Rechtsquellen: Fristennotiz und nächster Schritt
Spezialwissen: Rechtsquellen: Fristennotiz und nächster Schritt
- Normen-/Quellenanker: DSGVO, BDSG, TDDDG, PIA, DPIA, AVV, Art. 15, Art. 33, Art. 44, US, DPF, SCC.
Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
- Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
- Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
- Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
- Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
- Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
Arbeitsworkflow
- Fallbild bilden: Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
- Rechtsrahmen setzen: Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld DSGVO-Fristen prüfen.
- Prüfpunkte abarbeiten: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
- Risiko bewerten: Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
- Anschluss bauen: Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
DSGVO-Fristen — Übersicht und nächste Schritte
| Frist | Norm | Inhalt |
|---|---|---|
| 72 Stunden | Art. 33 Abs. 1 DSGVO | Meldung Datenpanne an Aufsichtsbehörde ab Kenntnis |
| unverzüglich | Art. 34 DSGVO | Benachrichtigung Betroffener bei hohem Risiko |
| 1 Monat | Art. 12 Abs. 3 | Antwort auf Betroffenenanfragen (Art. 15–22), verlängerbar um 2 Monate |
| 8 Wochen | Art. 36 Abs. 1/2 | Konsultation Aufsichtsbehörde bei DSFA mit hohem Restrisiko (verlängerbar) |
| 3 Jahre | § 195 BGB | Verjährung Schadensersatz Art. 82 (Regelfrist) |
| 6 Monate | § 6 EGBGB-DSGVO/§ 41 BDSG | Bußgeldverfahren Verjährung (in DE OWiG-Regeln, ggf. abweichend) |
| 2 Jahre | Art. 50 Abs. 2 KI-VO | Kennzeichnungspflicht bei synthetischen Inhalten |
Nächste Schritte je nach Lage
- Datenpanne erkannt: Sofort interne Schadensbewertung (welche Daten, wie viele Betroffene, Risikograd) → Entscheidung Meldepflicht Art. 33 → ggf. Benachrichtigung Art. 34.
- Auskunft eingegangen: Identitätsprüfung → Datenextraktion → Antwortentwurf binnen 4 Wochen (Puffer).
- DSFA-Pflicht erkannt: Methodikwahl → Beteiligte → Risikobewertung → Maßnahmen → ggf. Konsultation Art. 36.
- Behördenbescheid: Rechtsbehelfsfrist sofort eintragen, Akteneinsicht beantragen, Anhörung Art. 28 BVwVfG bzw. § 12 BDSG nutzen.
Praxis-Tipp
Bei Art. 33 DSGVO ist die 72-Std-Frist absolute Höchstgrenze, nicht Ziel. Verspätung muss begründet werden (Art. 33 Abs. 1 S. 2). Empfehlung: bei jedem internen Datenvorfall-Triage eine binäre Frühklassifizierung "potenziell meldepflichtig ja/nein" innerhalb von 6 Stunden — das reduziert das Verspätungsrisiko erheblich.