Sanktionen — Art. 99 bis 101 KI-VO
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Art. 5 Verbote ab 02.02.2025, Art. 51-55 GPAI ab 02.08.2025, Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026, Hochrisiko Anhang III nach Digital-Omnibus-Zeitstrahl spätestens ab 02.12.2027, Anhang I spätestens ab 02.08.2028; vor Außenverwendung amtlichen Stand prüfen.
- Tragende Normen verifizieren: KI-VO (EU 2024/1689) Art. 3, 5 (Verbote), 6 (Hochrisiko), 8-15 (Anforderungen), 16, 26 (Pflichten Anbieter/Betreiber), 50 (Transparenz), 51-55 (GPAI), 73, 99 (Sanktionen) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Marktüberwachungsbehörde (BNetzA/BMDV), benannte Stelle, EU-AI-Office, AI Board.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung Art. 47, technische Dokumentation Anhang IV, Risikomanagement-System Art. 9, Datengovernance Art. 10, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) Art. 27, EU-Datenbank-Registrierung Art. 49 — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Bußgeldstufe 1 — Verbotene Praktiken (Art. 99 Abs. 3 KI-VO)
Tatbestand: Verstoß gegen Art. 5 KI-VO (verbotene KI-Praktiken).
Bußgeldhöhe:
- Bis zu 35 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu sieben Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Hinweis zur Berechnung: Der Jahresumsatz bezieht sich auf den Konzernumsatz (Muttergesellschaft), nicht nur auf den Umsatz der handelnden Tochtergesellschaft. Dies macht die Sanktion besonders empfindlich für Konzerne.
KMU-Privilegierung: Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die niedrigeren Absolutbeträge, wenn diese niedriger sind als der prozentuale Wert.
Bußgeldstufe 2 — Sonstige wesentliche Verstöße (Art. 99 Abs. 4 KI-VO)
Tatbestand: Verstöße gegen:
- Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 9 bis 15 KI-VO)
- Die Pflichten von Anbietern, Betreibern, Einführern und Händlern (Art. 16 bis 27 KI-VO)
- Die Anforderungen an GPAI-Modelle (Art. 51 bis 55 KI-VO)
- Die Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO)
Bußgeldhöhe:
- Bis zu 15 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Bußgeldstufe 3 — Falsche Informationen an Behörden (Art. 99 Abs. 5 KI-VO)
Tatbestand: Übermittlung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen an benannte Stellen oder nationale Behörden.
Bußgeldhöhe:
- Bis zu 7 500 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu ein Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Bußgelder für GPAI-Anbieter (Art. 101 KI-VO)
Tatbestand: Verstöße von Anbietern von GPAI-Modellen gegen die Pflichten aus Art. 51 bis 55 KI-VO.
Bußgeldhöhe:
- Bis zu 15 000 000 EUR, oder
- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Besonderheit: Bei Verstößen gegen Auskunftspflichten gegenüber dem Europäischen KI-Büro kann ein Tagegeld verhängt werden (Art. 101 Abs. 3 KI-VO).
KMU-Privilegierung (Art. 99 Abs. 6 KI-VO)
Bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigen die Behörden die Interessen und wirtschaftliche Lage kleiner und mittlerer Unternehmen. Für KMU und Start-ups gelten die niedrigeren der jeweils anwendbaren Beträge (absoluter Betrag oder prozentualer Wert).
Definition KMU: Weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis zu 50 Mio EUR oder Bilanzsumme bis zu 43 Mio EUR (nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).
Strafschärfungs- und Milderungsgründe
Die Behörden berücksichtigen bei der Bemessung des Bußgelds:
- Art, Schwere, Dauer und Auswirkungen des Verstoßes
- Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Maßnahmen des Unternehmens zur Schadensbegrenzung
- Kooperationsbereitschaft mit der Behörde
- Vorangehende Verstöße
- Grad der Verantwortlichkeit
Verhältnis zu nationalen Sanktionen (Art. 100 KI-VO)
Mitgliedstaaten können für Verstöße durch natürliche Personen, die keine Unternehmen sind, eigene Sanktionsregelungen einführen. In Deutschland sind die entsprechenden nationalen Durchführungsregelungen abzuwarten.
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition
- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)
- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation
- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten
- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz
Triage zu Beginn
- Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?
- Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?
- Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?
- Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?
- Ist die Maßnahme nach aktuellem Art. 113- und Digital-Omnibus-Zeitstrahl fristgerecht umgesetzt?
Output-Template — Prüfergebnis
Adressat: Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich
PRUEFERGEBNIS — SANKTIONEN ART 99 BIS 101
[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]
[AKTENZEICHEN]
Gepruefte Norm(en): [Art. 99 Rn. 5]
Ergebnis:
[ ] Anforderung erfuellt
[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:
1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]
[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]
Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]
Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]
Geprueft: [NAME], [DATUM]
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: sanktionen-art-bussgeldverteidigung-bildung3description: Für Sanktionen — Art. 99 bis 101 europäischer Technikregulierungsrahmen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: europäischem Technikregulierungsrecht. Route: sanktionen-art-bussgeldverteidigung-bildung.4---56# Sanktionen — Art. 99 bis 101 KI-VO78## Arbeitsweg910- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?11- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: KI-VO Art. 5 Verbote ab 02.02.2025, Art. 51-55 GPAI ab 02.08.2025, Art. 50 Transparenz ab 02.08.2026, Hochrisiko Anhang III nach Digital-Omnibus-Zeitstrahl spätestens ab 02.12.2027, Anhang I spätestens ab 02.08.2028; vor Außenverwendung amtlichen Stand prüfen.12- Tragende Normen verifizieren: KI-VO (EU 2024/1689) Art. 3, 5 (Verbote), 6 (Hochrisiko), 8-15 (Anforderungen), 16, 26 (Pflichten Anbieter/Betreiber), 50 (Transparenz), 51-55 (GPAI), 73, 99 (Sanktionen) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.13- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Marktüberwachungsbehörde (BNetzA/BMDV), benannte Stelle, EU-AI-Office, AI Board.14- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Konformitätserklärung Art. 47, technische Dokumentation Anhang IV, Risikomanagement-System Art. 9, Datengovernance Art. 10, FRIA (Fundamental Rights Impact Assessment) Art. 27, EU-Datenbank-Registrierung Art. 49 — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.1516## Bußgeldstufe 1 — Verbotene Praktiken (Art. 99 Abs. 3 KI-VO)1718**Tatbestand:** Verstoß gegen Art. 5 KI-VO (verbotene KI-Praktiken).1920**Bußgeldhöhe:**21- Bis zu 35 000 000 EUR, oder22- Bei Unternehmen: bis zu sieben Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorausgegangenen Geschäftsjahres — je nachdem, welcher Betrag höher ist.2324**Hinweis zur Berechnung:** Der Jahresumsatz bezieht sich auf den Konzernumsatz (Muttergesellschaft), nicht nur auf den Umsatz der handelnden Tochtergesellschaft. Dies macht die Sanktion besonders empfindlich für Konzerne.2526**KMU-Privilegierung:** Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten die niedrigeren Absolutbeträge, wenn diese niedriger sind als der prozentuale Wert.2728## Bußgeldstufe 2 — Sonstige wesentliche Verstöße (Art. 99 Abs. 4 KI-VO)2930**Tatbestand:** Verstöße gegen:31- Die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 9 bis 15 KI-VO)32- Die Pflichten von Anbietern, Betreibern, Einführern und Händlern (Art. 16 bis 27 KI-VO)33- Die Anforderungen an GPAI-Modelle (Art. 51 bis 55 KI-VO)34- Die Transparenzpflichten (Art. 50 KI-VO)3536**Bußgeldhöhe:**37- Bis zu 15 000 000 EUR, oder38- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.3940## Bußgeldstufe 3 — Falsche Informationen an Behörden (Art. 99 Abs. 5 KI-VO)4142**Tatbestand:** Übermittlung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen an benannte Stellen oder nationale Behörden.4344**Bußgeldhöhe:**45- Bis zu 7 500 000 EUR, oder46- Bei Unternehmen: bis zu ein Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.4748## Bußgelder für GPAI-Anbieter (Art. 101 KI-VO)4950**Tatbestand:** Verstöße von Anbietern von GPAI-Modellen gegen die Pflichten aus Art. 51 bis 55 KI-VO.5152**Bußgeldhöhe:**53- Bis zu 15 000 000 EUR, oder54- Bei Unternehmen: bis zu drei Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist.5556**Besonderheit:** Bei Verstößen gegen Auskunftspflichten gegenüber dem Europäischen KI-Büro kann ein Tagegeld verhängt werden (Art. 101 Abs. 3 KI-VO).5758## KMU-Privilegierung (Art. 99 Abs. 6 KI-VO)5960Bei der Bemessung der Bußgelder berücksichtigen die Behörden die Interessen und wirtschaftliche Lage kleiner und mittlerer Unternehmen. Für KMU und Start-ups gelten die niedrigeren der jeweils anwendbaren Beträge (absoluter Betrag oder prozentualer Wert).6162**Definition KMU:** Weniger als 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz bis zu 50 Mio EUR oder Bilanzsumme bis zu 43 Mio EUR (nach Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).6364## Strafschärfungs- und Milderungsgründe6566Die Behörden berücksichtigen bei der Bemessung des Bußgelds:67- Art, Schwere, Dauer und Auswirkungen des Verstoßes68- Vorsatz oder Fahrlässigkeit69- Maßnahmen des Unternehmens zur Schadensbegrenzung70- Kooperationsbereitschaft mit der Behörde71- Vorangehende Verstöße72- Grad der Verantwortlichkeit7374## Verhältnis zu nationalen Sanktionen (Art. 100 KI-VO)7576Mitgliedstaaten können für Verstöße durch natürliche Personen, die keine Unternehmen sind, eigene Sanktionsregelungen einführen. In Deutschland sind die entsprechenden nationalen Durchführungsregelungen abzuwarten.7778---7980Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen. Die KI-VO ist in Auslegung und Konkretisierung dynamisch; Leitlinien der Kommission und Durchführungsrechtsakte sind laufend zu beobachten.8182## Zentrale Normen (Paragrafenkette)83- Art. 3 Nr. 3/4 KI-VO — Anbieter / Betreiber-Definition84- Art. 5 KI-VO — verbotene Praktiken (absolut ab 02.02.2025)85- Art. 6 i.V.m. Anhang III KI-VO — Hochrisiko-Klassifikation86- Art. 26 KI-VO — Betreiberpflichten87- Art. 99 KI-VO — Bussgelder bis 35 Mio. EUR / 7 % Jahresumsatz8889## Triage zu Beginn901. Welche Rolle hat das Unternehmen im KI-Lieferkette (Art. 3 KI-VO — Anbieter, Betreiber, Importeur)?912. Liegt ein Hochrisiko-System vor (Art. 6 i.V.m. Anhang III Nr. 1-8 KI-VO)?923. Sind verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO ausgeschlossen?934. Welche konkreten Pflichten aus dem aktuellen Skill-Kontext sind einschlaegig?945. Ist die Maßnahme nach aktuellem Art. 113- und Digital-Omnibus-Zeitstrahl fristgerecht umgesetzt?9596## Output-Template — Prüfergebnis97**Adressat:** Prüfer / Rechtsberater — Tonfall: strukturiert-rechtlich98```99PRUEFERGEBNIS — SANKTIONEN ART 99 BIS 101100[DATUM] — System: [SYSTEMNAME] — Mandant: [NAME MANDANT]101[AKTENZEICHEN]102103Gepruefte Norm(en): [Art. 99 Rn. 5]104105Ergebnis:106[ ] Anforderung erfuellt107[ ] Anforderung nicht erfuellt — Massnahmen erforderlich:108 1. [MASSNAHME — Verantwortlicher: NAME — Frist: DATUM]109[ ] Nicht einschlaegig — Begruendung: [BEGRUENDUNG]110111Sanktionsrisiko: [NIEDRIG / MITTEL / HOCH — bis [BETRAG] nach Art. 99 KI-VO]112Naechster Skill: [FOLGE-SKILL]113Geprueft: [NAME], [DATUM]114```115116> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.