1---2name: schadensrecht-paragraphen-249-2533description: Für Schadensrecht Paragrafen 249-253 BGB: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# Schadensrecht §§ 249-253 BGB78## Fachkern: Schadensrecht §§ 249-253 BGB9- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.10- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.11- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.1213## Normanker1415- § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes (Naturalrestitution)16- § 250 BGB: Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung17- § 251 BGB: Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung18- § 252 BGB: Entgangener Gewinn19- § 253 BGB: Immaterieller Schaden (Schmerzensgeld)20- § 254 BGB: Mitverschulden des Geschädigten21- § 255 BGB: Herausgabe von Ersatz bei Übernahme der Schadensersatzpflicht2223## Intake2425- Welche Anspruchsgrundlage liegt vor (§ 280 BGB, § 823 BGB, § 831 BGB, Gefährdungshaftung)?26- Welche Schadensposten werden geltend gemacht (Sachschaden, Vermögensschaden, Schmerzensgeld)?27- Besteht ein Mitverschulden des Geschädigten?28- Liegt ein Vorteil vor, der auszugleichen wäre (Vorteilsausgleichung)?29- Wurde Naturalrestitution verlangt oder ist Geldersatz erforderlich?3031## Prüfraster32331. Schadensentstehung und Kausalität: Adäquanzkausalität und Schutzzweck der Norm342. Naturalrestitution nach § 249 BGB: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands als Primärform353. Geldersatz nach §§ 250 und 251 BGB: bei Unmöglichkeit oder unverhältnismäßigem Aufwand364. Vermögensschaden: Differenzhypothese (Vergleich des tatsächlichen mit dem hypothetischen Vermögen)375. Entgangener Gewinn nach § 252 BGB: wahrscheinlicher Gewinn nach normalem Lauf der Dinge386. Immaterieller Schaden: § 253 BGB setzt eine der dort genannten Anspruchsgrundlagen voraus397. Schmerzensgeld-Bemessung: Ausgleich und Genugtuung; Genugtuungsfunktion bei vorsätzlichen Taten408. Mitverschulden nach § 254 BGB: Quotenbildung, Verursachungsbeiträge und Obliegenheitsverletzungen419. Vorteilsausgleichung: schadenmindernde Vorteile, die durch das schädigende Ereignis entstanden sind4243## Fallstricke4445- § 253 BGB setzt gesetzliche oder vertragliche Anspruchsgrundlage voraus; kein allgemeines Schmerzensgeld.46- Vorteilsausgleichung darf nicht zur sachwidrigen Entlastung des Schädigers führen; Grenzen beachten.47- Entgangener Gewinn muss wahrscheinlich sein, nicht sicher; aber bloße Möglichkeit reicht nicht.48- Mitverschulden nach § 254 BGB: auch Obliegenheitsverletzung bei der Schadensabwendung (§ 254 Abs. 2 BGB).4950## Stoppschilder5152- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.53- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.54- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.55- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.5657## Anschluss-Skills5859- deliktsrecht-paragraph-823-160- gesamtschuld-und-regress-bgb-bt61- werkvertrag-maengelrechte62- mietrecht-mangel-minderung