Sachstandsanfrage Und Untaetigkeitsbeschwerde
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Stufenfolge
1. Sachstandsanfrage
- Schriftliche freundliche Erinnerung nach 4-6 Wochen.
- Hinweis auf Frist.
2. Mahnung mit Fristsetzung
- Nach weiteren 4 Wochen.
- Konkrete Frist von 14 Tagen mit Hinweis auf Untaetigkeitsklage.
3. Dienstaufsichtsbeschwerde
- An die uebergeordnete Stelle.
- Bei Krankenkassen: Aufsichtsbehoerde des Landes.
- Bei Jobcenter: Bundesagentur für Arbeit / Geschäftsführung.
- Bei DRV: Bundesversicherungsamt.
4. Untaetigkeitsklage § 88 SGG
- Frist: 6 Monate nach Antragstellung (im Widerspruch 3 Monate).
- Beim Sozialgericht ohne Kosten.
- Antrag: "Den Beklagten zur Bescheidung des Antrags vom [...] zu verurteilen."
Vorlage Sachstandsanfrage
"In dem Verwaltungsverfahren zu Aktenzeichen [...] bitte ich um Mitteilung des Sachstands. Mein Antrag vom [Datum] ist seit [Wochen] anhaengig. Bitte teilen Sie mir mit ob noch Unterlagen fehlen und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist."
Vorlage Mahnung
"Trotz meiner Sachstandsanfrage vom [Datum] ist bisher keine Entscheidung ergangen. Ich setze hiermit Frist bis zum [Datum 14 Tage später]. Andernfalls werde ich Untaetigkeitsklage erheben."
Prüfraster
- Wartezeit seit Antrag?
- Sachstandsanfrage erfolgt?
- Mahnung mit Fristsetzung?
- Dienstaufsichtsbeschwerde sinnvoll?
- Untaetigkeitsklage Voraussetzungen?