Portal Quellenkarte
Zweck
Diese Quellenkarte sichert für Zwangsverwaltung ZVG jede tragende Aussage ab: Norm, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor Ausgabe verifiziert.
Tragende Normen (live prüfen)
- ZVG §§ 146 ff. — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- BGB §§ 1135 ff. Pflichten — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
Zuständige Spruchkörper und Behörden
- Amtsgericht Vollstreckungsgericht
- Zwangsverwalter
Amtliche und frei zugängliche Datenbanken
- gesetze-im-internet.de (Bundesrecht amtlich)
- rechtsprechung-im-internet.de
- dejure.org / openJur (frei zugängliche Rechtsprechung)
- bverwg.de
- Landes-OVG-Datenbanken
- rechtsprechung-im-internet.de
Fristen mit Quellenrelevanz
- Beschwerde gegen Anordnung
- Rechnungslegung
Prüfroute
- Normtext gegen die amtliche Quelle prüfen (Fassung, Inkrafttreten, Übergangsrecht).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Fundstelle ausgeben; Senat/Spruchkörper benennen.
- Behördenpraxis (Merkblätter, Erlasse, FAQ) mit Stand-Datum zitieren.
- Ergebnis als Quellenmatrix: Aussage — Quelle — Stand — Tragweite — Restunsicherheit.
Fehlerbremse
- Keine BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- Zitierform nach
references/zitierweise.md; Quellenhygiene nachreferences/quellenhygiene.md.