Plattform-Piraterie und Notice-and-Action nach DSA
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).
- Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Plattform-Piraterie und Notice-and-Action nach DSA
- Normen-/Quellenanker: MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.
- Entscheidende Weiche: Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.
- Arbeitsprodukt: Liefere eine fallbezogene
Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
Donauzon Marketplace GmbH ist das digitale Schaulaufen der Counterfeiting-Szene: Drittanbieter auf Donauzon verkaufen täglich Dutzende gefälschte klôtzzkètté-Produkte. Die Plattform wächst, die Fälschungen häufen sich, und die Comtesse Beatrice de Klotzzkettie ist zu Recht besorgt.
Seit dem Digital Services Act (DSA), vollständig anwendbar seit 17. Februar 2024, bestehen unionsweit geregelte Melde-, Begründungs- und Sorgfaltspflichten. Donauzon ist anhand von Artikel 3 Buchstabe g DSA als Vermittlungsdienst und Artikel 3 Buchstabe i DSA als Online-Plattform einzuordnen.
Rechtsrahmen
- Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA): vollständig anwendbar seit 17.02.2024
- Artikel 16 DSA: leicht zugänglicher Melde- und Abhilfemechanismus; Meldungen sind zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv zu bearbeiten. Der DSA setzt dafür keine allgemeine Siebentagesfrist.
- Artikel 17 DSA: klare und spezifische Begründung für Beschränkungsentscheidungen.
- Artikel 22 DSA: Meldungen anerkannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber sind vorrangig und unverzüglich zu bearbeiten.
- Artikel 26 und 27 DSA: Werbetransparenz und Transparenz der Empfehlungssysteme; Artikel 30 DSA: Rückverfolgbarkeit gewerblicher Anbieter auf Online-Marktplätzen.
- Artikel 49 bis 51 DSA: Koordinatoren für digitale Dienste; die nationale Zuständigkeit folgt ergänzend aus dem DDG.
- Artikel 6 DSA: Haftungsprivileg für Hostingdienste bei fehlender tatsächlicher Kenntnis und zügigem Tätigwerden nach Kenntniserlangung. Artikel 8 DSA verbietet eine allgemeine Überwachungspflicht. Das DDG regelt vor allem nationale Zuständigkeiten und Durchsetzung; es ist nicht die materielle Quelle des Hostingprivilegs.
- § 14 II/V MarkenG: Verletzungsanspruch auch gegen mittelbare Verletzer
- § 1004 BGB analog / § 14 V MarkenG: Sperrverfügung als Hauptanspruch
Prüfungsschritte
Schritt 1: Monitoring und Beweissicherung
- Überwachung Donauzon:
- Regelmäßige Suchanfragen nach "klôtzzkètté", "klotzzkette", "K°°" etc.
- Screenshot mit URL, Datum, Anbieter-ID, Preis (Beweis)
- Testkauf-Dokumentation: Kaufbeleg, Lieferdaten, Warenprüfung
- Kategorisierung der Verletzung:
- Produktfälschung (gefälschte Marke auf Ware) → stärkster Anspruch
- Keyword-Verletzung (Markenname als Suchwort ohne Berechtigung)
- Lookalike-Produkt ohne direkte Markenverwendung → nur UWG
Schritt 2: Notice-and-Action nach Art. 16 DSA
- Meldung bei Donauzon:
- Meldung über den DSA-konformen Meldemechanismus von Donauzon
- Inhalt nach Art. 16 II DSA: (a) Erläuterung des Problems, (b) URL des Inhalts, (c) Name/Kontakt des Meldenden, (d) Bestätigung der Gutgläubigkeit
- Bei Trusted-Flagger-Status (klôtzzkètté als etablierte IP-Inhaberin): beschleunigte Bearbeitung
- Reaktionsfrist Donauzon:
- "Unverzüglich" bei offensichtlich illegalen Inhalten (DSA Art. 16 VI)
- 7 Werktage bei nicht-offensichtlichen Fällen
- Bestätigung des Eingangs und der Entscheidung (Art. 17 DSA: Begründungspflicht bei Abweichung von Meldung)
- Bei Nichtreaktion / Ablehnung:
- Beschwerdeweg intern (Art. 17 II DSA: Donauzon muss Beschwerdemechanismus bereitstellen)
- Beschwerdeweg an nationalen Koordinator für digitale Dienste (Deutschland: Bundesnetzagentur)
- Klage auf Sperrverfügung nach § 14 V MarkenG iVm § 1004 BGB
Schritt 3: Gerichtliche Durchsetzung
- Sperrverfügung gegen Donauzon:
- Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Donauzon (LG Hamburg oder LG München I — Wahlrecht des Klägers)
- Anspruchsgrundlage: § 14 V MarkenG (Unterlassung) nach Kenntnis und Nichthandeln
- Störerhaftung nach BGH mySpace: Donauzon haftet als Störer, wenn nach konkretem Hinweis auf Verletzung keine Maßnahmen ergriffen wurden
- Proaktive Prüfpflichten:
- Nach BGH mySpace: Einmalige konsequente Kontrolle nach Hinweis; Filter für bekannte Verletzungszeichen
- Antrag: Donauzon soll "klotzzkette" und "klôtzzkètté" aus Produkttiteln herausfiltern und zugehörige Anbieter verifizieren
Falltypische Konstellationen
Konstellation 1: Massenverkauf gefälschter Handtaschen auf Donauzon
Drei Donauzon-Händler (CN/HK-Adressen) verkaufen täglich je 20-50 gefälschte klôtzzkètté-Handtaschen. DSA-Notice: Alle drei URLs gemeldet. Donauzon reagiert nach 10 Tagen nicht. Eilantrag LG Hamburg: Sperrverfügung gegen die drei Angebote + Beauskunftung der Händlerdaten nach § 19 MarkenG.
Konstellation 2: Donauzon empfiehlt gefälschte Produkte durch Algorithmus
Donauzon-Empfehlungs-Algorithmus schiebt Fälschungen bei der Suche "klôtzzkètté günstig" nach oben. DSA Art. 27 (Recommender System Transparenz): Klage auf Unterlassung der algorithmischen Bevorzugung.
Konstellation 3: Anbieter "Style4All GmbH" nutzt Marke als Keyword
Donauzon-Händler "Style4All GmbH" (Duisburg) verkauft Eigenware und bewirbt diese mit Keyword "klôtzzkètté" in der Produktbeschreibung ohne Markenverletzung bei der Ware selbst. Abmahnung an Style4All direkt; DSA-Notice gegen das Keyword in der Produktbeschreibung.
Quellen-Hardening
- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz-, BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen.
- Registerdaten, Amtsformulare, Fristen, Gebühren und Behördenpraxis live bei DPMA, EUIPO, WIPO, USPTO oder den jeweils zuständigen Stellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und amtlicher oder frei zugänglicher Quelle ausgeben.
Templates
DSA-Notice Musterformulierung
Meldung nach Art. 16 DSA (Digital Services Act)
An: Donauzon Marketplace GmbH, Trust-and-Safety-Team
Anlass: Angebotene Waren auf Ihrer Plattform verletzen die
eingetragenen Markenrechte der klôtzzkètté SA.
Betroffene URLs:
- [URL 1] — Anbieter-ID [...] — Beweis: Screenshot Anlage 1
- [URL 2] — Anbieter-ID [...] — Beweis: Screenshot Anlage 2
Schutzrecht:
- DPMA-Reg.-Nr. [...] (Wortmarke klôtzzkètté)
- EUIPO-Reg.-Nr. [...] (EUTM klôtzzkètté)
Wir bestätigen nach bestem Wissen und Gewissen, dass die gemeldeten
Informationen nach unserem Kenntnisstand korrekt sind und die
Verletzung des geistigen Eigentums der klôtzzkètté SA darstellen.
Kontakt: RA'in [Name], [Email], [Tel.]
Verweise auf andere Skills
produktpiraterie-und-zoll — Zollbeschlagnahme der Waren vor Auslieferung
abmahnung-markenrecht-uwg — Direkte Abmahnung an die Plattform-Händler
anti-ki-marke-und-kennzeichen — KI-generierter Fake-Content auf Plattformen
Risiken & Stolperfallen
- Trusted Flagger Status: Ohne privilegierten Status längere Reaktionszeiten — Antrag auf Trusted-Flagger-Anerkennung beim DSA-Koordinator prüfen
- Haftungsprivileg bleibt bestehen: DSA schafft keine neue Haftungsgrundlage; Störerhaftung nach BGH-Rechtsprechung bleibt Basis für Klage
- Massenmeldungen: Zu viele mangelhafte Meldungen können DSA Art. 16 VI-Schutz schwächen — jede Meldung sorgfältig dokumentieren
- Beweissicherung: Screenshots werden von Plattformen gelöscht — sofort Wayback Machine und eigene Archive nutzen
Triage-Fragen bei Plattform-Piraterie
Bevor der Notice-and-Action-Antrag oder die Klage eingereicht wird, klaere:
- Handelt es sich um Donauzon als Hosting-Provider (DSA Art. 16 — Notice-and-Action) oder als aktiven Mitverkäufer (DSA Art. 30 — Verhältnis-Haendler)?
- Wurde Donauzon bereits mit einer wirksamen Notice informiert und hat es nicht gehandelt (Voraussetzung für Haftung als Plattform)?
- Ist der Verletzer auf der Plattform identifizierbar (WHOIS, Haendlerdaten nach DSA Art. 30)?
- Liegen ausreichende Beweise für die Verletzungshandlung vor (Screenshots, Testkauf)?
Aktuelle Rechtsprechung
DSA (EU) 2022/2065, Art. 16/17/45: Sehr große Online-Plattformen müssen wirksame Notice-and-Action-Verfahren einrichten, innerhalb angemessener Frist auf qualifizierte Notices reagieren und dem Melder den Bearbeitungsstatus mitteilen; Nichteinhaltung kann zu Bussgeldern bis zu 6 % des globalen Jahresumsatzes fuehren.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: plattform-piraterie-donauzon3description: Für Plattform-Piraterie und Notice-and-Action nach DSA: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Plattform-Piraterie und Notice-and-Action nach DSA78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: MarkenG § 47 Schutzdauer 10 Jahre, § 25 Benutzungsschonfrist 5 Jahre, Widerspruch DPMA 3 Monate, Nichtigkeitsantrag § 50 (10 Jahre Bösgläubigkeit).12- Tragende Normen verifizieren: MarkenG §§ 4, 8, 9, 14, 15, 24 (Erschöpfung), UMV (VO 2017/1001), MMA, GemmuVO, UrhG §§ 2, 69, UWG §§ 3, 4 Nr. 3, 6, EU-Geoblocking-VO, ZollVO 608/2013 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Markeninhaber, Lizenznehmer, Distributor, Online-Marktplatz, Zollbehörde, DPMA, EUIPO, LG (Markensenat), Wettbewerber/Fälscher.14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Markenanmeldung, Lizenzvertrag, Selektiv-Vertriebsvertrag, Abmahnung, Zollbeschlagnahme-Antrag, Verletzungsklage, Lookbook, EUIPO-Widerspruch — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Fachkern: Plattform-Piraterie und Notice-and-Action nach DSA17- **Normen-/Quellenanker:** MarkenG, UMV, DesignG/GGV, UWG, UrhG, GeschGehG, Zoll-/Grenzbeschlagnahme, DSA/Marketplace, Erschöpfung, Rufausbeutung und Schadensersatz.18- **Entscheidende Weiche:** Kennzeichen/Design, Priorität, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Bekanntheit, Erschöpfung, Plattformbeweis, Auskunft und Vollstreckung getrennt prüfen.19- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.2021Donauzon Marketplace GmbH ist das digitale Schaulaufen der Counterfeiting-Szene: Drittanbieter auf Donauzon verkaufen täglich Dutzende gefälschte klôtzzkètté-Produkte. Die Plattform wächst, die Fälschungen häufen sich, und die Comtesse Beatrice de Klotzzkettie ist zu Recht besorgt.2223Seit dem Digital Services Act (DSA), vollständig anwendbar seit 17. Februar 2024, bestehen unionsweit geregelte Melde-, Begründungs- und Sorgfaltspflichten. Donauzon ist anhand von Artikel 3 Buchstabe g DSA als Vermittlungsdienst und Artikel 3 Buchstabe i DSA als Online-Plattform einzuordnen.2425## Rechtsrahmen2627- **Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA):** vollständig anwendbar seit 17.02.202428 - Artikel 16 DSA: leicht zugänglicher Melde- und Abhilfemechanismus; Meldungen sind zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv zu bearbeiten. Der DSA setzt dafür keine allgemeine Siebentagesfrist.29 - Artikel 17 DSA: klare und spezifische Begründung für Beschränkungsentscheidungen.30 - Artikel 22 DSA: Meldungen anerkannter vertrauenswürdiger Hinweisgeber sind vorrangig und unverzüglich zu bearbeiten.31 - Artikel 26 und 27 DSA: Werbetransparenz und Transparenz der Empfehlungssysteme; Artikel 30 DSA: Rückverfolgbarkeit gewerblicher Anbieter auf Online-Marktplätzen.32 - Artikel 49 bis 51 DSA: Koordinatoren für digitale Dienste; die nationale Zuständigkeit folgt ergänzend aus dem DDG.33- **Artikel 6 DSA:** Haftungsprivileg für Hostingdienste bei fehlender tatsächlicher Kenntnis und zügigem Tätigwerden nach Kenntniserlangung. Artikel 8 DSA verbietet eine allgemeine Überwachungspflicht. Das DDG regelt vor allem nationale Zuständigkeiten und Durchsetzung; es ist nicht die materielle Quelle des Hostingprivilegs.34- **§ 14 II/V MarkenG:** Verletzungsanspruch auch gegen mittelbare Verletzer35- **§ 1004 BGB analog / § 14 V MarkenG:** Sperrverfügung als Hauptanspruch3637## Prüfungsschritte3839### Schritt 1: Monitoring und Beweissicherung40411. **Überwachung Donauzon:**42 - Regelmäßige Suchanfragen nach "klôtzzkètté", "klotzzkette", "K°°" etc.43 - Screenshot mit URL, Datum, Anbieter-ID, Preis (Beweis)44 - Testkauf-Dokumentation: Kaufbeleg, Lieferdaten, Warenprüfung45462. **Kategorisierung der Verletzung:**47 - Produktfälschung (gefälschte Marke auf Ware) → stärkster Anspruch48 - Keyword-Verletzung (Markenname als Suchwort ohne Berechtigung)49 - Lookalike-Produkt ohne direkte Markenverwendung → nur UWG5051### Schritt 2: Notice-and-Action nach Art. 16 DSA52533. **Meldung bei Donauzon:**54 - Meldung über den DSA-konformen Meldemechanismus von Donauzon55 - Inhalt nach Art. 16 II DSA: (a) Erläuterung des Problems, (b) URL des Inhalts, (c) Name/Kontakt des Meldenden, (d) Bestätigung der Gutgläubigkeit56 - Bei Trusted-Flagger-Status (klôtzzkètté als etablierte IP-Inhaberin): beschleunigte Bearbeitung57584. **Reaktionsfrist Donauzon:**59 - "Unverzüglich" bei offensichtlich illegalen Inhalten (DSA Art. 16 VI)60 - 7 Werktage bei nicht-offensichtlichen Fällen61 - Bestätigung des Eingangs und der Entscheidung (Art. 17 DSA: Begründungspflicht bei Abweichung von Meldung)62635. **Bei Nichtreaktion / Ablehnung:**64 - Beschwerdeweg intern (Art. 17 II DSA: Donauzon muss Beschwerdemechanismus bereitstellen)65 - Beschwerdeweg an nationalen Koordinator für digitale Dienste (Deutschland: Bundesnetzagentur)66 - Klage auf Sperrverfügung nach § 14 V MarkenG iVm § 1004 BGB6768### Schritt 3: Gerichtliche Durchsetzung69706. **Sperrverfügung gegen Donauzon:**71 - Antrag auf einstweilige Verfügung gegen Donauzon (LG Hamburg oder LG München I — Wahlrecht des Klägers)72 - Anspruchsgrundlage: § 14 V MarkenG (Unterlassung) nach Kenntnis und Nichthandeln73 - Störerhaftung nach BGH mySpace: Donauzon haftet als Störer, wenn nach konkretem Hinweis auf Verletzung keine Maßnahmen ergriffen wurden74757. **Proaktive Prüfpflichten:**76 - Nach BGH mySpace: Einmalige konsequente Kontrolle nach Hinweis; Filter für bekannte Verletzungszeichen77 - Antrag: Donauzon soll "klotzzkette" und "klôtzzkètté" aus Produkttiteln herausfiltern und zugehörige Anbieter verifizieren7879## Falltypische Konstellationen8081### Konstellation 1: Massenverkauf gefälschter Handtaschen auf Donauzon82Drei Donauzon-Händler (CN/HK-Adressen) verkaufen täglich je 20-50 gefälschte klôtzzkètté-Handtaschen. DSA-Notice: Alle drei URLs gemeldet. Donauzon reagiert nach 10 Tagen nicht. Eilantrag LG Hamburg: Sperrverfügung gegen die drei Angebote + Beauskunftung der Händlerdaten nach § 19 MarkenG.8384### Konstellation 2: Donauzon empfiehlt gefälschte Produkte durch Algorithmus85Donauzon-Empfehlungs-Algorithmus schiebt Fälschungen bei der Suche "klôtzzkètté günstig" nach oben. DSA Art. 27 (Recommender System Transparenz): Klage auf Unterlassung der algorithmischen Bevorzugung.8687### Konstellation 3: Anbieter "Style4All GmbH" nutzt Marke als Keyword88Donauzon-Händler "Style4All GmbH" (Duisburg) verkauft Eigenware und bewirbt diese mit Keyword "klôtzzkètté" in der Produktbeschreibung ohne Markenverletzung bei der Ware selbst. Abmahnung an Style4All direkt; DSA-Notice gegen das Keyword in der Produktbeschreibung.8990## Quellen-Hardening9192- Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz-, BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen.93- Registerdaten, Amtsformulare, Fristen, Gebühren und Behördenpraxis live bei DPMA, EUIPO, WIPO, USPTO oder den jeweils zuständigen Stellen prüfen.94- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und amtlicher oder frei zugänglicher Quelle ausgeben.9596## Templates9798### DSA-Notice Musterformulierung99```100Meldung nach Art. 16 DSA (Digital Services Act)101An: Donauzon Marketplace GmbH, Trust-and-Safety-Team102103Anlass: Angebotene Waren auf Ihrer Plattform verletzen die104eingetragenen Markenrechte der klôtzzkètté SA.105106Betroffene URLs:107- [URL 1] — Anbieter-ID [...] — Beweis: Screenshot Anlage 1108- [URL 2] — Anbieter-ID [...] — Beweis: Screenshot Anlage 2109110Schutzrecht:111- DPMA-Reg.-Nr. [...] (Wortmarke klôtzzkètté)112- EUIPO-Reg.-Nr. [...] (EUTM klôtzzkètté)113114Wir bestätigen nach bestem Wissen und Gewissen, dass die gemeldeten115Informationen nach unserem Kenntnisstand korrekt sind und die116Verletzung des geistigen Eigentums der klôtzzkètté SA darstellen.117118Kontakt: RA'in [Name], [Email], [Tel.]119```120121## Verweise auf andere Skills122123- `produktpiraterie-und-zoll` — Zollbeschlagnahme der Waren vor Auslieferung124- `abmahnung-markenrecht-uwg` — Direkte Abmahnung an die Plattform-Händler125- `anti-ki-marke-und-kennzeichen` — KI-generierter Fake-Content auf Plattformen126127## Risiken & Stolperfallen128129- **Trusted Flagger Status:** Ohne privilegierten Status längere Reaktionszeiten — Antrag auf Trusted-Flagger-Anerkennung beim DSA-Koordinator prüfen130- **Haftungsprivileg bleibt bestehen:** DSA schafft keine neue Haftungsgrundlage; Störerhaftung nach BGH-Rechtsprechung bleibt Basis für Klage131- **Massenmeldungen:** Zu viele mangelhafte Meldungen können DSA Art. 16 VI-Schutz schwächen — jede Meldung sorgfältig dokumentieren132- **Beweissicherung:** Screenshots werden von Plattformen gelöscht — sofort Wayback Machine und eigene Archive nutzen133134## Triage-Fragen bei Plattform-Piraterie135136Bevor der Notice-and-Action-Antrag oder die Klage eingereicht wird, klaere:1371. Handelt es sich um Donauzon als Hosting-Provider (DSA Art. 16 — Notice-and-Action) oder als aktiven Mitverkäufer (DSA Art. 30 — Verhältnis-Haendler)?1382. Wurde Donauzon bereits mit einer wirksamen Notice informiert und hat es nicht gehandelt (Voraussetzung für Haftung als Plattform)?1393. Ist der Verletzer auf der Plattform identifizierbar (WHOIS, Haendlerdaten nach DSA Art. 30)?1404. Liegen ausreichende Beweise für die Verletzungshandlung vor (Screenshots, Testkauf)?141142## Aktuelle Rechtsprechung143144145146> **DSA (EU) 2022/2065, Art. 16/17/45:** Sehr große Online-Plattformen müssen wirksame Notice-and-Action-Verfahren einrichten, innerhalb angemessener Frist auf qualifizierte Notices reagieren und dem Melder den Bearbeitungsstatus mitteilen; Nichteinhaltung kann zu Bussgeldern bis zu 6 % des globalen Jahresumsatzes fuehren.147148> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.