Restrukturierung: Stundung und Stillhaltevereinbarung
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Restrukturierungsoptionen
1. Stundung (§ 271 II BGB)
- LG stundet fällige und/oder künftige Leasingraten
- Stundung = Hinausschieben der Fälligkeit; keine Erlass der Schuld
- Zinsabgrenzung: Gestundete Raten verzinsen sich weiter (Vereinbarung notwendig)
Klausel: „Die Leasingraten [Monate] sind gestundet. Ab dem [Datum] sind die gestundeten Raten in gleichen monatlichen Raten nachzubezahlen. Laufende Verzinsung mit [%] p.a."
2. Ratensenkung / Prolongation
- Verlängerung der Leasinglaufzeit bei gleichzeitiger Senkung der monatlichen Rate
- Gesamtbetrag steigt (mehr Zinsen)
- Für LN: Liquiditätsentlastung kurzfristig
- Für LG: Vertragslaufzeit länger → höhere Zinsmarge
3. Stillhaltevereinbarung (Standstill)
- LG verpflichtet sich, für definierte Zeit keine Kündigung auszusprechen und keine Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten
- Gegenleistung: LN liefert Informationen (monatliches Reporting), erhält neues Sanierungskonzept
- Befristet: Typisch 3–6 Monate
4. Zinsstundung
- Nur Zinsanteil gestundet; Tilgungsanteil läuft weiter
- Kapitalbasis bleibt erhalten
Sanierungsbeitrag des Leasinggebers
Unter welchen Bedingungen?
- LN ist sanierungsfähig und sanierungswürdig
- Sanierungskonzept liegt vor (IDW S6-Standard oder vergleichbar)
- Andere Gläubiger beteiligen sich ebenfalls (Pari-passu-Prinzip)
- Fortführung als Going Concern wahrscheinlicher als Liquidation
Formen des Sanierungsbeitrags
- Teilaussetzung der Raten
- Abschläge auf Restforderungen (Haircut)
- Verlängerung ohne Zinsaufschlag
- Aufnahme in Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO)
Rechtliche Absicherung
Dokumentationspflicht
- Alle Änderungen schriftlich; Änderungsvereinbarung zum Leasingvertrag
- Vertragstext: Ursprungsvertrag bleibt bestehen; nur modifiziert
- Ursprüngliche gesetzliche oder vertragliche Form konkret bestimmen; Paragraf 550 BGB nicht analog auf Leasing übertragen. Bei Grundstücks- oder Gewerberaummiete gilt Paragraf 578 Absatz 1 BGB mit Textform.
Kein Novation
- Restrukturierung = Modifikation, kein Neuvertrag
- Sonst: Abtretungsklausel, Eigentumslage etc. neu zu regeln
Rangrücktritt (bei Insolvenz)
- Wenn LG auf Forderungen vorübergehend verzichtet: Rangrücktritt kann steuerliche und InsO-Folgen haben
- Forderungsverzicht → Zufluss beim LN (§ 11 EStG)?
- Insolvenz: Rangrücktritt = Nachrangforderung (§ 39 I Nr. 5 InsO)
Steuerliche Aspekte
- Stundung: Keine unmittelbaren steuerlichen Folgen für LG
- Forderungsverzicht (Haircut): LG realisiert Verlust; LN hat Betriebseinnahme (§ 11 EStG)
- Insolvenzplan: Steuerrechtliche Behandlung nach § 3a EStG (Sanierungsgewinne steuerfrei unter Bedingungen)
Prüfprogramm
- Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit des LN (IDW S6)?
- Andere Gläubiger: Beteiligen sie sich? Pari-passu-Verhandlung?
- Stillhaltevereinbarung: Laufzeit, Reporting-Pflichten, Kündigungsrecht?
- Dokumentation: Schriftliche Änderungsvereinbarung?
- Steuerpflichtiger Forderungsverzicht für LG oder LN?
- Rangrücktritt: Nötig? InsO-Folgen?
Typische Fallen
- Mündliche Stundung ohne schriftliche Fixierung → Beweisproblem
- Kündigung trotz laufender Stillhaltevereinbarung → Pflichtverletzung → Schadensersatz
- Forderungsverzicht ohne § 3a EStG-Prüfung → Sanierungsgewinn steuerpflichtig
- Einseitiger Sanierungsbeitrag LG ohne Beitrag anderer Gläubiger → LG-benachteiligend
Normen und Quellen
- § 271 BGB (Fälligkeit): https://dejure.org/gesetze/BGB/271.html
- §§ 217 ff. InsO (Insolvenzplan): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__217.html
- § 39 InsO (Nachrangforderungen): https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__39.html
- § 3a EStG (Sanierungsgewinn): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3a.html
- IDW S6 (Sanierungsgutachten): https://www.idw.de
- BGH-Rechtsprechung zu Sanierungsbeitrag und Anfechtungsrisiko nur nach Livecheck mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Quelle zitieren
Output-Formate
- Stillhaltevereinbarungs-Muster: Vollständige Vorlage mit Reporting-Anhang
- Stundungsvereinbarungs-Muster: Rate, Zinsen, Nachzahlungsplan
- Sanierungsbeitrags-Matrix: Optionen LG – Bedingungen – Konsequenzen
- Steuer-Memo: Forderungsverzicht § 3a EStG und § 11 EStG
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.