Sachschaden Quellenkarte
Zweck
Diese Quellenkarte sichert für Fachanwalt Verkehrsrecht jede tragende Aussage ab: Norm, Rechtsprechung, Behördenpraxis und Zitierfähigkeit werden vor Ausgabe verifiziert.
Tragende Normen (live prüfen)
- StGB §§ 142, 315c, 316 — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- StVG — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- StVO — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- OWiG, BKatV — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
- PflVG, BGB §§ 823 ff. — amtlichen Stand vor tragender Aussage prüfen
Zuständige Spruchkörper und Behörden
- AG (Bußgeld + Straf)
- Polizei
- Straßenverkehrsbehörde (FeV)
- Versicherer
Amtliche und frei zugängliche Datenbanken
- gesetze-im-internet.de (Bundesrecht amtlich)
- rechtsprechung-im-internet.de
- dejure.org / openJur (frei zugängliche Rechtsprechung)
- KBA (FAER-Auskunft)
- bundesgerichtshof.de (4. Strafsenat, VI. Zivilsenat)
Fristen mit Quellenrelevanz
- § 67 OWiG Einspruch 2 Wochen
- Strafbefehl 2 Wochen § 410 StPO
- Verjährung 3 Mon. OWi
Prüfroute
- Normtext gegen die amtliche Quelle prüfen (Fassung, Inkrafttreten, Übergangsrecht).
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Fundstelle ausgeben; Senat/Spruchkörper benennen.
- Behördenpraxis (Merkblätter, Erlasse, FAQ) mit Stand-Datum zitieren.
- Ergebnis als Quellenmatrix: Aussage — Quelle — Stand — Tragweite — Restunsicherheit.
Fehlerbremse
- Keine BeckRS-/juris-Blindzitate aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
- Zitierform nach
references/zitierweise.md; Quellenhygiene nachreferences/quellenhygiene.md.