Satzung investorenfähig machen
Nutze diesen Skill, wenn eine Gründer-GmbH oder UG später Investoren aufnehmen soll. Der Skill macht sichtbar, welche Satzungspunkte spätere Finanzierungsrunden erleichtern oder blockieren.
Kaltstartfragen
- Ist bereits eine GmbH, UG oder Vorgründung geplant?
- Welche Gründerquoten und Vesting-Abreden bestehen?
- Sind Investoren, Wandeldarlehen oder Beteiligungsprogramme geplant?
- Gibt es Vinkulierung, Zustimmungsvorbehalte oder Sonderrechte?
- Soll ESOP oder VSOP vorbereitet werden?
- Welche Notar- und Registerschritte stehen an?
Investorenmatrix
| Bereich | Gründerfassung | Investorenfrage | Anpassung |
|---|---|---|---|
| Anteile | einfache Quoten | neue Anteilsklassen? | Kapitalmaßnahmen |
| Übertragung | frei oder blockiert | Vinkulierung | Zustimmungssystem |
| Exit | keine Regel | Drag, Tag | Gesellschaftervereinbarung |
| Governance | Geschäftsführer allein | Beirat, Consent | Geschäftsordnung |
Prüfraster
- Satzung auf Finanzierungsrunde und Anteilsausgabe lesen.
- Notwendiges in Satzung, Flexibles in Gesellschaftervereinbarung verorten.
- Gründerinteressen und Investorenanforderungen trennen.
- ESOP/VSOP nur als Struktur vorbereiten, steuerliche Detailprüfung separat markieren.
- Notar- und Registerfähigkeit prüfen.
Rechtsprechungs- und Normanker
- Paragraf 3 und 5 sowie Paragraf 55 GmbHG: Satzung, Stammkapital und Kapitalerhöhung.
- Paragraf 15 GmbHG: Abtretung und Vinkulierung von Geschäftsanteilen.
- Paragraf 53 GmbHG: Satzungsänderung.
- Paragraf 133 und 157 BGB: Auslegung von Gesellschaftervereinbarungen.
Output
Gib eine Satzungsdiagnose mit Must-have, Investor-ready, später verhandelbar und nicht in die Satzung gehörend aus.