Schnellpruefung — Verhältnismäßigkeit in fuenf Minuten
Wann diesen Skill nutzen
- Klausurfall ist schon halb gelaufen, der Vier-Stufen-Test muss in fuenf Minuten stehen.
- Mandantengespraech: Sie brauchen eine erste Einschaetzung, ob ein staatlicher Eingriff durchhaelt.
- Schriftsatz-Brainstorming vor der Vertiefung in die Spezial-Skills.
Wenn Sie eine ausfuehrliche Prüfung brauchen, gehen Sie nach Stufen vor (vierstufige-schranken-schranke).
Die 12-Punkte-Express-Checkliste
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| EXPRESS-PRUEFUNG VERHAELTNISMAESSIGKEIT (12 Punkte, 5 Min.) |
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| VORTRIAS |
| 1. Schutzbereich eroeffnet? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
| 2. Eingriff vorhanden? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
| 3. Schranke vorhanden + zitiert? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
| Art 19 I 2 GG Zitiergebot |
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| HARTE GRENZEN |
| 4. Menschenwuerde-Grenze gewahrt? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
| (Art 1 I GG; Folter, Existenzminimum, Verdinglichung) |
| 5. Wesensgehalt gewahrt? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
| (Art 19 II GG) |
| 6. Bestimmtheit / Normklarheit? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
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| VIER STUFEN |
| 7. Legitimer Zweck? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
| 8. Geeignet (foerdert Zweck)? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
| 9. Erforderlich (mildestes Mittel)? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
| 10. Angemessen (Abwaegung)? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
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| ANSCHLUSSFRAGEN |
| 11. Verfahrenssicherungen genuegen? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
| (bei Datenschutz/Ueberwachung) |
| 12. Untermassverbot (Schutzpflicht)? [ JA ] [ NEIN ] [ ? ] |
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Regel: Sobald ein Punkt mit NEIN beantwortet wird, ist die Maßnahme verfassungswidrig. Bei FRAGEZEICHEN: Spezial-Skill aufrufen.
Express-Tabelle: Welche Stufe bricht typischerweise?
| Fallgruppe | Express-Brennpunkt | Vertiefungsskill |
|---|---|---|
| Polizeiverfuegung Versammlung | Stufe 3 Erforderlichkeit (Auflage vor Verbot) | versammlungsfreiheit-brokdorf-auflagen-verbot |
| Berufsverbot / -beschraenkung | Stufe 3 nach Drei-Stufen-Lehre (Art 12 GG) | apotheken-urteil-bverfge-7-377 |
| Pandemie-Maßnahme | Stufe 3 (mildere Alternativen) | bundesnotbremse-bverfge-159-223 |
| Hartz IV / Sozialleistung | Existenzminimum als absolute Grenze | absolute-grenze-existenzminimum, hartz-iv-bverfge-125-175 |
| Datenschutz / Ueberwachung | Verfahrenssicherungen in Stufe 3 + Streubreite in Stufe 4 | ueberwachung-streubreite-vorratsdaten-rasterfahndung |
| Eigentum / Enteignung | Lastenausgleich Stufe 4 + Abgrenzung Art 14 I/III GG | eigentum-art-14-inhalts-schranken-enteignung |
| Meinungsfreiheit | Wechselwirkungslehre / Lueth-Linie | meinungsfreiheit-wechselwirkungslehre-wunsiedel |
| Religionsfreiheit | Vorbehaltlose Schranke / konkrete Gefahr | religionsfreiheit-kopftuch-konkrete-gefahr |
| Klimaschutz / Generationengerechtigkeit | Stufe 4 mit intertemporaler Dimension | klimaschutz-bverfge-157-30 |
| Polizeirechtliche Generalklausel | Vorfrage Kreuzberg: ist Zweck wirklich Gefahrenabwehr? | preussisches-ovg-kreuzberg-polizeirecht |
Entscheidungsbaum (ASCII)
Verhaeltnismaessigkeits-Express
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Vortrias OK? Vortrias NEIN
| |
v v
Harte Grenze gewahrt? STOP: Eingriff
| unzulaessig
+--------+--------+
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JA NEIN
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v v
Stufe 1-4 STOP: Wesensgehalts-
durchlaufen oder Wuerde-Verstoss
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+-- Stufe 1 NEIN --> kein leg. Zweck --> unzulaessig
+-- Stufe 2 NEIN --> ungeeignet --> unzulaessig
+-- Stufe 3 NEIN --> milderes Mittel da --> unzulaessig
+-- Stufe 4 NEIN --> unangemessen --> unzulaessig
+-- Alle ja --> zulaessig
Top-Fallstricke der Expressruefung
- Schranke uebersehen — Vorbehaltlose Grundrechte (Art 4, 5 III, 8 I bei geschlossenen Raeumen) brauchen verfassungsimmanente Schranken; ein einfaches Gesetz reicht nicht.
- Zitiergebot vergessen — Art 19 I 2 GG verlangt, dass der Gesetzgeber das eingeschraenkte Grundrecht ausdruecklich nennt. Folge: Nichtigkeit ohne Stufenpruefung.
- Geeignetheit zu schnell verworfen — Geeignet heisst „Zweckfoerderung", nicht „Zweckerreichung". Selbst geringe Foerderung reicht.
- Milderes Mittel ohne gleiche Effektivitaet — Wer ein milderes Mittel benennt, muss zeigen, dass es gleich effektiv ist.
- Angemessenheit als Bauchgefuehl — Stattdessen strukturiert: Eingriffsintensitaet (leicht/mittel/schwer) gegen Zweckgewicht (leicht/mittel/schwer) gegen Wahrscheinlichkeit der Zweckerreichung.
- Wesensgehalt verwechselt mit Angemessenheit — Wesensgehalt ist absolute Grenze (BVerfG-Linie). Wer ihn beruehrt, scheitert ohne Abwaegung.
- Untermassverbot uebersehen — Bei Schutzpflichten (Art 2 II GG, Art 6 GG, Klimaschutz) gibt es nicht nur ein Uebermass-, sondern auch ein Untermassverbot. Verhältnismäßigkeit prüfen in beide Richtungen.
Drei-Saetze-Output
Nach der Schnellpruefung schreiben Sie genau drei Saetze:
Satz 1: Bei dem Eingriff in [Grundrecht] ist die Schranke [Art X GG] gegeben.
Satz 2: Die Massnahme scheitert auf Stufe [N], weil [knappe Begruendung].
Satz 3: Folge ist [Nichtigkeit, Berichtigungsanspruch, Schadensersatz, Eilrechtsschutz nach Paragraf 32 BVerfGG].
Wenn die Maßnahme haelt, dreht sich Satz 2 um: „Die Maßnahme haelt auf allen vier Stufen, weil [knappe Begruendung]."
Anschluss
- Strukturierte Vertiefung:
vierstufige-schranken-schranke - Theoretische Fundierung:
theorie-alexy-prinzipientheorie - Rechtsgeschichte:
rechtsgeschichte-verhaeltnismaessigkeit-linie - Klausurschema:
klausur-pruefungsschema-kompakt - Streitstellen:
streitstellen-katalog-zwanzig-typische