Praktische Konkordanz
Begriff
Konrad Hesse hat den Begriff gepraegt: Konkurrierende Verfassungsgueter sollen so zugeordnet werden, dass jedes optimale Wirksamkeit entfaltet und keines vollstaendig zurueckgedraengt wird.
Abgrenzung zur Abwaegung
Praktische Konkordanz ist keine lineare Saldierung. Sie sucht eine schonende Zuordnung im Sinne praktischer Wirksamkeit beider Gueter. Im Ergebnis fuehrt sie haeufig zu Verfahrensloesungen statt absoluten Gewinner-Entscheidungen.
Typische Anwendungsfelder
- Kunstfreiheit Art 5 III GG gegen allgemeines Persoenlichkeitsrecht Art 2 I in Verbindung mit Art 1 I GG (BVerfGE 30, 173 (Mephisto) Mephisto; BVerfGE 119, 1 (Esra) Esra).
- Pressefreiheit Art 5 I GG gegen Persoenlichkeitsrecht (Caroline-von-Monaco-Rechtsprechung).
- Religionsfreiheit Art 4 I II GG gegen staatliche Neutralitaet und Erziehungsauftrag (BVerfGE 93, 1 (Kruzifix) Kruzifix).
- Versammlungsfreiheit Art 8 GG gegen oeffentliche Sicherheit.
Methodische Schritte
- Beide Gueter mit voller Reichweite ausloten.
- Konfliktpunkt praezise lokalisieren.
- Mildere Mittel suchen, die beide Gueter wirksam halten.
- Wenn keine schonende Loesung möglich, an Schutzbereich- und Eingriffsstrukturen rueckkoppeln.
Beispiel Kruzifix
BVerfGE 93, 1 (Kruzifix): Anordnung des Anbringens eines Kruzifix in staatlichen Volksschulen verstiess gegen Glaubensfreiheit Art 4 I GG in Verbindung mit staatlichem Neutralitaetsgebot. Schonende Zuordnung möglich durch Einzelfallpruefung, nicht durch generellen Anbringungszwang.