Entwirft eine betriebliche Regelung (Richtlinie, Betriebsordnung, Policy) mit standortspezifischen Ergänzungen, wo das Recht oder Tarifverträge abweichende Regeln erfordern
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Entwirft eine betriebliche Regelung (Richtlinie, Betriebsordnung, Policy) mit standortspezifischen Ergänzungen, wo das Recht oder Tarifverträge abweichende Regeln erfordern. Prüft Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und ob bestehende Leistungsversprechen berührt werden. Lädt, wenn jemand sagt "Richtlinie entwerfen zu [Thema]", "wir brauchen eine Regelung zu" oder eine Regelungslücke benennt.
Richtlinien-Entwurf (Arbeitsrecht)
Fachlicher Kern — Arbeitsrecht
- Problemfokus dieses Skills: Bleibe beim konkreten Titel
Richtlinien-Entwurf (Arbeitsrecht) und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- Arbeitsmodus: Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.
- Outputpflicht: Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.
- Fehlerbremse: Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
Eingaben
- Thema der Regelung (z. B. Mobile Arbeit, Elternzeit-Ergänzung, Spesen,
Social Media, Datenschutz am Arbeitsplatz)
- Anlass (gesetzliche Anforderung, Unternehmensinitiative, Regelungslücke)
- Geltungsbereich (alle Arbeitnehmer / bestimmte Rollen / bestimmte Standorte)
- Bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifbindung (falls bekannt)
- Jurisdiktioneller Fußabdruck (Standorte und Länder)
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften:
- Paragraf 87 BetrVG: Erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats —
Regelungen in den Bereichen Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1–13 (u. a. Ordnung des
Betriebs, Arbeitszeit, Urlaub, Datenschutz, Vergütungsgrundsätze)
können nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden
- Paragraf 77 BetrVG: Betriebsvereinbarungen — Vorrang und Ablöseprinzip;
Nachwirkung (Paragraf 77 Abs. 6 BetrVG); günstigerer Tarifvertrag geht vor
- Paragrafen 305 ff. BGB: AGB-Kontrolle für vorformulierte Arbeitsbedingungen;
Paragraf 305c Abs. 1 BGB: Verbot überraschender Klauseln; Paragraf 307 BGB:
Inhaltskontrolle; Transparenzgebot
- Paragraf 2 NachwG: Schriftliche Mitteilung wesentlicher Arbeitsbedingungen
bei erstmaliger Vereinbarung und bei Änderungen
- Paragrafen 3 ff. AGG: Diskriminierungsverbote — Regelungen dürfen keine
unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligungen wegen geschützter
Merkmale enthalten oder bewirken
- ArbZG: Arbeitszeitgesetz — Regelungen zur Arbeitszeit dürfen
gesetzliche Höchstgrenzen (Paragraf 3 ArbZG: 8 Stunden täglich, maximal
10 Stunden) und Ruhezeiten (Paragraf 5 ArbZG) nicht unterschreiten
- Paragraf 26 BDSG / Art. 88 DSGVO: Beschäftigtendatenschutz — Regelungen zur
Überwachung, Zugriffsrechten oder Kommunikation erfordern
Datenschutzprüfung und ggf. Betriebsvereinbarung nach Paragraf 26 BDSG
Leitentscheidungen:
Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage; einseitige Verschlechterung
einer durch betriebliche Übung entstandenen Leistungspflicht unwirksam;
Änderungskündigung als erforderliches Instrument
Mitbestimmungspflicht bei einseitiger Änderung betrieblicher Regelungen
in Paragraf 87 BetrVG-Bereichen; Einigungsstellenverfahren bei Scheitern der
Einigung
Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Katalog der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte; Reichweite bei einzelnen
Themenfeldern (Homeoffice, Datenschutz, Zeiterfassung)
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
AGB-Kontrolle vorformulierter Arbeitsbedingungen; Inhaltskontrolle;
Transparenzgebot im Arbeitsrecht
Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Nachweispflicht; schriftliche Mitteilung bei Änderungen; Folgen
Ablauf
Schritt 1 — Kontext laden
Lese CLAUDE.md im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck,
Handbuch-Standort, Tarifbindungen, bestehende Betriebsvereinbarungen.
Schritt 2 — Regelung scopen
- Welches Thema? (Mobile Arbeit, Elternzeit, Social Media, Spesen, etc.)
- Warum jetzt? (Gesetzliche Anforderung, Unternehmensinitiative, Regelungslücke)
- Für wen gilt sie? (Alle Arbeitnehmer, bestimmte Rollen, bestimmte Standorte)
Schritt 3 — Mitbestimmungsprüfung
Prüfe, ob die geplante Regelung in einen Mitbestimmungstatbestand des
Paragraf 87 Abs. 1 BetrVG fällt:
| Regelungsthema |
Mitbestimmungstatbestand |
| Ordnung des Betriebs, Verhaltensregeln |
Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG |
| Beginn/Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen |
Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG |
| Urlaubsplanung, -grundsätze |
Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG |
| Einführung von Überwachungstechnik (IT, Zeiterfassung) |
Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |
| Unfallverhütung, Gesundheitsschutz |
Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG |
| Grundsätze des betrieblichen Lohngestaltung |
Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG |
| Mobile Arbeit / Homeoffice |
Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BetrVG |
Falls Mitbestimmung ausgelöst: explizit flaggen und empfohlenes Vorgehen
angeben (Einholung Betriebsratszustimmung oder Einigungsstellenverfahren
nach Paragraf 76 BetrVG).
Schritt 4 — Jurisdiktioneller Scan
Für jeden Standort / jede tarifvertragliche Bindung im Fußabdruck prüfen:
Gibt es abweichende gesetzliche, tarifvertragliche oder
betriebsvereinbarungsbasierte Anforderungen zu diesem Thema?
Häufige Themen mit Varianz:
| Thema |
Varianzquelle |
| Arbeitszeitregelungen |
ArbZG-Mindestanforderungen; Branchentarifverträge (z. B. BAP/iGZ für Zeitarbeit) |
| Urlaubsansprüche |
Tarifvertragliche Mehrurlaubs-Ansprüche; BUrlG-Mindest |
| Mobiles Arbeiten |
Betriebsvereinbarungen; Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BetrVG |
| Überstundenregelungen |
ArbZG-Grenzen; TV-Mehrarbeitszuschläge |
| Datenschutz am Arbeitsplatz |
Paragraf 26 BDSG; Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage |
| Außertarifliche Zulagen |
Gleichbehandlungsgrundsatz; AGG |
| Kündigung / Abfindung |
KSchG; TV-Abfindungsregelungen |
Falls das Thema keine standortspezifische Varianz aufweist (z. B. reines
Verhaltensgebot ohne Vergütungsrelevanz): diesen Schritt überspringen.
Schritt 5 — Kernregelung entwerfen
Eine Regelung. Gilt für alle erfassten Arbeitnehmer. Klar und verständlich —
Arbeitnehmer sollen sie ohne juristische Vorkenntnisse verstehen.
Struktur:
- Zweck (ein Satz — warum diese Regelung besteht)
- Geltungsbereich (wer ist erfasst)
- Die Regel (was ist geboten / erlaubt / untersagt)
- Verfahren (wie beantragen, wer genehmigt, was passiert bei Verstoß)
- Ansprechpartner (an wen wenden bei Fragen)
Vermeiden: "unbeschadet", "vorbehaltlich", verschachtelte Ausnahmen.
Das ist eine Betriebsregelung, kein Vertrag.
Datenschutzprüfung: Falls die Regelung die Verarbeitung von
Beschäftigtendaten vorsieht oder ermöglicht (z. B. IT-Monitoring,
Zeiterfassung, Zugangskontrolle): Rechtsgrundlage nach Paragraf 26 BDSG und
ggf. DSFA nach Art. 35 DSGVO prüfen. Bei automatisierter Überwachung
ist eine Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage nach Paragraf 26 Abs. 4 BDSG
der sichere Weg.
Schritt 6 — Standortspezifische Ergänzungen
Für jeden Standort, an dem die Regel abweicht:
### [Standort]-Ergänzung
Für Arbeitnehmer am Standort [Standort] gilt abweichend bzw. ergänzend:
- [Spezifische Abweichung]
- [Rechtsgrundlage oder Tarifvertragsbezug]
Ergänzungen knapp halten — nur Abweichendes; Kernregelung nicht wiederholen.
Schritt 7 — Quercheck
- Kollidiert diese Regelung mit einer bestehenden Regelung im Handbuch?
- Verspricht sie mehr, als das Unternehmen liefern will? (Eine Regelung ist
ein Versprechen — Gerichte halten Arbeitgeber an Handbuchzusagen.)
- Enthält sie unabsichtlich eine vertragliche Bindung? (Betriebliche Übung
nach drei gleichförmigen Wiederholungen — Disclaimer-Klausel wenn nötig,
aber als eigenständigen Abschnitt, nicht als Fußnote.)
- AGG-Konformität: Enthält die Regelung mittelbare Benachteiligungen wegen
geschützter Merkmale nach Paragraf 1 AGG?
## Kernregelung
**Geltung:** [alle Arbeitnehmer / bestimmte Gruppen / Standorte]
**Zweck**
[Ein Satz]
**Geltungsbereich**
[Wer ist erfasst]
**Die Regelung**
[Was ist geboten / erlaubt / untersagt]
**Verfahren**
[Wie beantragen, Genehmigung, Konsequenzen bei Verstoß]
**Ansprechpartner**
[HR-Kontakt / Vorgesetzte]
---
## Standortspezifische Ergänzungen
### [Standort 1]
[Ergänzung]
### [Standort 2]
[Ergänzung]
---
## Entwurfsnotizen (intern — vor Einpflegen ins Handbuch entfernen)
- **Mitbestimmung:** [Tatbestand Paragraf 87 BetrVG — betroffene Nr. / nicht betroffen]
- **Betriebsrat-Vorgehen:** [Zustimmung erforderlich / Einigungsstellenverfahren]
- **Datenschutz:** [Paragraf 26 BDSG-Prüfung, DSFA erforderlich ja/nein]
- **Jurisdiktioneller Scan:** [welche Standorte geprüft, wo Varianz]
- **Kollisionen mit bestehendem Handbuch:** [keine | Liste]
- **Recht derzeit im Wandel:** [Themen, die in Bewegung sind]
- **Review-Turnus:** [jährlich / bei Änderung von Gesetz/TV]
Beispiel
Szenario: Entwurf einer Mobile-Work-Regelung für ein Unternehmen mit
Standorten in Hamburg und München, Tarifbindung nach TV Gesamtmetall.
Ausgabe (Auszug Entwurfsnotizen):
Mitbestimmung: Mobile-Arbeit-Regelung berührt Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
(Ordnung des Betriebs), Nr. 2 BetrVG (Beginn/Ende der Arbeitszeit) und
Nr. 6 BetrVG (IT-Überwachung bei Homeoffice-Zeiterfassung).
Betriebsrat-Zustimmung oder Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist
vor Einführung zwingend.
TV Gesamtmetall: Prüfen, ob der einschlägige ERA-TV Regelungen zur
mobilen Arbeit enthält, die von der Kernregelung abweichen.
Datenschutz: Falls die Regelung IT-Monitoring im Homeoffice vorsieht
(z. B. Aktivitätstracking), ist eine Betriebsvereinbarung als
Rechtsgrundlage nach Paragraf 26 Abs. 4 BDSG erforderlich und eine DSFA
nach Art. 35 DSGVO zu prüfen.
Risiken und typische Fehler
- Mitbestimmung übergangen: Eine in Paragraf 87 BetrVG-Bereichen eingeführte
Regelung ohne Betriebsratszustimmung ist unwirksam, auch wenn der Inhalt
sachlich gerechtfertigt ist.
- Betriebliche Übung: Was dreimal gleichförmig gewährt wurde, kann
bindend werden. Neuregelungen, die bisher praxisübliche Leistungen
einschränken, brauchen entweder individuelle Zustimmung oder
Änderungskündigung.
- AGB-Falle: Vorformulierte Arbeitsbedingungen unterliegen Paragraf 307 BGB.
Überraschende oder unverhältnismäßig belastende Klauseln sind unwirksam.
- NachwG versäumt: Wenn die Regelung wesentliche Arbeitsbedingungen
ändert, ist schriftliche Mitteilung an die betroffenen Arbeitnehmer
nach Paragraf 2 NachwG erforderlich.
- AGG-Konformität nicht geprüft: Regelungen können mittelbar
diskriminierend wirken (z. B. Teilzeitausschlüsse, die überwiegend
Frauen treffen). Paragraf 3 Abs. 2 AGG beachten.
- Datenschutz nicht eingeplant: Technische Überwachungsmaßnahmen
ohne Betriebsvereinbarung und DSFA können nach Paragraf 26 BDSG und
Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unzulässig sein.
Quellenpflicht
Jede Ausgabe dieser Skill zitiert je nach Relevanz:
- Paragraf 87 BetrVG (Mitbestimmung), Paragraf 77 BetrVG (Betriebsvereinbarung)
- Paragrafen 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), Paragraf 307 BGB (Inhaltskontrolle)
- Paragraf 2 NachwG (Nachweispflicht)
- Paragraf 26 BDSG, Art. 88 DSGVO (Beschäftigtendatenschutz)
- Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen; Rechtsprechung nur frei verifiziert zitieren.
Entwurf, keine geltende Regelung. Dieser Entwurf ist ein Arbeitsdokument
für die anwaltliche Überprüfung. Eine Betriebsregelung oder Richtlinie, die
tatsächlich gilt, hat arbeitsrechtliche Bindungswirkung — in bestimmten
Bereichen als vertragliche Vereinbarung, durch betriebliche Übung oder
als Betriebsvereinbarung. Ein in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassener
Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt (Paragraf 46 BRAO) prüft, überarbeitet
und trägt die fachliche Verantwortung, bevor die Regelung in Kraft tritt.
Nicht ohne Freigabe verteilen oder einführen.
Übergabe an handbuch-aktualisierung
Wenn diese Regelung genehmigt ist: handbuch-aktualisierung-Skill prüft die
Auswirkung auf das bestehende Handbuch und benennt Querverweise und
Anpassungsbedarf.
Was diese Skill nicht tut
- Regelungen genehmigen — das ist Aufgabe von HR-Leitung und Rechtsabteilung.
- Regelungen kommunizieren — Mitarbeiterinformation ist HR-Aufgabe.
- Alle denkbaren Jurisdiktionen abdecken — nur den konfigurierten Fußabdruck.
Bei Erweiterung des Fußabdrucks neu prüfen.
Ergänzende Rechtsprechung (v14.2)
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: richtlinien-entwurf3description: Für Richtlinien Entwurf: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Entwirft eine betriebliche Regelung (Richtlinie, Betriebsordnung, Policy) mit standortspezifischen Ergänzungen, wo das Recht oder Tarifverträge abweichende Regeln erfordern789## Arbeitsweg1011- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?12- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.13- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.14- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).15- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1617**Fokus:** Entwirft eine betriebliche Regelung (Richtlinie, Betriebsordnung, Policy) mit standortspezifischen Ergänzungen, wo das Recht oder Tarifverträge abweichende Regeln erfordern. Prüft Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und ob bestehende Leistungsversprechen berührt werden. Lädt, wenn jemand sagt "Richtlinie entwerfen zu [Thema]", "wir brauchen eine Regelung zu" oder eine Regelungslücke benennt.1819### Richtlinien-Entwurf (Arbeitsrecht)2021## Fachlicher Kern — Arbeitsrecht22- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Richtlinien-Entwurf (Arbeitsrecht)` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.23- **Arbeitsmodus:** Zuerst Status, Zugang, Frist, Beteiligungsrechte, Sonderkündigungsschutz, Beweislast und prozessualen nächsten Schritt sichern; dann erst Materiellrecht vertiefen.24- **Outputpflicht:** Fristenblatt, Zugangsmatrix, Beweisangebot, Mandantenmail, Betriebsrats-/Gegnerbrief oder Klage-/Erwiderungsbaustein.25- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.2627## Eingaben2829- Thema der Regelung (z. B. Mobile Arbeit, Elternzeit-Ergänzung, Spesen,30 Social Media, Datenschutz am Arbeitsplatz)31- Anlass (gesetzliche Anforderung, Unternehmensinitiative, Regelungslücke)32- Geltungsbereich (alle Arbeitnehmer / bestimmte Rollen / bestimmte Standorte)33- Bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifbindung (falls bekannt)34- Jurisdiktioneller Fußabdruck (Standorte und Länder)3536## Rechtlicher Rahmen3738**Kernvorschriften:**3940- Paragraf 87 BetrVG: Erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats —41 Regelungen in den Bereichen Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1–13 (u. a. Ordnung des42 Betriebs, Arbeitszeit, Urlaub, Datenschutz, Vergütungsgrundsätze)43 können nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden44- Paragraf 77 BetrVG: Betriebsvereinbarungen — Vorrang und Ablöseprinzip;45 Nachwirkung (Paragraf 77 Abs. 6 BetrVG); günstigerer Tarifvertrag geht vor46- Paragrafen 305 ff. BGB: AGB-Kontrolle für vorformulierte Arbeitsbedingungen;47 Paragraf 305c Abs. 1 BGB: Verbot überraschender Klauseln; Paragraf 307 BGB:48 Inhaltskontrolle; Transparenzgebot49- Paragraf 2 NachwG: Schriftliche Mitteilung wesentlicher Arbeitsbedingungen50 bei erstmaliger Vereinbarung und bei Änderungen51- Paragrafen 3 ff. AGG: Diskriminierungsverbote — Regelungen dürfen keine52 unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligungen wegen geschützter53 Merkmale enthalten oder bewirken54- ArbZG: Arbeitszeitgesetz — Regelungen zur Arbeitszeit dürfen55 gesetzliche Höchstgrenzen (Paragraf 3 ArbZG: 8 Stunden täglich, maximal56 10 Stunden) und Ruhezeiten (Paragraf 5 ArbZG) nicht unterschreiten57- Paragraf 26 BDSG / Art. 88 DSGVO: Beschäftigtendatenschutz — Regelungen zur58 Überwachung, Zugriffsrechten oder Kommunikation erfordern59 Datenschutzprüfung und ggf. Betriebsvereinbarung nach Paragraf 26 BDSG6061**Leitentscheidungen:**6263 Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage; einseitige Verschlechterung64 einer durch betriebliche Übung entstandenen Leistungspflicht unwirksam;65 Änderungskündigung als erforderliches Instrument66 Mitbestimmungspflicht bei einseitiger Änderung betrieblicher Regelungen67 in Paragraf 87 BetrVG-Bereichen; Einigungsstellenverfahren bei Scheitern der68 Einigung6970- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.7172- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.73 Katalog der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte; Reichweite bei einzelnen74 Themenfeldern (Homeoffice, Datenschutz, Zeiterfassung)75- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.76 AGB-Kontrolle vorformulierter Arbeitsbedingungen; Inhaltskontrolle;77 Transparenzgebot im Arbeitsrecht78- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.79 Nachweispflicht; schriftliche Mitteilung bei Änderungen; Folgen8081## Ablauf8283**Schritt 1 — Kontext laden**8485Lese `CLAUDE.md` im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck,86Handbuch-Standort, Tarifbindungen, bestehende Betriebsvereinbarungen.8788**Schritt 2 — Regelung scopen**8990- Welches Thema? (Mobile Arbeit, Elternzeit, Social Media, Spesen, etc.)91- Warum jetzt? (Gesetzliche Anforderung, Unternehmensinitiative, Regelungslücke)92- Für wen gilt sie? (Alle Arbeitnehmer, bestimmte Rollen, bestimmte Standorte)9394**Schritt 3 — Mitbestimmungsprüfung**9596Prüfe, ob die geplante Regelung in einen Mitbestimmungstatbestand des97Paragraf 87 Abs. 1 BetrVG fällt:9899| Regelungsthema | Mitbestimmungstatbestand |100|---|---|101| Ordnung des Betriebs, Verhaltensregeln | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG |102| Beginn/Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG |103| Urlaubsplanung, -grundsätze | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG |104| Einführung von Überwachungstechnik (IT, Zeiterfassung) | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG |105| Unfallverhütung, Gesundheitsschutz | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG |106| Grundsätze des betrieblichen Lohngestaltung | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG |107| Mobile Arbeit / Homeoffice | Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BetrVG |108109Falls Mitbestimmung ausgelöst: explizit flaggen und empfohlenes Vorgehen110angeben (Einholung Betriebsratszustimmung oder Einigungsstellenverfahren111nach Paragraf 76 BetrVG).112113**Schritt 4 — Jurisdiktioneller Scan**114115Für jeden Standort / jede tarifvertragliche Bindung im Fußabdruck prüfen:116Gibt es abweichende gesetzliche, tarifvertragliche oder117betriebsvereinbarungsbasierte Anforderungen zu diesem Thema?118119**Häufige Themen mit Varianz:**120121| Thema | Varianzquelle |122|---|---|123| Arbeitszeitregelungen | ArbZG-Mindestanforderungen; Branchentarifverträge (z. B. BAP/iGZ für Zeitarbeit) |124| Urlaubsansprüche | Tarifvertragliche Mehrurlaubs-Ansprüche; BUrlG-Mindest |125| Mobiles Arbeiten | Betriebsvereinbarungen; Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BetrVG |126| Überstundenregelungen | ArbZG-Grenzen; TV-Mehrarbeitszuschläge |127| Datenschutz am Arbeitsplatz | Paragraf 26 BDSG; Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage |128| Außertarifliche Zulagen | Gleichbehandlungsgrundsatz; AGG |129| Kündigung / Abfindung | KSchG; TV-Abfindungsregelungen |130131Falls das Thema keine standortspezifische Varianz aufweist (z. B. reines132Verhaltensgebot ohne Vergütungsrelevanz): diesen Schritt überspringen.133134**Schritt 5 — Kernregelung entwerfen**135136Eine Regelung. Gilt für alle erfassten Arbeitnehmer. Klar und verständlich —137Arbeitnehmer sollen sie ohne juristische Vorkenntnisse verstehen.138139Struktur:140- Zweck (ein Satz — warum diese Regelung besteht)141- Geltungsbereich (wer ist erfasst)142- Die Regel (was ist geboten / erlaubt / untersagt)143- Verfahren (wie beantragen, wer genehmigt, was passiert bei Verstoß)144- Ansprechpartner (an wen wenden bei Fragen)145146Vermeiden: "unbeschadet", "vorbehaltlich", verschachtelte Ausnahmen.147Das ist eine Betriebsregelung, kein Vertrag.148149**Datenschutzprüfung:** Falls die Regelung die Verarbeitung von150Beschäftigtendaten vorsieht oder ermöglicht (z. B. IT-Monitoring,151Zeiterfassung, Zugangskontrolle): Rechtsgrundlage nach Paragraf 26 BDSG und152ggf. DSFA nach Art. 35 DSGVO prüfen. Bei automatisierter Überwachung153ist eine Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage nach Paragraf 26 Abs. 4 BDSG154der sichere Weg.155156**Schritt 6 — Standortspezifische Ergänzungen**157158Für jeden Standort, an dem die Regel abweicht:159160```markdown161### [Standort]-Ergänzung162163Für Arbeitnehmer am Standort [Standort] gilt abweichend bzw. ergänzend:164165- [Spezifische Abweichung]166- [Rechtsgrundlage oder Tarifvertragsbezug]167```168169Ergänzungen knapp halten — nur Abweichendes; Kernregelung nicht wiederholen.170171**Schritt 7 — Quercheck**172173- Kollidiert diese Regelung mit einer bestehenden Regelung im Handbuch?174- Verspricht sie mehr, als das Unternehmen liefern will? (Eine Regelung ist175 ein Versprechen — Gerichte halten Arbeitgeber an Handbuchzusagen.)176- Enthält sie unabsichtlich eine vertragliche Bindung? (Betriebliche Übung177 nach drei gleichförmigen Wiederholungen — Disclaimer-Klausel wenn nötig,178 aber als eigenständigen Abschnitt, nicht als Fußnote.)179- AGG-Konformität: Enthält die Regelung mittelbare Benachteiligungen wegen180 geschützter Merkmale nach Paragraf 1 AGG?181182```markdown183## Kernregelung184185**Geltung:** [alle Arbeitnehmer / bestimmte Gruppen / Standorte]186187**Zweck**188[Ein Satz]189190**Geltungsbereich**191[Wer ist erfasst]192193**Die Regelung**194[Was ist geboten / erlaubt / untersagt]195196**Verfahren**197[Wie beantragen, Genehmigung, Konsequenzen bei Verstoß]198199**Ansprechpartner**200[HR-Kontakt / Vorgesetzte]201202---203204## Standortspezifische Ergänzungen205206### [Standort 1]207[Ergänzung]208209### [Standort 2]210[Ergänzung]211212---213214## Entwurfsnotizen (intern — vor Einpflegen ins Handbuch entfernen)215216- **Mitbestimmung:** [Tatbestand Paragraf 87 BetrVG — betroffene Nr. / nicht betroffen]217- **Betriebsrat-Vorgehen:** [Zustimmung erforderlich / Einigungsstellenverfahren]218- **Datenschutz:** [Paragraf 26 BDSG-Prüfung, DSFA erforderlich ja/nein]219- **Jurisdiktioneller Scan:** [welche Standorte geprüft, wo Varianz]220- **Kollisionen mit bestehendem Handbuch:** [keine | Liste]221- **Recht derzeit im Wandel:** [Themen, die in Bewegung sind]222- **Review-Turnus:** [jährlich / bei Änderung von Gesetz/TV]223```224225## Beispiel226227Szenario: Entwurf einer Mobile-Work-Regelung für ein Unternehmen mit228Standorten in Hamburg und München, Tarifbindung nach TV Gesamtmetall.229230Ausgabe (Auszug Entwurfsnotizen):231232> Mitbestimmung: Mobile-Arbeit-Regelung berührt Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG233> (Ordnung des Betriebs), Nr. 2 BetrVG (Beginn/Ende der Arbeitszeit) und234> Nr. 6 BetrVG (IT-Überwachung bei Homeoffice-Zeiterfassung).235> Betriebsrat-Zustimmung oder Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist236> vor Einführung zwingend.237>238> TV Gesamtmetall: Prüfen, ob der einschlägige ERA-TV Regelungen zur239> mobilen Arbeit enthält, die von der Kernregelung abweichen.240>241> Datenschutz: Falls die Regelung IT-Monitoring im Homeoffice vorsieht242> (z. B. Aktivitätstracking), ist eine Betriebsvereinbarung als243> Rechtsgrundlage nach Paragraf 26 Abs. 4 BDSG erforderlich und eine DSFA244> nach Art. 35 DSGVO zu prüfen.245246## Risiken und typische Fehler247248- **Mitbestimmung übergangen**: Eine in Paragraf 87 BetrVG-Bereichen eingeführte249 Regelung ohne Betriebsratszustimmung ist unwirksam, auch wenn der Inhalt250 sachlich gerechtfertigt ist.251- **Betriebliche Übung**: Was dreimal gleichförmig gewährt wurde, kann252 bindend werden. Neuregelungen, die bisher praxisübliche Leistungen253 einschränken, brauchen entweder individuelle Zustimmung oder254 Änderungskündigung.255- **AGB-Falle**: Vorformulierte Arbeitsbedingungen unterliegen Paragraf 307 BGB.256 Überraschende oder unverhältnismäßig belastende Klauseln sind unwirksam.257- **NachwG versäumt**: Wenn die Regelung wesentliche Arbeitsbedingungen258 ändert, ist schriftliche Mitteilung an die betroffenen Arbeitnehmer259 nach Paragraf 2 NachwG erforderlich.260- **AGG-Konformität nicht geprüft**: Regelungen können mittelbar261 diskriminierend wirken (z. B. Teilzeitausschlüsse, die überwiegend262 Frauen treffen). Paragraf 3 Abs. 2 AGG beachten.263- **Datenschutz nicht eingeplant**: Technische Überwachungsmaßnahmen264 ohne Betriebsvereinbarung und DSFA können nach Paragraf 26 BDSG und265 Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unzulässig sein.266267## Quellenpflicht268269Jede Ausgabe dieser Skill zitiert je nach Relevanz:270271- Paragraf 87 BetrVG (Mitbestimmung), Paragraf 77 BetrVG (Betriebsvereinbarung)272- Paragrafen 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), Paragraf 307 BGB (Inhaltskontrolle)273- Paragraf 2 NachwG (Nachweispflicht)274- Paragraf 26 BDSG, Art. 88 DSGVO (Beschäftigtendatenschutz)275- Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen; Rechtsprechung nur frei verifiziert zitieren.276277> **Entwurf, keine geltende Regelung.** Dieser Entwurf ist ein Arbeitsdokument278> für die anwaltliche Überprüfung. Eine Betriebsregelung oder Richtlinie, die279> tatsächlich gilt, hat arbeitsrechtliche Bindungswirkung — in bestimmten280> Bereichen als vertragliche Vereinbarung, durch betriebliche Übung oder281> als Betriebsvereinbarung. Ein in der jeweiligen Jurisdiktion zugelassener282> Rechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwalt (Paragraf 46 BRAO) prüft, überarbeitet283> und trägt die fachliche Verantwortung, bevor die Regelung in Kraft tritt.284> Nicht ohne Freigabe verteilen oder einführen.285286## Übergabe an handbuch-aktualisierung287288Wenn diese Regelung genehmigt ist: `handbuch-aktualisierung`-Skill prüft die289Auswirkung auf das bestehende Handbuch und benennt Querverweise und290Anpassungsbedarf.291292## Was diese Skill nicht tut293294- Regelungen genehmigen — das ist Aufgabe von HR-Leitung und Rechtsabteilung.295- Regelungen kommunizieren — Mitarbeiterinformation ist HR-Aufgabe.296- Alle denkbaren Jurisdiktionen abdecken — nur den konfigurierten Fußabdruck.297 Bei Erweiterung des Fußabdrucks neu prüfen.298299## Ergänzende Rechtsprechung (v14.2)300301> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.