Rentenauskunft Und Versicherungsverlauf Prüfen
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Rentenauskunft
§ 109 SGB VI: Jaehrliche Rentenauskunft ab 27 Jahre.
- Versicherungsverlauf.
- Voraussichtliche Rente.
Anforderung
- Online im DRV-Portal.
- Schriftlich bei der DRV.
Prüfraster
1. Vollstaendigkeit
- Schule (Hochschule Ausbildung).
- Wehr-/Zivildienst.
- Beschäftigungszeiten.
- Kindererziehung.
- Pflegezeiten.
- Arbeitslosigkeit.
- Krankheit/Krankengeld.
2. Berechtigte Zeiten
- Beitragszeiten.
- Anrechnungszeiten.
- Ersatzzeiten.
- Beruecksichtigungszeiten.
3. Lueckhe finden
- Vor Wende DDR-Zeiten oft luecknehaft.
- Auslandsarbeit oft nicht erfasst.
Korrekturantrag § 149 SGB VI
- Antrag auf Kontoklaerung.
- Belege beifuegen (Schulzeugnisse Dienstzeugnisse Arbeitsvertraege).
- DRV korrigiert mit Bescheid.
Wichtig
- Vor Rentenantrag Konto klären — Beitraege zaehlen!
- Bei Witwenrente Verlauf des Verstorbenen prüfen.
Prüfraster
- Aktuelle Rentenauskunft?
- Vollstaendigkeitscheck?
- Belege für Lueckhe?
- Kontoklaerungsantrag?