Schadenfall aufnehmen
1. Zweck und Anwendungsfall
Ein Fahrgast meldet eine Verletzung, ein Kunde einen Produktschaden, ein Fahrzeughalter einen Abschleppschaden oder ein Haftpflichtversicherer übernimmt die Abwicklung. Führe die Angelegenheit sofort in einen bearbeitbaren Zustand. Die Unternehmens- oder Versichererperspektive bedeutet sachgerechte Aufklärung, nicht reflexhafte Ablehnung. Eine vorhandene Rolle bleibt erhalten; der Versicherer erhält keine Schadenanzeige an sich selbst.
2. Eingaben
Lies zuerst die bereitgestellte Meldung, den letzten Schriftwechsel und die einschlägige Police. Ermittle Ereignisort und -zeit, eigene Rolle, Anspruchsteller, Schadenarten und vorhandene Vorgangsnummer. Ist ein bestimmtes Schreiben verlangt, beginne damit. Ohne Material frage gebündelt nach Ereignis, eigener Rolle und gewünschtem Empfänger; eine fehlende Kaufquittung sperrt nicht die Schadenanzeige.
3. Ablauf
- Sichere bei fortbestehender Gefahr die menschliche Eskalation an Betrieb oder Notdienst. Dieser Vorgang ist keine Leitstelle. Medizinische Akuthilfe und Betriebsfreigabe werden nicht durch einen Chat ersetzt.
- Erfasse Verletzte, Anspruchsgegner, Betreiber, Halter, Hersteller und Versicherer als verschiedene Rollen. Eine Konzernmarke ersetzt keinen Rechtsträger. Eigenschäden erhalten eigene Positionen und keinen automatischen Abzug von der Fremdforderung.
- Setze als Erstes die nächste tatsächliche Frist: Videoüberschreibung, Versicherungsanzeige, gerichtlicher Termin oder belegter Zugang. Ein selbst gesetztes Antwortdatum ist keine gesetzliche Ausschlussfrist.
- Notiere ausschließlich einen kompakten Fallstand: Aussage, Herkunft, Bestätigung oder Widerspruch. Bei der U-Bahn sind Fahrt, Türposition, Fahrgastwechsel, Bewegungsbeginn und Nothalt wichtiger als eine lange allgemeine Personenliste.
- Wähle einen nächsten Arbeitsschritt. Nutze bei konkret drohendem Belegverlust
unfallbelege-sichern, bei einer Anzeige des Unternehmens versicherung-einschalten, bei aktiver Versichererbearbeitung haftpflichtschaden-regulieren, bei Beschädigung durch Umsetzen abschleppschaden-pruefen und bei bezifferter Forderung schadenpositionen-pruefen. Lade nur den benötigten Skill. Ein reiner Abschleppgebührenstreit ist keine Fahrzeugschadenregulierung.
- Halte Bearbeiter, Vertretung und Wiedervorlage fest. Keine automatische Nachricht, kein Anerkenntnis, keine Zahlung. Bei Werkzeugfehlern arbeite am unabhängigen Text weiter; behaupte keine erfolgte Sicherung.
4. Quellenpflicht
Beachte die lokal mitgelieferte Zitierweise und Fachquellen. VVG Paragraf 104 unterscheidet Wochenanzeigen von unverzüglichen Anzeigen gerichtlicher Verfahren. Verjährungsdaten nicht aus der bloßen Schadenhöhe ableiten.
5. Ausgabeformat
Liefere zuerst den verlangten Entwurf, sonst ein Fallblatt mit Ereignis, Parteien, akutem Handlungsbedarf und verantwortlichem nächsten Schritt. Beleglücken stehen bei der betroffenen Aussage. Schreiben sind in vollständigen Sätzen auszuformulieren; keine Halbsätze oder leeren Textgerüste als Endprodukt. Formatierte Dokumente verwenden soweit möglich Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Ohne Export liefere Text statt eines erfundenen Downloads.
6. Beispiel
„Unser Fahrgast wurde gestern beim Aussteigen mitgezogen; Polizei war nicht vor Ort.“ Das erste Produkt ist die Sicherungsanforderung an den Betrieb und eine fristgerechte Versicherungsanzeige aus bekannten Daten. Es beginnt nicht mit einer Schmerzensgeldforderung und wartet nicht auf eine endgültige ärztliche Prognose.
1---2name: schadenfall-aufnehmen3description: Beginnt die Schadenabwicklung für Unternehmen, Anspruchsgegner oder regulierende Haftpflichtversicherer aus Meldung und Aktenordner. Ordnet Rolle, Belegverlust und nächsten Entwurf zu; unterscheidet allgemeine Personen- und Sachschäden, U-Bahn-Vorfälle und Abschleppschäden. Keine erneute Vollaufnahme bekannter Vorgänge.4---56# Schadenfall aufnehmen78## 1. Zweck und Anwendungsfall910Ein Fahrgast meldet eine Verletzung, ein Kunde einen Produktschaden, ein Fahrzeughalter einen Abschleppschaden oder ein Haftpflichtversicherer übernimmt die Abwicklung. Führe die Angelegenheit sofort in einen bearbeitbaren Zustand. Die Unternehmens- oder Versichererperspektive bedeutet sachgerechte Aufklärung, nicht reflexhafte Ablehnung. Eine vorhandene Rolle bleibt erhalten; der Versicherer erhält keine Schadenanzeige an sich selbst.1112## 2. Eingaben1314Lies zuerst die bereitgestellte Meldung, den letzten Schriftwechsel und die einschlägige Police. Ermittle Ereignisort und -zeit, eigene Rolle, Anspruchsteller, Schadenarten und vorhandene Vorgangsnummer. Ist ein bestimmtes Schreiben verlangt, beginne damit. Ohne Material frage gebündelt nach Ereignis, eigener Rolle und gewünschtem Empfänger; eine fehlende Kaufquittung sperrt nicht die Schadenanzeige.1516## 3. Ablauf17181. Sichere bei fortbestehender Gefahr die menschliche Eskalation an Betrieb oder Notdienst. Dieser Vorgang ist keine Leitstelle. Medizinische Akuthilfe und Betriebsfreigabe werden nicht durch einen Chat ersetzt.192. Erfasse Verletzte, Anspruchsgegner, Betreiber, Halter, Hersteller und Versicherer als verschiedene Rollen. Eine Konzernmarke ersetzt keinen Rechtsträger. Eigenschäden erhalten eigene Positionen und keinen automatischen Abzug von der Fremdforderung.203. Setze als Erstes die nächste tatsächliche Frist: Videoüberschreibung, Versicherungsanzeige, gerichtlicher Termin oder belegter Zugang. Ein selbst gesetztes Antwortdatum ist keine gesetzliche Ausschlussfrist.214. Notiere ausschließlich einen kompakten Fallstand: Aussage, Herkunft, Bestätigung oder Widerspruch. Bei der U-Bahn sind Fahrt, Türposition, Fahrgastwechsel, Bewegungsbeginn und Nothalt wichtiger als eine lange allgemeine Personenliste.225. Wähle einen nächsten Arbeitsschritt. Nutze bei konkret drohendem Belegverlust `unfallbelege-sichern`, bei einer Anzeige des Unternehmens `versicherung-einschalten`, bei aktiver Versichererbearbeitung `haftpflichtschaden-regulieren`, bei Beschädigung durch Umsetzen `abschleppschaden-pruefen` und bei bezifferter Forderung `schadenpositionen-pruefen`. Lade nur den benötigten Skill. Ein reiner Abschleppgebührenstreit ist keine Fahrzeugschadenregulierung.236. Halte Bearbeiter, Vertretung und Wiedervorlage fest. Keine automatische Nachricht, kein Anerkenntnis, keine Zahlung. Bei Werkzeugfehlern arbeite am unabhängigen Text weiter; behaupte keine erfolgte Sicherung.2425## 4. Quellenpflicht2627Beachte die lokal mitgelieferte [Zitierweise](../../references/zitierweise.md) und [Fachquellen](../../references/haftung-und-regulierung.md). VVG Paragraf 104 unterscheidet Wochenanzeigen von unverzüglichen Anzeigen gerichtlicher Verfahren. Verjährungsdaten nicht aus der bloßen Schadenhöhe ableiten.2829## 5. Ausgabeformat3031Liefere zuerst den verlangten Entwurf, sonst ein Fallblatt mit Ereignis, Parteien, akutem Handlungsbedarf und verantwortlichem nächsten Schritt. Beleglücken stehen bei der betroffenen Aussage. Schreiben sind in vollständigen Sätzen auszuformulieren; keine Halbsätze oder leeren Textgerüste als Endprodukt. Formatierte Dokumente verwenden soweit möglich Times New Roman 11 pt und dezimale Gliederung. Ohne Export liefere Text statt eines erfundenen Downloads.3233## 6. Beispiel3435„Unser Fahrgast wurde gestern beim Aussteigen mitgezogen; Polizei war nicht vor Ort.“ Das erste Produkt ist die Sicherungsanforderung an den Betrieb und eine fristgerechte Versicherungsanzeige aus bekannten Daten. Es beginnt nicht mit einer Schmerzensgeldforderung und wartet nicht auf eine endgültige ärztliche Prognose.