Schiedsklausel prüfen und formulieren
1. Zweck und Anwendungsfall
Die Schiedsabrede selbst auf Wirksamkeit und praktikable Gestaltung prüfen. Gerichtsstandsvereinbarung, Mediation, Aufhebungsantrag und Vollstreckungsverfahren sind eigene Aufgaben und werden nicht in diesen Entwurfsauftrag einbezogen.
2. Eingaben
Parteistatus, Wortlaut, Abschlussform, Schiedsort, Verfahrensordnung, Institution, Sprache, Ernennungsmechanismus, Streitwert, Kostentragung und Vollstreckungsstaaten. Sitz einer Institution nicht mit dem vereinbarten Schiedsort gleichsetzen.
3. Ablauf
3.1. Form und sachliche Reichweite anhand Form und Verfahren prüfen. Verbraucherbeteiligung gesondert feststellen; qualifizierte elektronische Form nicht mit einfachem Anklicken verwechseln.
3.2. Kosten, Entfernung, Sprache, Neutralität und vorläufigen Rechtsschutz bewerten. Marktüblichkeit oder hoher Streitwert sind keine alleinige Rechtfertigung. Der Vertragspartner muss die Wirkung des Verzichts auf den staatlichen Erkenntnisweg erkennen können.
3.3. Nur bei internationaler Gestaltung oder behauptetem AGB-Ausschluss Auslandsbezug laden. Vertragsstatut, Recht der Schiedsvereinbarung und Verfahrensrecht getrennt ermitteln.
3.4. Tragfähige Klausel oder begründeten Verzicht auf eine Schiedsabrede formulieren. Besteht bereits ein Schiedsspruch, Frist und zuständigen Verfahrensweg eigens klären; ein Formmangel oder eine Missbrauchsrüge ist kein austauschbarer Rechtsbehelf.
4. Quellenpflicht
Zitierweise beachten. Paragrafen 1030 und 1031 ZPO sowie bei anwendbarem deutschen AGB-Recht Paragrafen 307 und 310 BGB prüfen. EU- und Vollstreckungsquellen nur im internationalen Teil laden. Amtlicher EuGH-Beleg in der Auslandsreferenz.
5. Ausgabeformat
Formvermerk, Zumutbarkeitsbewertung und ausformulierte Vereinbarung mit klaren offenen Punkten; keine Skelette, Halbsätze oder reinen Aufzählungen als Endprodukt. Times New Roman 11 pt, ausschließlich dezimale Gliederung mit Leerzeilen; bei Markdown als Exporthinweis.
6. Beispiele
Eine vorformulierte Verbraucherschiedsklausel im übrigen Vertrag bedarf einer gesonderten Formprüfung. Ein ausländischer Schiedsort beseitigt nicht automatisch zwingende Verbraucherschutzregeln.