Quelle Quellenkarte
Einsatzlage
Diese Quellenkarte sichert im Bereich Zitierweise Deutsches Recht tragende Normen, Rechtsprechung, Behördenpraxis, Register, Formulare und aktuelle Leitlinien ab.
Suchraster
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Prüfroute
- Normenstand über amtliche oder frei zugängliche Primärquellen sichern.
- Rechtsprechung nach passendem Gericht, Datum, Aktenzeichen und Entscheidungsform suchen.
- Behördenpraxis, Formulare, Verwaltungshinweise und Register nur mit Quellenstand ausgeben.
- Ergebnis als Quellenmatrix dokumentieren: Aussage, Quelle, Stand, Tragweite, Unsicherheit.
Regelungs- und Quellenanker
Arbeitsfokus: Quelle Quellenkarte. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
§ 130 Nr. 6 ZPO— verantworteter Schriftsatz.§ 138 Abs. 1 ZPO— Wahrheit und Vollständigkeit.§ 253 Abs. 2 ZPO— bestimmter Klagegrund.§ 313 Abs. 3 ZPO— Entscheidungsgründe.§ 540 Abs. 1 ZPO— Berufungsurteil.§ 267 Abs. 1 StPO— strafgerichtliche Urteilsgründe.§ 117 Abs. 2 VwGO— verwaltungsgerichtliche Urteilsgründe.§ 51 UrhG— zulässiges Zitieren fremder Texte.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Fehlerbremse
- Keine BeckRS- oder juris-Blindzitate aus Modellwissen.
- Keine Literaturfundstellen behaupten, die nicht aus Nutzerquelle oder frei prüfbarer Quelle stammen.
- Bei dynamischen Materien immer sagen, ob der Stand live geprüft wurde.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.md; Zitierweise:references/zitierweise.md.