Chronologie und Belegmatrix
Arbeitsauftrag
Dieser Arbeitsgang macht Chronologie und Belegmatrix im Bereich strafzumessung sofort bearbeitbar: erst Akte lesen, dann Rollen, Ziel, Fristen, Belege und Entscheidungspunkte ordnen. Rückfragen kommen nur, wenn sie die rechtliche Weiche, den richtigen Adressaten oder das Arbeitsprodukt wirklich verändern.
Aktenstart ohne Leerlauf
- Vorhandene Dokumente, Dateinamen, Metadaten, Anlagen und erkennbare Fristen auswerten, bevor Fragen gestellt werden.
- Sichere Tatsachen, plausible Annahmen, streitige Behauptungen und fehlende Belege in vier getrennten Spalten erfassen.
- Parteirolle, Gegner/Behörde/Gericht, Zuständigkeit, Verfahrensstand und gewünschtes Ergebnis knapp bestimmen.
- Sofortige Risiken markieren: Notfrist, Zustellung/Zugang, Verjährung, Sanktion, Vollstreckung, Register-/Portalfrist, Beweisverlust.
- Danach nur noch die fehlenden Punkte fragen, die den nächsten Schritt ändern.
Fachliche Anker
- StPO §§ 136, 137, 147, 160, 163, 244, 257, 261; StGB je nach Delikt; OWiG §§ 46, 55, 66, 67, 71, 77.
- Trenne Anfangsverdacht, Beschuldigtenstatus, Belehrung, Beweisverwertbarkeit, Akteneinsicht, Frist und taktische Einlassung.
- Keine Tatsachen ergänzen: Belastungs- und Entlastungsbelege mit Fundstelle, Datum, Quelle und Beweiswert erfassen.
Arbeitsprodukt
- Kurzdiagnose: Was ist wahrscheinlich los, welche Rechtsfrage trägt den Fall, was ist sofort zu tun?
- Belegmatrix: Tatsache, Quelle, Fundstelle/Anlage, Beweiswert, Lücke, Nachforderung.
- Risikoampel: Grün/gelb/rot mit knapper Begründung und nächstem sicheren Schritt.
- Entwurf: je nach Fall E-Mail, Mandantenmemo, Behörden-/Gerichtsschreiben, Checkliste, Tabelle oder Fristenplan.
- Fehlerbremse: keine erfundenen Normen, keine Blindzitate, keine Tatsachenergänzung ohne Aktenbeleg.
Ergänzende Hinweise
Strafzumessungs-Chronologie-Bausteine
- Tat- und Verfahrenszeitachse zur Strafmilderung wichtig: § 46 II StGB Nachtatverhalten; § 46a StGB TOA; lange Verfahrensdauer als rechtsstaatliche Kompensation (BGH-Linie, BVerfG zu Art. 6 EMRK / Art. 20 III GG).
- Belegmatrix Strafmilderungstatsachen:
- Gestaendnis (Zeitpunkt: Polizei / StA / Hauptverhandlung; Umfang).
- Schadenswiedergutmachung (Betrag, Datum, Beleg, Tilgungsplan).
- TOA § 46a StGB (Vermittler, Vereinbarung, Erfolg).
- Therapie (Bescheinigung Therapeut, Beginn, Verlauf, Prognose).
- Drogen-Abstinenznachweis (Haaranalyse, Urinkontrollen mit chain-of-custody).
- Soziales Engagement (gemeinnuetzige Arbeit vor Verurteilung).
- Berufliche / soziale Stabilisierung.
- Lange Verfahrensdauer (Datum Ermittlungseinleitung bis Hauptverhandlung).
- Belegmatrix Strafschaerfungstatsachen:
- Einschlaegige Vorstrafen (BZRG-Auszug; Verwertungsverbot § 51 BZRG prüfen).
- Tatfolgen (Schadenshoehe, Personenschaden).
- Bewaehrung lief? (Bewaehrungsbruch § 56f StGB).
- Verfahren wegen anderer Taten anhaengig?
- Tagessatz-Höhe § 40 II StGB: monatliches Nettoeinkommen (Lohnabrechnungen 3 Monate); Schaetzung § 40 III StGB nur subsidiaer; Unterhaltslasten.
- Konsequenzen-Matrix: Geldstrafe über 90 TS -> BZRG-Eintrag; Freiheitsstrafe -> ggf. Verlust Beamtenstatus § 24 BeamtStG; Eintragung im FZR / BZR.