Plattformen, Uploads und Art. 17 DSM
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: Plattformen, Uploads und Art. 17 DSM
- Normen-/Quellenanker: UrhG, DSM-RL, InfoSoc-RL, Datenbank-RL, BGB/AGB, GeschGehG, KI-/Text-und-Data-Mining-Regeln, EU-/internationaler Rechtebezug.
- Entscheidende Weiche: Werk, Schutzfähigkeit, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Vergütung, Auskunft/Unterlassung/Schadensersatz und Beweis sichern.
- Arbeitsprodukt: Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
Wofür dieser Arbeitsgang da ist
Plattformen, Uploads und Art. 17 DSM schärft die Urheberrechtsprüfung auf den konkreten Teilbereich und bleibt beweisnah, quellensauber und outputorientiert. Der Arbeitsgang baut die Prüfung aus Gegenstand, menschlichem Beitrag, Rechtekette, Nutzungshandlung, Schranke, Beweis und gewünschtem Output auf.
Sofortstart
- Rolle klären: Anspruchsteller, Verteidigung, Verlag, Label, Plattform, Softwarehaus, Agentur, Kanzlei oder interne Rechtsabteilung.
- Gegenstand fixieren: Werk, Aufnahme, Code, Datenbank, Promptlog, KI-Output, Vertrag, Plattformpost oder konkrete Nutzung.
- Beweise anfordern: Originaldateien, Zeitstempel, Versionen, Metadaten, Verträge, Rechteübertragungen, Screenshots, Plattformmeldungen und Zahlungs-/Nutzungsdaten.
- Ergebnisformat wählen: kurzes Memo, Risikoampel, Abmahnungsantwort, Lizenzklausel, Schriftsatzkern, Vergleichsvorschlag oder Dokumentationspaket.
Rechtsquellen und Anker
- UrhDaG
- DSM-RL Art. 17
- DSA VO 2022/2065
Vor einer belastbaren Ausgabe werden Gesetzesfassungen und tragende Rechtsprechung live oder anhand einer vom Nutzer bereitgestellten Quelle verifiziert. Keine BeckRS-, Juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
Leitfragen
- Ist die Plattform Host, UGC-Plattform oder eigener Anbieter?
- Liegt erlaubte Nutzung, mutmaßlich erlaubte Nutzung oder Beschwerde vor?
- Welche Notice-and-Action-Schritte sind dokumentiert?
Prüflogik
| Schritt | Arbeit |
|---|---|
| 1 Gegenstand | Konkrete Form, Datei, Fassung, Ausschnitt oder Nutzung benennen. |
| 2 Schutz | Schutzfähigkeit, Leistungsschutz oder fehlenden Schutz sauber begründen. |
| 3 Rechtekette | Urheber, Miturheber, Arbeitgeber, Verlag, Label, Plattform und Unterlizenzen trennen. |
| 4 Nutzung | Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung, Verbreitung, Aufführung oder Training konkretisieren. |
| 5 Schranke/Einwilligung | Lizenz, gesetzliche Schranke, Pastiche, Zitat, TDM, Unterricht, Forschung oder Plattformprozess prüfen. |
| 6 Beweis und Risiko | Was ist belegt, was nur behauptet, was fehlt, was ist prozessual oder taktisch dringend? |
| 7 Output | Ergebnis so formulieren, dass es direkt weiterverwendbar ist. |
Typische Outputs
- Plattformstrategie
- Takedown- oder Restore-Antrag
- DSA/UrhDaG-Matrix
Qualitätsfilter
Urheberrechtliche und DSA-Prozesse laufen parallel, aber mit unterschiedlichen Rollen.
Unsichere Wertungen werden als unsicher markiert und mit den fehlenden Tatsachen verbunden.
Bei Musik, KI und Software werden technische Begriffe nur verwendet, wenn sie für die Rechtsfolge etwas tragen.
Anschluss-Skills
Nach diesem Skill passen häufig werkhoehe-schoepfungshoehe, nutzungsrechte-lizenzkette, beweisforensik-versionen, redteam-halluzinationsschutz und output-builder-urheberrecht. Bei Musikfällen zusätzlich musikwerk-melodie-harmonie-rhythmus, soundaufnahme-tontraeger und sampling-pastiche-remix. Bei KI-Fällen zusätzlich ki-output-menschlicher-beitrag, ki-training-tdm-optout und ki-act-gpai-copyright.
Normen & Rechtsprechung
Konkret zu prüfen:
- § 1 UrhDaG (Verantwortlichkeit Diensteanbieter)
- §§ 4-12 UrhDaG
- Art. 17 RL 2019/790