Skill: Playbook aus eigenen Daten
Eingaben
- E-Mail-Korpus (Outlook-Konnektor oder
.eml/.msg-Exporte): typischerweise
20–200 Mails aus einem oder mehreren ähnlichen Mandaten.
- Schriftsätze und Anschreiben (Word, PDF): mindestens 5 abgeschlossene
Vergleichsfälle desselben Mandatstyps.
- Notizen (Markdown, Notizbuch-Exporte, Sprachprotokoll-Transkripte).
- Tracking-Exporte (Excel, CSV) aus Aktenverwaltung oder
Fristenkalender — optional, schärft Fristenketten.
- Mandantenkommunikations-Logs aus
mandantenkommunikation/ — falls
vorhanden.
Pflichtangabe der Nutzerin / des Nutzers:
- Mandatstyp (z. B. "Kündigungsschutzklage Arbeitnehmer", "NDA-Review
Inbound", "Mietkündigung Vermieter", "GmbH-Gründung").
- Erwarteter Wiederverwendungs-Kontext (Mandantenkommunikation vs.
interne Bearbeitung vs. Schriftsatzentwurf).
- Vertraulichkeitsstufe der Eingaben (anonymisiert vs. echte
Mandantendaten — bei echten Daten greift § 43a Abs. 2 BRAO,
§ 203 StGB; siehe Risiken).
Rechtlicher Rahmen
- § 43a Abs. 2 BRAO — anwaltliche Verschwiegenheitspflicht; gilt auch
bei Aufbereitung eigener Mandatsdaten zu Trainings- oder
Mustergenerierungszwecken.
- § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB — strafbewehrte Verletzung von Privatgeheimnissen.
- § 2 Abs. 3, § 50 BRAO — Aktenführungs- und Aufbewahrungspflichten;
Playbook-Ableitungen sind keine Akte, müssen aber nachvollziehbar bleiben.
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an interner
Arbeitsorganisation; Abwägung gegen schutzwürdige Mandanteninteressen.
- Art. 32 DSGVO — technische und organisatorische Maßnahmen
(Zugriffsbeschränkung, Pseudonymisierung).
Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant
(Vertraulichkeit auch gegenüber technischen Hilfsmitteln).
Anforderungen an Anonymisierung in juristischen Veröffentlichungen,
übertragbar auf interne Mustergenerierung.
Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO umfasst keine Geschäftsgeheimnisse
(anwendbar bei Mandantenauskunftsersuchen zu intern abgeleiteten
Spielbüchern).
Kommentare:
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
(Reichweite der Verschwiegenheitspflicht bei interner
Wissensverarbeitung).
- Paal, in: Paal/Pauly, DS-GVO BDSG, 4. Aufl. 2024, Art. 6 Rn. 38
(berechtigtes Interesse bei interner Arbeitsorganisation).
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Aufbewahrungspflichten als Hintergrund anwaltlicher Aktenführung).
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
EDV-gestützter Verarbeitung).
Ablauf
- Vorab-Trennung Vertraulichkeitsstufen. Eingaben werden nach
Quelle markiert: (a) bereits anonymisierte Muster, (b) eigene
Notizen ohne Personenbezug, (c) echte Mandatsdaten. Stufe (c)
wird vor der Mustererkennung pseudonymisiert
(Namen →
[MANDANT_1], [GEGNER_1], IBAN/AZ → Token).
- Korpus-Indizierung. Mails werden nach Sender, Empfänger,
Datum, Mandatsbezug (aus Betreff/Aktenzeichen) gruppiert; Schriftsätze
nach Verfahrensstadium (Anhörung, Klageerwiderung, Replik usw.)
sortiert.
- Phasen-Extraktion. Aus jedem Vergleichsfall wird der zeitliche
Verlauf rekonstruiert: Erstkontakt → Sachverhaltsaufnahme →
rechtliche Prüfung → Mandantenrücksprache → Schriftsatz/Anschreiben →
Fristen → Eskalation → Abschluss. Phasen werden über Fälle hinweg
geclustert.
- Sprachmuster-Extraktion. Wiederkehrende Formulierungen werden
typisiert: (a) Anrede- und Schlussformeln; (b) Standardklauseln in
Aufforderungsschreiben (§ 286 BGB); (c) Eskalationssignale gegenüber
der Gegenseite; (d) Mandanten-Erklärungen schwieriger Punkte in
einfacher Sprache.
- Entscheidungs-Punkt-Identifikation. Wo verzweigt das Vorgehen?
Typische Bedingungen: außergerichtliche Einigung vs. Klage, Frist
gewahrt vs. nicht gewahrt, Mandant zahlungsfähig vs. nicht. Diese
Verzweigungen werden als Entscheidungsbaum erfasst.
- Fristen-Skelett. Aus den Vergleichsfällen werden typische
Fristen-Ketten herausgezogen (z. B. Klagefrist § 4 KSchG = 3 Wochen,
Verjährungsbeginn § 199 BGB, Berufungsfrist § 517 ZPO = 1 Monat).
- Playbook-Generierung. Aus 3–6 ergibt sich ein strukturiertes
Spielbuch im Format
<mandatstyp>.playbook.md mit Phasen-Liste,
Klausel-Bibliothek, Entscheidungsbaum, Fristen-Skelett und
Eskalationsmatrix.
- Verifikation. Spielbuch wird gegen 2 weitere, nicht
für die Generierung verwendete Vergleichsfälle gespiegelt:
passt die Phasenabfolge? Treffen die Klauselvorschläge? Fehlende
Schritte werden ergänzt.
- Ablage und Versionierung. Spielbuch wird unter
playbooks/<mandatstyp>.playbook.md abgelegt; Generierungs-Log
(welche Quelldateien, welche Anonymisierung) unter
playbooks/<mandatstyp>.generierungslog.json.
- Aktivierung als wiederverwendbarer Auslöser. Optional: aus
dem Spielbuch wird ein leichtgewichtiger Skill oder ein
Agentenrezept erzeugt, das das Vorgehen bei neuen, gleichartigen
Mandaten automatisch vorschlägt.
Beispiel
Eingabe: Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht stellt einen Outlook-Ordner
mit 47 Mails aus drei abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahren bereit,
dazu vier Word-Klageschriften und ein Excel-Tracking mit Verfahrensdauern.
Ausgabe (Auszug aus kündigungsschutz-arbeitnehmer.playbook.md):
## Phase 2 — Sachverhaltsaufnahme (Tag 1–3 nach Erstkontakt)
Eingaben: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen
(letzte 6 Monate), Anhörungsprotokoll Betriebsrat (§ 102 BetrVG).
Standardfragen an Mandant:
- Datum des Zugangs der Kündigung? (Kritisch für § 4 KSchG, 3 Wochen).
- Wurde der Betriebsrat angehört? Liegt Anhörungsprotokoll vor?
- Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Mandatsträger?
(Sonderkündigungsschutz § 168 SGB IX, § 17 MuSchG, § 18 BEEG,
§ 15 KSchG)
- Sozialauswahl: vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb?
Entscheidungspunkt:
- Frist § 4 KSchG noch offen? → Klagevorbereitung Phase 3.
- Frist abgelaufen? → § 5 KSchG nachträgliche Zulassung prüfen,
Mandant über Erfolgsaussichten aufklären.
Fristen-Skelett-Auszug (kündigungsschutz-arbeitnehmer.fristen.yaml):
phase: klageerhebung
norm: § 4 Satz 1 KSchG
dauer_tage: 21
fristbeginn: zugang_kündigung
folge_bei_versaeumnis: fiktion_der_wirksamkeit_§7_kschg
ausnahme: § 5 KSchG nachträgliche Zulassung
Risiken und typische Fehler
- Re-Identifikation trotz Pseudonymisierung. Datums-Kombinationen,
ungewöhnliche Sachverhalte und Standortangaben können Mandanten
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2956 Rn. 17). Anonymisierung muss mehrstufig sein.
- Übergeneralisierung. Wenige Vergleichsfälle führen zu Spielbüchern,
die seltene Konstellationen ignorieren — daher Mindestkorpus
(≥ 5 Vergleichsfälle pro Mandatstyp) und Verifikationsphase.
- Klauselübernahme aus Mandantenkommunikation. Wenn Standardklauseln
aus realen Mails übernommen werden, können fremde Wortschöpfungen
oder Mandanten-Geschäftsgeheimnisse mitwandern. Filterregel: nur
generische Formulierungen ins Spielbuch.
- Vermischung mit aktuellem Mandat. Wird ein Spielbuch parallel
zu einem laufenden Mandat erstellt, droht Datenleck zwischen Mandaten —
daher strikte Trennung der Generierungs-Workspaces.
- Veraltete Rechtsstände. Spielbücher basieren auf Vergleichsfällen
von gestern — Pflicht zur Auffrischung gegen aktuelle Rechtsprechung
bei jedem Einsatz, gestützt durch den
regulierungs-aenderungs-monitor und den verlaengerungs-monitor.
- § 203 StGB-Risiko bei Cloud-Verarbeitung. Wenn die Generierung
in einer Cloud-Umgebung läuft, sind die Anforderungen aus
lizenzpflichtige Literaturquelle, § 203 Rn. 6a einzuhalten (Auftragsverarbeitungsvertrag,
Verschwiegenheitsverpflichtung der Auftragsverarbeiterin).
Quellenpflicht
Jedes generierte Spielbuch dokumentiert in generierungslog.json:
- Hash-IDs der Quelldateien (kein Klarname).
- Datum und Version der Generierung.
- Eingesetzte Anonymisierungs-Regelsätze.
- Verifikationsergebnisse gegen Vergleichsfälle.
Beim Einsatz des Spielbuchs auf ein neues Mandat erfolgt im
Mandatsworkspace ein Eintrag mit Spielbuch-Version und Treffer-Score.
Rechtsprechung und Kommentarstellen aus dem Spielbuch werden im
neuen Mandat auf Aktualität gegengeprüft (mindestens BGH/BAG/BFH der
letzten 24 Monate).
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: playbook-aus-eigenen-daten3description: Für Skill: Playbook aus eigenen Daten: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Skill: Playbook aus eigenen Daten78## Eingaben910- **E-Mail-Korpus** (Outlook-Konnektor oder `.eml`/`.msg`-Exporte): typischerweise11 20–200 Mails aus einem oder mehreren ähnlichen Mandaten.12- **Schriftsätze und Anschreiben** (Word, PDF): mindestens 5 abgeschlossene13 Vergleichsfälle desselben Mandatstyps.14- **Notizen** (Markdown, Notizbuch-Exporte, Sprachprotokoll-Transkripte).15- **Tracking-Exporte** (Excel, CSV) aus Aktenverwaltung oder16 Fristenkalender — optional, schärft Fristenketten.17- **Mandantenkommunikations-Logs** aus `mandantenkommunikation/` — falls18 vorhanden.1920Pflichtangabe der Nutzerin / des Nutzers:2122- **Mandatstyp** (z. B. "Kündigungsschutzklage Arbeitnehmer", "NDA-Review23 Inbound", "Mietkündigung Vermieter", "GmbH-Gründung").24- **Erwarteter Wiederverwendungs-Kontext** (Mandantenkommunikation vs.25 interne Bearbeitung vs. Schriftsatzentwurf).26- **Vertraulichkeitsstufe** der Eingaben (anonymisiert vs. echte27 Mandantendaten — bei echten Daten greift § 43a Abs. 2 BRAO,28 § 203 StGB; siehe Risiken).2930## Rechtlicher Rahmen3132- **§ 43a Abs. 2 BRAO** — anwaltliche Verschwiegenheitspflicht; gilt auch33 bei Aufbereitung eigener Mandatsdaten zu Trainings- oder34 Mustergenerierungszwecken.35- **§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB** — strafbewehrte Verletzung von Privatgeheimnissen.36- **§ 2 Abs. 3, § 50 BRAO** — Aktenführungs- und Aufbewahrungspflichten;37 Playbook-Ableitungen sind keine Akte, müssen aber nachvollziehbar bleiben.38- **Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO** — berechtigtes Interesse an interner39 Arbeitsorganisation; Abwägung gegen schutzwürdige Mandanteninteressen.40- **Art. 32 DSGVO** — technische und organisatorische Maßnahmen41 (Zugriffsbeschränkung, Pseudonymisierung).42 Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant43 (Vertraulichkeit auch gegenüber technischen Hilfsmitteln).44 Anforderungen an Anonymisierung in juristischen Veröffentlichungen,45 übertragbar auf interne Mustergenerierung.46 Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO umfasst keine Geschäftsgeheimnisse47 (anwendbar bei Mandantenauskunftsersuchen zu intern abgeleiteten48 Spielbüchern).4950Kommentare:5152- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.53 (Reichweite der Verschwiegenheitspflicht bei interner54 Wissensverarbeitung).55- Paal, in: Paal/Pauly, DS-GVO BDSG, 4. Aufl. 2024, Art. 6 Rn. 3856 (berechtigtes Interesse bei interner Arbeitsorganisation).57- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.58 Aufbewahrungspflichten als Hintergrund anwaltlicher Aktenführung).59- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.60 EDV-gestützter Verarbeitung).6162## Ablauf63641. **Vorab-Trennung Vertraulichkeitsstufen.** Eingaben werden nach65 Quelle markiert: (a) bereits anonymisierte Muster, (b) eigene66 Notizen ohne Personenbezug, (c) echte Mandatsdaten. Stufe (c)67 wird vor der Mustererkennung pseudonymisiert68 (Namen → `[MANDANT_1]`, `[GEGNER_1]`, IBAN/AZ → Token).692. **Korpus-Indizierung.** Mails werden nach Sender, Empfänger,70 Datum, Mandatsbezug (aus Betreff/Aktenzeichen) gruppiert; Schriftsätze71 nach Verfahrensstadium (Anhörung, Klageerwiderung, Replik usw.)72 sortiert.733. **Phasen-Extraktion.** Aus jedem Vergleichsfall wird der zeitliche74 Verlauf rekonstruiert: Erstkontakt → Sachverhaltsaufnahme →75 rechtliche Prüfung → Mandantenrücksprache → Schriftsatz/Anschreiben →76 Fristen → Eskalation → Abschluss. Phasen werden über Fälle hinweg77 geclustert.784. **Sprachmuster-Extraktion.** Wiederkehrende Formulierungen werden79 typisiert: (a) Anrede- und Schlussformeln; (b) Standardklauseln in80 Aufforderungsschreiben (§ 286 BGB); (c) Eskalationssignale gegenüber81 der Gegenseite; (d) Mandanten-Erklärungen schwieriger Punkte in82 einfacher Sprache.835. **Entscheidungs-Punkt-Identifikation.** Wo verzweigt das Vorgehen?84 Typische Bedingungen: außergerichtliche Einigung vs. Klage, Frist85 gewahrt vs. nicht gewahrt, Mandant zahlungsfähig vs. nicht. Diese86 Verzweigungen werden als Entscheidungsbaum erfasst.876. **Fristen-Skelett.** Aus den Vergleichsfällen werden typische88 Fristen-Ketten herausgezogen (z. B. Klagefrist § 4 KSchG = 3 Wochen,89 Verjährungsbeginn § 199 BGB, Berufungsfrist § 517 ZPO = 1 Monat).907. **Playbook-Generierung.** Aus 3–6 ergibt sich ein strukturiertes91 Spielbuch im Format `<mandatstyp>.playbook.md` mit Phasen-Liste,92 Klausel-Bibliothek, Entscheidungsbaum, Fristen-Skelett und93 Eskalationsmatrix.948. **Verifikation.** Spielbuch wird gegen 2 weitere, nicht95 für die Generierung verwendete Vergleichsfälle gespiegelt:96 passt die Phasenabfolge? Treffen die Klauselvorschläge? Fehlende97 Schritte werden ergänzt.989. **Ablage und Versionierung.** Spielbuch wird unter99 `playbooks/<mandatstyp>.playbook.md` abgelegt; Generierungs-Log100 (welche Quelldateien, welche Anonymisierung) unter101 `playbooks/<mandatstyp>.generierungslog.json`.10210. **Aktivierung als wiederverwendbarer Auslöser.** Optional: aus103 dem Spielbuch wird ein leichtgewichtiger Skill oder ein104 Agentenrezept erzeugt, das das Vorgehen bei neuen, gleichartigen105 Mandaten automatisch vorschlägt.106107## Beispiel108109**Eingabe:** Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht stellt einen Outlook-Ordner110mit 47 Mails aus drei abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahren bereit,111dazu vier Word-Klageschriften und ein Excel-Tracking mit Verfahrensdauern.112113**Ausgabe (Auszug aus `kündigungsschutz-arbeitnehmer.playbook.md`):**114115```markdown116117## Phase 2 — Sachverhaltsaufnahme (Tag 1–3 nach Erstkontakt)118119Eingaben: Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen120(letzte 6 Monate), Anhörungsprotokoll Betriebsrat (§ 102 BetrVG).121122Standardfragen an Mandant:123- Datum des Zugangs der Kündigung? (Kritisch für § 4 KSchG, 3 Wochen).124- Wurde der Betriebsrat angehört? Liegt Anhörungsprotokoll vor?125- Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit, Mandatsträger?126 (Sonderkündigungsschutz § 168 SGB IX, § 17 MuSchG, § 18 BEEG,127 § 15 KSchG)128- Sozialauswahl: vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb?129130Entscheidungspunkt:131- Frist § 4 KSchG noch offen? → Klagevorbereitung Phase 3.132- Frist abgelaufen? → § 5 KSchG nachträgliche Zulassung prüfen,133 Mandant über Erfolgsaussichten aufklären.134```135136**Fristen-Skelett-Auszug (`kündigungsschutz-arbeitnehmer.fristen.yaml`):**137138```yaml139phase: klageerhebung140norm: § 4 Satz 1 KSchG141dauer_tage: 21142fristbeginn: zugang_kündigung143folge_bei_versaeumnis: fiktion_der_wirksamkeit_§7_kschg144ausnahme: § 5 KSchG nachträgliche Zulassung145```146147## Risiken und typische Fehler148149- **Re-Identifikation trotz Pseudonymisierung.** Datums-Kombinationen,150 ungewöhnliche Sachverhalte und Standortangaben können Mandanten151 Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.152 2956 Rn. 17). Anonymisierung muss mehrstufig sein.153- **Übergeneralisierung.** Wenige Vergleichsfälle führen zu Spielbüchern,154 die seltene Konstellationen ignorieren — daher Mindestkorpus155 (≥ 5 Vergleichsfälle pro Mandatstyp) und Verifikationsphase.156- **Klauselübernahme aus Mandantenkommunikation.** Wenn Standardklauseln157 aus realen Mails übernommen werden, können fremde Wortschöpfungen158 oder Mandanten-Geschäftsgeheimnisse mitwandern. Filterregel: nur159 generische Formulierungen ins Spielbuch.160- **Vermischung mit aktuellem Mandat.** Wird ein Spielbuch parallel161 zu einem laufenden Mandat erstellt, droht Datenleck zwischen Mandaten —162 daher strikte Trennung der Generierungs-Workspaces.163- **Veraltete Rechtsstände.** Spielbücher basieren auf Vergleichsfällen164 von gestern — Pflicht zur Auffrischung gegen aktuelle Rechtsprechung165 bei jedem Einsatz, gestützt durch den166 `regulierungs-aenderungs-monitor` und den `verlaengerungs-monitor`.167- **§ 203 StGB-Risiko bei Cloud-Verarbeitung.** Wenn die Generierung168 in einer Cloud-Umgebung läuft, sind die Anforderungen aus169 lizenzpflichtige Literaturquelle, § 203 Rn. 6a einzuhalten (Auftragsverarbeitungsvertrag,170 Verschwiegenheitsverpflichtung der Auftragsverarbeiterin).171172## Quellenpflicht173174Jedes generierte Spielbuch dokumentiert in `generierungslog.json`:175176- Hash-IDs der Quelldateien (kein Klarname).177- Datum und Version der Generierung.178- Eingesetzte Anonymisierungs-Regelsätze.179- Verifikationsergebnisse gegen Vergleichsfälle.180181Beim Einsatz des Spielbuchs auf ein neues Mandat erfolgt im182Mandatsworkspace ein Eintrag mit Spielbuch-Version und Treffer-Score.183Rechtsprechung und Kommentarstellen aus dem Spielbuch werden im184neuen Mandat auf Aktualität gegengeprüft (mindestens BGH/BAG/BFH der185letzten 24 Monate).186187> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.