Schnelltriage Risikoeinschätzung nach Datenschutzvorfall
Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Schutzziele sind verletzt — Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit?
- Welche Datenkategorien und welcher Personenkreis sind betroffen?
- Sind besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO oder strafrechtsrelevante Daten nach Art. 10 DSGVO beteiligt?
- Ist die Verletzung eingrenzbar oder breitet sie sich aus?
- Wie viel Zeit bleibt bis zum Ende der 72-Stunden-Frist?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (schnelle Entscheidung; rechtssichere Begründung der Nichtmeldung)
Rechtsgrundlagen
- Art. 33 Abs. 1 Satz 1 DSGVO Meldepflicht außer wenn voraussichtlich kein Risiko.
- Art. 33 Abs. 5 DSGVO Dokumentation auch bei Nichtmeldung.
- Art. 34 Abs. 1 DSGVO Benachrichtigung bei voraussichtlich hohem Risiko.
- Erwägungsgrund 75 DSGVO Risikofaktoren.
- Erwägungsgrund 76 DSGVO Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Schwelle voraussichtlich kein Risiko und zur Beweislast bei Nichtmeldung vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 4 Nr. 12; Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 5; Art. 34 Abs. 1 DSGVO; Erwägungsgrund 75; Erwägungsgrund 76.
Praxisformulierung — Schnelltriage-Raster
Schutzzielverletzung: V/I/V mit kurzer Begründung.
Datenkategorien: normale / besondere Art. 9 / strafrechtsrelevant Art. 10 / Berufsgeheimnis § 203 StGB.
Personenkreis und Anzahl: geschätzter Bereich; Identifizierbarkeit ja/nein.
Reversibilität: vollständig wiederherstellbar / teilweise / irreversibel.
Schwere: gering / mittel / hoch / sehr hoch — mit Reasoning.
Wahrscheinlichkeit: gering / mittel / hoch.
Ampelvorschlag: 🟢 keine Meldung / 🟡 Vorsorglich melden / 🔴 melden / ⚫ zusätzlich Art. 34.
Begründung: drei bis fünf Sätze für die Akte.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
Vertiefung bei Bedarf
- Bei
dsv-schnelltriage-risikobeziehungsweise Liefert in 15-30 Minuten eine Schnelltriage zum Risiko eines gemeldeten Datenschutzvorfalls als Entscheidungsgrundlage für die 72-Stunden-Meldung: die zusätzliche Vertiefung laden.