Prüfungsbescheid DPMA/EPA
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: PatG § 34 Anmeldetag, § 41 Priorität 12 Monate, § 81 Nichtigkeitsklage, EPÜ Art. 99 Einspruch 9 Monate, R. 161/162 EPÜ 6 Monate, UPC Opt-out bis Ablauf Transition.
- Tragende Normen verifizieren: PatG §§ 1, 3, 4, 9, 10, 14, 21, 24, 34, 38, 41, 59, 81, 139, 140a, 140b, EPÜ Art. 52, 54, 56, 64, 69, 87-89, PCT Art. 3, 8, UPCA, EinheitspatentVO 1257/2012 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Patentanmelder, Erfinder, Patentanwalt, DPMA, EPA, BPatG, BGH X. Senat, UPC, Wettbewerber (Einsprechende).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Patentanmeldung, Patentschrift, Recherchebericht, Prüfungsbescheid, Einspruchsschrift, Nichtigkeitsklage, FTO-Gutachten, UPC-Klage — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Tabellenformat
| Beanstandung | Amtliche Begründung | Antwortlinie | Anspruchsänderung | Risiko |
|---|
Warnungen
Keine Anspruchsänderung vorschlagen, wenn Stütze in ursprünglicher Anmeldung unklar ist. Keine Entgegenhaltung nur aus dem Abstract bewerten.
Pflicht-Normen und Praxis-Tipps
- § 44 PatG Prüfungsantrag: Beim DPMA Prüfungsantrag binnen 7 Jahren ab Anmeldung; sonst gilt Anmeldung als zurückgenommen. EPA: Prüfungsantrag binnen 6 Monaten nach Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts (Art. 94 EPÜ).
- § 45 PatG Bescheid: Prüfungsbescheid mit Frist (idR 4 Monate, verlängerbar); auf Bescheid nicht antworten = Zurückweisung (§ 48 PatG).
- Neuheit § 3 PatG / Art. 54 EPÜ: Eine Entgegenhaltung muss alle Merkmale UNMITTELBAR UND EINDEUTIG offenbaren. Bei Implizität sehr enger Maßstab.
- Erfinderische Tätigkeit § 4 PatG / Art. 56 EPÜ: EPA-Problem-Lösung-Ansatz (Problem-Solution Approach): nächstliegender Stand der Technik, technisches Problem, Lösung naheliegend?
- Klarheit Art. 84 EPÜ: Klarheit kann im EPA-Verfahren als Beanstandung kommen; im DE-Verfahren § 34 PatG.
- Anspruchsänderung: Stütze in ursprünglicher Offenbarung lückenlos belegen (Seite, Zeile, Anspruch); intermediate generalisation ist Hauptangriffspunkt im Einspruch.
- Anschlussstrategie: Teilanmeldung § 39 PatG / Art. 76 EPÜ bei breitem Schutz; Beschränkung § 64 PatG; PCT-Eintritt § 184c PatG.
- Praxisreaktion: Auch bei argumentativer Erwiderung Hilfsantrag mit beschränktem Anspruch nachreichen (Rückzugsposition).
- Falle: Stand-der-Technik-Dokumente aus dem PCT-Recherchebericht ignorieren — die kommen im Erteilungsverfahren häufig zurück.