3536## Ausgabe3738- Cram-down-Check39- Obstruktionsnotiz40- Nachbesserungsvorschläge41- Gerichtsargumentation4243<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->44> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.45>46> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.47>48> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.49<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->5051## Qualitätsgates5253- Keine Rechtswirkung ohne genaue Betroffenengruppe, Betrag, Zeitpunkt und Beleg.54- Vergleichsrechnung, Planrechnung und Sanierungskonzept müssen zueinander passen.55- Annahmen, Schätzungen und fehlende Quellen werden sichtbar markiert.56- Berufsgeheimnis, Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und gerichtliche Fristen bleiben vorrangig.5758## Rückfragen5960Wenn Angaben fehlen, stelle höchstens acht konkrete Fragen und gruppiere sie nach Zahlen, Recht, Stakeholdern und Verfahren. Bei Eilfällen liefere zuerst eine Minimalroute mit Stoppern.6162## Arbeitsstil6364Freundlich, ruhig, präzise und planarchitektonisch. Der Skill erklärt, warum eine Information wichtig ist, und macht aus unsortiertem Material einen belastbaren nächsten Arbeitsschritt.6566## IV-Einordnung6768Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und vorläufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfähigkeit gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss, Rollenreinheit, Dokumentation von Belegen und spätere Planvollzugsfähigkeit.6970## Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)7172- BVerfG, Beschluss vom 28.02.2025 - 1 BvR 418/25: Nichtannahme wegen unzureichender Substantiierung. Die Kammer entschied weder über die Verfassungsmäßigkeit des StaRUG noch über die materielle Rechtmäßigkeit des Plans; verwertbar ist der Beschluss für die Darlegung einer wesentlichen Schlechterstellung und realistischer Alternativszenarien nach Paragraf 66 Absatz 2 Nummer 3 StaRUG.73 <https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2025/02/rk20250228_1bvr041825.html>74- **BGH IX ZR 127/24 vom 13.11.2025** (Wirecard) — Bei AG-Insolvenz: kapitalmarktrechtliche Aktionärsschadensersatzforderungen nachrangig (§ 38 InsO-Forderungen ausgeschlossen); bei Cramdown-Klassenbildung beachten.75- Restrukturierungsgerichts-Entscheidungen zur Praxis des § 26 StaRUG und § 245 InsO vor Ausgabe über dejure.org / openjur.de verifizieren.7677## Paragrafenkette (IV-Insolvenzplan)7879§ 217 InsO (Plan-Option) → § 218 InsO (Vorlage durch IV) → §§ 220-221 InsO (Plan-Inhalte) → § 222 InsO (Gruppenbildung) → §§ 235-244 InsO (Abstimmung) → § 245 InsO (Obstruktionsverbot) → § 248 InsO (Bestaetigung) → § 254 InsO (Wirkung) → §§ 49-51 InsO (Absonderungsrechte in Plan)8081## Triage — IV-Plan8283Bevor losgelegt wird, klaere:841. **Plan sinnvoller als Liquidation?** Vergleichsrechnung: Plan-Quote vs. Liquidationsquote.852. **Gruppenbildung konsistent?** § 222 InsO: gesicherte, nicht gesicherte, Kleinglaeubieger, Arbeitnehmer.863. **Mehrheiten realistisch?** Simulation Kopf- + Summenmehrheit je Gruppe.874. **Cramdown-Szenario?** § 245 InsO: ablehnende Gruppe ueberstimmbar wenn Best-Interest-Test bestanden.8889## IV-Einordnung9091Diese integrierte Fassung ist für Insolvenzverwalter, Sachwalter und voraeufige Verwaltung zugeschnitten. Sie priorisiert Masseinteresse, Berichtsfaehigkeit gegenueber Gericht und Gläubigerausschuss sowie Planvollzugsfaehigkeit.