Wenn Sie zum Termin nicht können oder es vergessen
Fachlicher Anker
- Normen: § 7, § 7a, §§ 20.
- Entscheidungs-/Quellenanker: Tragende Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle einsetzen; keine Entscheidung aus Modellwissen erzwingen.
- Quellenhygiene:
references/quellenhygiene.mdundreferences/zitierweise.mdbeachten.
Worum geht es?
Sie können zum Termin nicht erscheinen — krank, beruflich verhindert, vergessen. Welche Folgen hat das? Wie können Sie reagieren? Diese Skill zeigt es.
In einfacher Sprache
Sie können zum Termin nicht kommen. Sagen Sie sofort Bescheid. Sonst kann das Gericht ohne Sie entscheiden.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie sind krank am Termin-Tag.
- Sie haben den Termin vergessen.
- Sie haben den Termin uebersehen und schon verpasst.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Saeumnis: Nicht-Erscheinen im Termin.
- Entschuldigung: Grund, warum Sie nicht können.
- Verlegung: Verschiebung des Termins.
- Versaeumnisverfahren: Verfahren ohne Sie.
Rechtsgrundlagen
- § 110 SGG — Ladung.
- § 137 SGG — Saeumnis-Folgen.
- § 124 SGG — Muendliche Verhandlung.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Vorab nicht können
Wenn Sie vor dem Termin merken, dass Sie nicht können:
Sofort anrufen bei der Geschäftsstelle des SG. Sagen Sie:
- Az
- Datum / Zeit des Termins
- Warum Sie nicht können
- Bitte um Verlegung
Schriftlich zusaetzlich:
Sozialgericht [Ort] [Ort, Datum]
Az: [...]
Verlegungsantrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich kann den für [Datum, Uhrzeit] anberaumten Termin nicht wahrnehmen, weil ich erkrankt bin (AU-Bescheinigung anbei).
Ich bitte um Verlegung.
Mit freundlichen Gruessen
Anlagen: AU-Bescheinigung
Schritt 2 — Belege beifuegen
- AU-Bescheinigung bei Krankheit
- Andere Beweise (Trauerfall, schwere Familie-Situation)
Schritt 3 — Wenn Sie im Termin nicht erscheinen
Das Gericht kann:
- Termin vertagen
- In Ihrer Abwesenheit verhandeln und entscheiden (§ 110 Abs. 1 S. 2 SGG)
- Falls persönliches Erscheinen angeordnet war: Ordnungsgeld möglich
In der Sozialgerichts-Praxis wird oft vertagt, wenn die Saeumnis erkennbar entschuldbar ist. Aber sicher ist das nicht.
Schritt 4 — Termin verpasst
Sofort handeln:
- Beim SG telefonisch melden.
- Schriftliche Entschuldigung mit Beleg.
- Antrag auf neuen Termin oder Wiedereinsetzung (wenn Urteil schon ergangen ist).
Schritt 5 — Urteil in Ihrer Abwesenheit ergangen?
Prüfen Sie das Urteil. Sie können:
- Berufung einlegen (1 Monat, siehe
berufung-lsg-144-sgg-wertgrenze-750) - Nichts mehr tun, wenn Berufung aussichtslos
Schritt 6 — Bei ausbleibendem Betreiben
Ein versäumter Termin allein löst keine Klagerücknahmefiktion aus. Nach Paragraf 102 Absatz 2 SGG gilt die Klage erst dann als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz einer mit Rechtsfolgenhinweis versehenen gerichtlichen Betreibensaufforderung länger als drei Monate nicht betreibt. Zustellung und Inhalt der Aufforderung, Ablauf der Dreimonatsfrist sowie jede verfahrensfördernde Handlung deshalb genau dokumentieren.
Worauf Sie besonders achten müssen
- Sofort melden: nicht warten bis nach dem Termin.
- Schriftliche Bestaetigung der Verlegung anfordern.
- Belege beilegen: ohne Beleg wird Verlegung selten gewaehrt.
- Telefonische Anmeldung gilt nicht ohne schriftliche Bestaetigung.
Typische Fehler
- Nicht informiert → unentschuldigt versaeumt
- Ohne Beleg um Verlegung gebeten → wird abgelehnt
- Termin vergessen → Wiedereinsetzung-Antrag stellen
- Termin vor 3 Wochen schon verpasst → SG anrufen, was los ist
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 110 SGG aktuell.