Influencer-Recht: Scheinselbstständigkeit – Creator und Management-Team
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: UWG §§ 3, 5, 5a, 8, 13, MStV § 22, DDG/TMG-Impressumspflichten, PAngV, HWG, MarkenG §§ 14, 15, UrhG §§ 15 ff., 19a, KUG §§ 22, 23, DSGVO Art. 5, 6, 9, 12-22, EStG/UStG/AO nur fallbezogen und live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Kontext und Regelungslage
Enge Kooperationen zwischen Creator und Management/Brand können zur Scheinselbstständigkeit führen:
- § 7 Abs. 1 SGB IV: Beschäftigung liegt vor, wenn jemand weisungsgebunden und in fremde Arbeitsorganisation eingegliedert tätig ist.
- § 7a SGB IV: Anfrageverfahren bei Deutschen Rentenversicherung (DRV) zur Statusfeststellung; Creator oder Auftraggeber können anfragen.
- § 28a SGB IV: Meldepflicht des Arbeitgebers bei festgestellter Beschäftigung; rückwirkende Beitragsnachzahlung bis 4 Jahre (30 Jahre bei Vorsatz).
- § 2 SGB VI: Selbstständige, die auf einen Auftraggeber angewiesen sind, können rentenversicherungspflichtig sein (Ein-Auftraggeber-Fall).
- § 611a BGB: Arbeitnehmer-Abgrenzungskriterien; Weisungsgebundenheit als Kernmerkmal.
Indizien-Check Scheinselbstständigkeit
| Indiz für Selbstständigkeit | Indiz für Beschäftigung |
|---|---|
| Mehrere Auftraggeber | Nur ein Auftraggeber |
| Eigene Betriebsmittel | Auftraggeber stellt Equipment |
| Eigenes unternehmerisches Risiko | Feste Vergütung ohne Erfolgskomponente |
| Freie Zeiteinteilung | Feste Arbeitszeiten / Anwesenheitspflicht |
| Eigene Preisgestaltung | Vergütung vom Auftraggeber diktiert |
Kaltstart-Fragen (6)
- Arbeitet der Creator ausschließlich oder überwiegend für eine Agentur oder ein Unternehmen?
- Stellt die Agentur/das Unternehmen Equipment, Räumlichkeiten oder Accounts?
- Gibt es Weisungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort oder Inhalt?
- Liegt ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV vor oder ist eines geplant?
- Wie lange besteht die Kooperation bereits, und welche Entgelte wurden bezahlt?
- Gewünschtes Ergebnis: Statusgutachten, Vertragsgestaltung oder Reaktion auf DRV-Bescheid?
Prüfprogramm
- Gesamtbild aller Indizien bewerten; kein einzelnes Merkmal ist allein entscheidend.
- Vertragsdokumentation: Kooperationsvertrag muss Selbstständigkeit klar abbilden (Freiheit bei Zeiteinteilung, eigene Betriebsmittel).
- DRV-Anfrage: Proaktive Anfrage nach § 7a SGB IV reduziert Haftungsrisiko.
- Rückwirkungsgefahr: Bei festgestellter Beschäftigung → 4 Jahre Nachzahlung; bei Vorsatz 30 Jahre.
- Umsatzsteuer-Folgen: Scheinselbstständiger erbringt ggf. keine umsatzsteuerliche Leistung mehr.
- Vertragsneugestaltung: Mehr Auftraggeber, eigene Betriebsmittel, Erfolgskomponente einbauen.
Typische Fallen
- Exklusivitätsklausel im Agenturvertrag → faktisch Ein-Auftraggeber → Scheinselbstständigkeitsrisiko.
- Management stellt Social-Media-Accounts → Eingliederung in fremde Organisation.
- Creator kann Aufträge nicht ablehnen → Weisungsgebundenheit.
- DRV-Bescheid ignoriert → Vollstreckung, Insolvenzrisiko.
Normen und Quellen
- § 7 SGB IV: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
- § 7a SGB IV – Anfrageverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7a.html
- § 611a BGB – Arbeitsvertrag: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611a.html
- § 2 SGB VI: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html
Output-Formate
- Indizien-Check-Tabelle (Selbstständig vs. Beschäftigt)
- DRV-Anfrage-Muster (§ 7a SGB IV)
- Vertragsneugestaltungs-Empfehlung
- Haftungskalkulationstabelle (Nachzahlung)