Quality-Gate vor Release und Rechnungsprüfung
Arbeitsauftrag
Prüfe, ob ein Planungs-, Vergabe-, Bauüberwachungs- oder Rechnungsprüfungspaket an Bauherr, Auftraggeber, Nachunternehmer, Prüfer oder Gericht weitergegeben werden darf. Ziel ist ein belastbares Freigabeprotokoll, kein allgemeiner HOAI-Aufsatz.
Normenanker
- HOAI §§ 1-13: Anwendungsbereich, Grundlagen, Honorarvereinbarung und Basishonorarsätze.
- HOAI §§ 34, 35 und Anlage 10: Gebäude/Innenräume, Leistungsbild und Leistungsphasen.
- BGB §§ 631 ff., 650p-650t: Werkvertrag, Architekten-/Ingenieurvertrag, Teilabnahme und Sonderkündigung.
- VOB/B nur bei wirksamer Einbeziehung; BGB §§ 640, 641, 648a bei Abnahme/Vergütung/Sicherung.
- ZPO §§ 485 ff. bei selbständigem Beweisverfahren.
Prüfpunkte
- Welche Leistungsphase ist betroffen und welche Grundleistung ist belegt?
- Sind besondere Leistungen, Stundenaufwand, Nachträge oder Wiederholungsleistungen sauber beauftragt?
- Stimmen Rechnung, Vertrag, Leistungsstand, Abnahme und Prüfbemerkungen überein?
- Gibt es Planungsfehler, Koordinationslücken, Bauzeitfolgen oder Haftungsreserven?
- Freigabe nur mit offener-Punkte-Liste, Verantwortlichem und Datum ausgeben.
1---2name: qualitaetscheck-release-rechnungspruefung3description: Für Quality-Gate vor Release und Rechnungsprüfung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Gegenprüfung mit Beweis- und Fristencheck.4---56# Quality-Gate vor Release und Rechnungsprüfung78## Arbeitsauftrag910Prüfe, ob ein Planungs-, Vergabe-, Bauüberwachungs- oder Rechnungsprüfungspaket an Bauherr, Auftraggeber, Nachunternehmer, Prüfer oder Gericht weitergegeben werden darf. Ziel ist ein belastbares Freigabeprotokoll, kein allgemeiner HOAI-Aufsatz.1112## Normenanker1314- HOAI §§ 1-13: Anwendungsbereich, Grundlagen, Honorarvereinbarung und Basishonorarsätze.15- HOAI §§ 34, 35 und Anlage 10: Gebäude/Innenräume, Leistungsbild und Leistungsphasen.16- BGB §§ 631 ff., 650p-650t: Werkvertrag, Architekten-/Ingenieurvertrag, Teilabnahme und Sonderkündigung.17- VOB/B nur bei wirksamer Einbeziehung; BGB §§ 640, 641, 648a bei Abnahme/Vergütung/Sicherung.18- ZPO §§ 485 ff. bei selbständigem Beweisverfahren.1920## Prüfpunkte21221. Welche Leistungsphase ist betroffen und welche Grundleistung ist belegt?232. Sind besondere Leistungen, Stundenaufwand, Nachträge oder Wiederholungsleistungen sauber beauftragt?243. Stimmen Rechnung, Vertrag, Leistungsstand, Abnahme und Prüfbemerkungen überein?254. Gibt es Planungsfehler, Koordinationslücken, Bauzeitfolgen oder Haftungsreserven?265. Freigabe nur mit offener-Punkte-Liste, Verantwortlichem und Datum ausgeben.