JVEG-Rechenblatt
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: JVEG § 2 Antragsfrist 3 Monate nach Beendigung der Tätigkeit, § 4 Erinnerung 2 Wochen, Beschwerde § 4 Abs. 3 unbefristet.
- Tragende Normen verifizieren: JVEG §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14, 19, 22, 23, RVG (Anwalt), ZSEG (alt), KostO/GNotKG, GG Art. 12 — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Sachverständiger, Dolmetscher, Übersetzer, Geschäftsstelle, Kostenbeamter, Bezirksrevisor, Festsetzungsrichter, Erinnerung-/Beschwerdesenat.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Vergütungsantrag, Stundennachweis, Reisekostenabrechnung, Festsetzungsbeschluss, Erinnerung, Beschwerde, Sachverständigenrechnung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fachkern: JVEG-Rechenblatt
- Normen-/Quellenanker: JVEG, GKG/KostR-Schnittstellen, Festsetzungsverfahren, Beschwerde, Vorschuss, Entschädigung, Sachverständigenvergütung und Belegpflicht.
- Entscheidende Weiche: Trenne Rolle Zeuge/Sachverständiger/Dolmetscher, Zeitaufwand, Auslagen, Verdienstausfall, Vorschuss, Frist und Belegwert.
Triage — kläre vor der Erstellung
- Positionen: Welche Vergütungspositionen sollen im Rechenblatt erfasst werden?
- Honorargruppe: Bei Sachverständigen — welche Honorargruppe nach § 9 JVEG?
- Zeitnachweise: Liegen dokumentierte Zeitangaben (Beginn/Ende) für die Tätigkeit vor?
- Kappungsgrenzen: Gibt es Höchstbeträge (z.B. Tagesgeld, Übernachtungspauschale)?
- Vorschussabzug: Ist ein bereits ausgezahlter Vorschuss in Abzug zu bringen?
Zentrale Normen
- § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung — Stundensatz)
- § 9 JVEG (Honorargruppen-Tabelle)
- § 10 JVEG (Reisezeit)
- § 5 JVEG (Fahrtkosten — Kilometer × Satz)
- § 11 JVEG (Übernachtungsgeld — Kappungsgrenze)
- § 12 JVEG (Tagegeld)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Startet bei
Fertigstellung der Positionserfassung (jveg-aktenstripper); vor Antragserstellung.
Output-Template
| Position | Norm | Eingabewert | Kappung | Rechenschritt | Beleg | Ergebnis (EUR) |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stunden Honorar [X Std. × Y EUR] | § 8 i.V.m. § 9 JVEG | X Std. | — | X × Y = | Anlage 1 | 00,00 |
| Reisezeit [X Std. × Y EUR] | § 10 JVEG | X Std. | — | X × Y = | Anlage 2 | 00,00 |
| Fahrtkosten [X km × Y EUR] | § 5 JVEG | X km | — | X × Y = | Anlage 3 | 00,00 |
| Übernachtung | § 11 JVEG | 1 Nacht | 00,00 EUR | Beleg | Anlage 4 | 00,00 |
| Brutto | 00,00 | |||||
| ./. Vorschuss | § 3 JVEG | -00,00 | ||||
| Restforderung | 00,00 |
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Ausgabe
Vollständiges Rechenblatt; dient als Anlage zum Festsetzungsantrag.
Leitplanken
- Jede Zeile braucht Norm + Beleg; leere Felder blockieren die Ausgabe.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.