Fristen- und Risikoampel
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Fristen- und Risikoampel im Bereich jurastudium sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- Rechtsgrundlage, Zuständigkeit, Frist, Form, Beweislast und Rechtsfolge aus dem jeweiligen Fachgebiet ausdrücklich benennen.
- Spezialnormen aus den angrenzenden Fachskills dieses Plugins vor Ausgabe gegen Gesetzestext oder amtliche Quelle prüfen.
- Keine Rechtsprechung oder Literatur aus Modellwissen erzwingen; nur verifizierte, frei prüfbare Fundstellen verwenden.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Studium — typische Fristen-Fallen in Klausur und Praxis
- Verjährung BGB: § 195 BGB regelmäßige Frist 3 Jahre; Beginn § 199 BGB Ende des Jahres + Kenntnis (oder grob fahrlässige Unkenntnis); Höchstfristen § 199 II-IV BGB 10/30 Jahre. Hemmung §§ 203-209 BGB (Verhandlungen, Klage, Mahnbescheid).
- Anfechtung § 121 BGB: "unverzüglich" iSd § 121 BGB = ohne schuldhaftes Zögern; faustregel 2 Wochen, aber Einzelfallbetrachtung.
- Sachmängelrechte § 438 BGB: 2 Jahre Kaufsache, 30 Jahre dingliche Mängel, 5 Jahre Bauwerk. Bei B2C Verbrauchsgüterkauf § 475 II BGB.
- Schadensersatz Delikt § 852 BGB: 30 Jahre Restschadensersatz aus Bereicherung.
- Klagefristen Verwaltungsrecht: § 70 VwGO Widerspruch 1 Monat; § 74 VwGO Klage 1 Monat nach Widerspruchsbescheid.
- Berufung ZPO § 517: 1 Monat ab Zustellung; Berufungsbegründung § 520 II ZPO 2 Monate.
- Examens-Hausarbeit: Abgabefrist nach JAG der Landesjustizprüfungsämter — meist 6 Wochen.
- Falle: § 187 I BGB Fristbeginn (Tag, an dem das Ereignis eintritt, wird nicht mitgerechnet) vs. § 188 II BGB (Ende mit Ablauf des entsprechenden Tages).