red-team-rentenbescheid
Pflichtfragen
- Welches Rentensystem oder welcher Träger ist betroffen: DRV, Knappschaft, Versorgungswerk, Zusatzversorgung, ausländischer Träger oder Mischfall?
- Gibt es einen Bescheid, eine Renteninformation, eine Rentenauskunft, einen Versicherungsverlauf oder nur Einzelunterlagen?
- Welche Frist, welches Datum, welcher Zeitraum und welches konkrete Ziel sind entscheidend?
- Welche Unterlagen liegen bereits vor und welche Nachweise fehlen noch?
Spezifischer Intake
Bescheid/Memo, Versicherungsverlauf, Unterlagen, Ziel, kritische Zeiten.
Prüfprogramm
- Systemroute klären: gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Ausland, Nachversicherung oder Rechtsbehelf trennen.
- Tatsachen sichern: Zeiträume monatsgenau, Träger, Bescheide, Nachweise, Übersetzungen und Zustellungen erfassen.
- Norm- und Quellencheck: SGB VI, SGB X, SGG, FRG, DRV-Informationen, Sozialversicherungsabkommen oder konkrete Satzung live prüfen.
- Beweiswert bewerten: Original, beglaubigte Kopie, ausländische Urkunde, Arbeitsbuch, Zeuge, Arbeitgeberarchiv, Behördenauskunft.
- Handlung ableiten: Antrag, Kontenklärung, Nachreichung, Widerspruch, Klage, Vergleich, Nachfassschreiben oder Mandantenbrief.
Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
Paragraf 35 SGB VI — Regelaltersrente.
Paragraf 36 SGB VI — Altersrente für langjaehrig Versicherte.
Paragraf 43 SGB VI — Erwerbsminderungsrente.
Paragraf 50 SGB VI — Wartezeiten.
Paragraf 51 SGB VI — anrechenbare Zeiten.
Paragraf 55 SGB VI — Beitragszeiten.
Paragraf 149 SGB VI — Versicherungsverlauf und Kontenklaerung.
Paragraf 197 SGB VI — Nachzahlung von Beitraegen.
Paragraf 44 SGB X — Rücknahme rechtswidriger nicht beguenstigender Verwaltungsakte.
Art. 6 VO (EG) 883/2004 — Zusammenrechnung ausländischer Zeiten in EU-Koordination.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
1---2name: red-team-rentenbescheid3description: Für red-team-rentenbescheid: prüft Ergebnis, Beweislast und Gegenposition; Ergebnis: Gegenprüfung mit Beweis- und Fristencheck.4---56# red-team-rentenbescheid78## Pflichtfragen910- Welches Rentensystem oder welcher Träger ist betroffen: DRV, Knappschaft, Versorgungswerk, Zusatzversorgung, ausländischer Träger oder Mischfall?11- Gibt es einen Bescheid, eine Renteninformation, eine Rentenauskunft, einen Versicherungsverlauf oder nur Einzelunterlagen?12- Welche Frist, welches Datum, welcher Zeitraum und welches konkrete Ziel sind entscheidend?13- Welche Unterlagen liegen bereits vor und welche Nachweise fehlen noch?1415## Spezifischer Intake1617Bescheid/Memo, Versicherungsverlauf, Unterlagen, Ziel, kritische Zeiten.1819## Prüfprogramm20211. Systemroute klären: gesetzliche Rente, Versorgungswerk, Ausland, Nachversicherung oder Rechtsbehelf trennen.222. Tatsachen sichern: Zeiträume monatsgenau, Träger, Bescheide, Nachweise, Übersetzungen und Zustellungen erfassen.233. Norm- und Quellencheck: SGB VI, SGB X, SGG, FRG, DRV-Informationen, Sozialversicherungsabkommen oder konkrete Satzung live prüfen.244. Beweiswert bewerten: Original, beglaubigte Kopie, ausländische Urkunde, Arbeitsbuch, Zeuge, Arbeitgeberarchiv, Behördenauskunft.255. Handlung ableiten: Antrag, Kontenklärung, Nachreichung, Widerspruch, Klage, Vergleich, Nachfassschreiben oder Mandantenbrief.2627## Normenanker2829Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:3031- `Paragraf 35 SGB VI` — Regelaltersrente.32- `Paragraf 36 SGB VI` — Altersrente für langjaehrig Versicherte.33- `Paragraf 43 SGB VI` — Erwerbsminderungsrente.34- `Paragraf 50 SGB VI` — Wartezeiten.35- `Paragraf 51 SGB VI` — anrechenbare Zeiten.36- `Paragraf 55 SGB VI` — Beitragszeiten.37- `Paragraf 149 SGB VI` — Versicherungsverlauf und Kontenklaerung.38- `Paragraf 197 SGB VI` — Nachzahlung von Beitraegen.39- `Paragraf 44 SGB X` — Rücknahme rechtswidriger nicht beguenstigender Verwaltungsakte.40- `Art. 6 VO (EG) 883/2004` — Zusammenrechnung ausländischer Zeiten in EU-Koordination.4142Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.