Klage oder Antrag im gewerblichen Rechtsschutz substantiiert ausformulieren
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Fokus: Klage oder Antrag im gewerblichen Rechtsschutz substantiiert ausformulieren. § 14 MarkenG § 139 PatG § 8 UWG §§ 253 286 ZPO. Prüfraster: Anspruchsgrundlage Sachverhalt Beweisangebot Streitwert Antrag. Output: Schriftsatzkern Klage- oder Antragsentwurf. Abgrenzung: nicht für außergerichtliche Abmahnungen.
Schriftsatzkern und Substantiierung im Marken-, Patent-, Design- und Wettbewerbsrecht
Triage zu Beginn
- Schriftsatztyp: Abmahnung, einstweiliger Verfuegungsantrag, Unterlassungsklage, Loeschungsklage Marke oder Schadensersatzklage?
- Anspruchsgrundlage: §§ 14, 18, 19 MarkenG? §§ 38 ff. DesignG? §§ 3 ff. UWG? §§ 97 ff. UrhG? §§ 139 ff. PatG?
- Zuständigkeit: LG (Markenkammern) oder Spezialgerichte? OLG als Beschwerdegericht?
- Fristen: Klage-/Widerspruchs-/Einspruchs-/Beschwerdefrist eingehalten und notiert?
- Beweislage: Welche Urkunden, Zeugen, Sachverstaendige stehen zur Verfuegung?
- Gegnerische Einwaende vorausschauen: Was wird die Gegenseite entgegenhalten?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Zentrale Normen und Paragrafenkette
Markenrecht:
§ 14 Abs. 2 MarkenG (Verletzung) → § 14 Abs. 5 MarkenG (Unterlassung) → § 14 Abs. 6 MarkenG (Schadensersatz) → § 18 MarkenG (Vernichtung/Rueckruf) → § 19 MarkenG (Auskunft) → §§ 195, 199 BGB (Verjährung 3 Jahre)
UWG:
§ 3 UWG (Generalklausel) → § 3a/§ 5/§ 7 UWG (Tatbestand) → § 8 Abs. 1 UWG (Unterlassung) → § 8 Abs. 3 UWG (Aktivlegitimation) → § 9 UWG (Schadensersatz) → § 13 Abs. 3 UWG (Abmahnkosten) → § 8c UWG (Missbrauch)
DesignG:
§ 38 Abs. 1 DesignG (Unterlassung) → § 42 DesignG (Schadensersatz) → § 43 DesignG (Auskunft) → §§ 195, 199 BGB (Verjährung)
Aufbauschema Schriftsatz
A. Rubrum
- Parteien (Bezeichnung wie im Vorprozess oder Bescheid, exakte Schreibweise!).
- Zustellungsanschrift Bevollmaechtigte.
- Gericht/Behörde (Zuständigkeit prüfen und im Schriftsatz darstellen, wenn streitig).
- Aktenzeichen; Streitwert.
B. Antraege
- Leistungsantrag (zu zahlen, zu unterlassen, zu beseitigen, herauszugeben).
- Feststellungsantrag (Feststellungsinteresse darlegen).
- Hilfsantraege staffeln (von eng nach weit oder von hoch nach niedrig).
C. Tatsachenvortrag
- Sachverhalts-Chronologie mit konkreten Daten (Tag, Uhrzeit, Ort, Personen).
- Mandantenseitige Tatsachenbehauptungen mit Beweisangeboten.
- Gegnerisches Verhalten mit Belegen (Schreiben, Aussage, Verhalten).
- Schaden/Folgen bezifferbar (Hauptforderung, Nebenforderung, Zinsen, Folgekosten).
D. Rechtliche Wuerdigung
- Anspruchsgrundlage nennen (z.B. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG i.V.m. § 14 Abs. 5 MarkenG).
- Tatbestandsmerkmale durchgehen; jedes Merkmal wird gegen den Tatsachenvortrag gespiegelt.
- Einwendungen der Gegenseite vorwegnehmen und entkraeften.
- Rechtsprechungsverweise: Leitsaetze mit Az. und Rn. konkret zitieren.
- Subsumtions-Ergebnis klar formulieren.
E. Beweisangebote
- Urkundenbeweis: konkrete Anlage Kxx benennen, Inhalt genau beschreiben.
- Zeugenbeweis: Name, ladungsfaehige Anschrift, Beweisthema in einem Satz.
- Sachverstaendigenbeweis: ggf. Privatgutachten beifuegen, gerichtliches Gutachten beantragen.
- Parteivernehmung als letzte Stufe mit Antrag § 448 ZPO und Indiziengeruest.
F. Anlagenverzeichnis
- K1, K2 ... durchnummeriert (Antragstellerin/Klägerin).
- Bei Beklagten B1, B2 ...
- Jede Anlage mit Datum, Absender, Empfaenger, Inhaltsbeschreibung in einem Satz.
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation |
Empfohlener Weg |
| Standard — Schriftsatz im gewerblichen Rechtsschutz substantiieren |
Output-Template Markenverletzung als Grundlage; Prüfkette unten |
| Variante A — Patentrecht statt Marken-/Urheberrecht |
Technische Sachverhaltsbeschreibung verstaerken; Patentzeichnungen als Anlage |
| Variante B — einstweilige Verfuegung |
Kurze Substantiierung; Dringlichkeit und Verfuegungsanspruch im Vordergrund |
| Variante C — Gegenseite hat starke Gegenrechte |
Praeventivargumentation aufbauen; Defensivpositionen einbeziehen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Output-Template Klageschrift Markenverletzung (Auszug)
Adressat: LG [ORT] — [Markenkammer] — Tonfall sachlich-juristisch
An das Landgericht [ORT]
[Anschrift]
KLAGE
der [NAME MANDANT], [ADRESSE]
— Klaegetin —
Prozessbevollmaechtigte: [KANZLEI, ADRESSE]
gegen
[BEKLAGTE], [ADRESSE]
— Beklagte —
wegen Markenverletzung und Schadensersatz
Streitwert: [BETRAG] EUR
Wir zeigen die anwaltliche Vertretung der Klaegerin an und erheben Klage
mit den folgenden Antraegen:
I. ANTRAEGE
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der
Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise
Ordnungshaft, zu unterlassen, im geschaeftlichen Verkehr das Zeichen [ZEICHEN]
für Waren/Dienstleistungen der Klasse [X] zu benutzen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klaegerin Auskunft zu erteilen ueber
[UMFANG AUSKUNFTSANSPRUCH § 19 MarkenG].
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klaegerin Schadensersatz in Hoehe
von [BETRAG] EUR nebst Zinsen zu zahlen (hilfsweise: Schadensersatz nach
Lizenzanalogie in einer durch das Gericht nach § 287 ZPO zu schaetzenden Hoehe).
II. BEGRUENDUNG
A. Sachverhalt
[CHRONOLOGISCHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG mit konkreten Daten, Orten, Personen]
Beweis: [ANLAGE K1 — Registrierungsnachweis Marke]
[ANLAGE K2 — Verwendungsbeispiel der Beklagten vom TT.MM.JJJJ]
[ANLAGE K3 — Eidesstattliche Versicherung]
B. Rechtliche Wuerdigung
1. Verwechslungsgefahr § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
[...]
[ORT, DATUM]
[KANZLEI / NAME, UNTERSCHRIFT]
ANLAGENVERZEICHNIS
K1: Registerauszug Marke [DPMA-AZ] vom [DATUM]
K2: Screenshot/Produkt-Aufnahme Beklagte vom [DATUM]
K3: Eidesstattliche Versicherung [NAME] vom [DATUM]
--- vor Versand klären ---
- Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
- Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
- Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie [Name der Mandantin] werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (1, 1.1, 1.1.1 und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Prüfkette vor Versand
- Antrag tenoriert (urteilstauglich, vollstreckbar)?
- Jede Tatbestandsmerkmal-Subsumtion mit eigener Tatsache + Beweis hinterlegt?
- Frist eingehalten (Eingangsstempel/elektronische Uebermittlung)?
- Zuständigkeit positiv festgestellt?
- Streitwert plausibel, ggf. Anlage Streitwert-Berechnung?
- Anlagenverzeichnis vollstaendig und nummerisch konsistent?
- beA-/EGVP-Konformitaet (PDF/A, ERVV-Signatur)?
- Vier-Augen-Prüfung durch Sozius oder Senior-Anwaeltin?
Substantiierungs-Fallen im gewerblichen Rechtsschutz
- Pauschaltatsachen ohne konkrete Daten ("seit Jahren", "regelmaessig") werden vom Gericht uebergangen.
- Beweisangebot zur falschen Tatsache: Beweisthema deckt nur Teilaussage ab.
- Verspaeteter Vortrag § 296 ZPO: Ruegepflicht-Fristen beachten.
- Anspruchskonkurrenz nicht vollstaendig ausgeschoepft: MarkenG + UWG + UrhG können kumulieren.
- Verwechslungs-Analyse zu kurz: alle drei Dimensionen (klanglich, schriftbildlich, begrifflich) bearbeiten.
Cross-Refs
erstgespraech-mandatsannahme — Tatsachen-Grundlage und Streitwertskizze
vergleichsverhandlung-strategie — paralleler Vergleichsversuch
fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-uwg — UWG-spezifische Bausteine
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
1---2name: schriftsatzkern-substantiierung-113description: Für Klage oder Antrag im gewerblichen Rechtsschutz substantiiert ausformulieren: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.4---5
6# Klage oder Antrag im gewerblichen Rechtsschutz substantiiert ausformulieren
7
8
9## Arbeitsweg
10
11- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
12- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
13- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
14- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
15- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
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17**Fokus:** Klage oder Antrag im gewerblichen Rechtsschutz substantiiert ausformulieren. § 14 MarkenG § 139 PatG § 8 UWG §§ 253 286 ZPO. Prüfraster: Anspruchsgrundlage Sachverhalt Beweisangebot Streitwert Antrag. Output: Schriftsatzkern Klage- oder Antragsentwurf. Abgrenzung: nicht für außergerichtliche Abmahnungen.
18
19### Schriftsatzkern und Substantiierung im Marken-, Patent-, Design- und Wettbewerbsrecht
20
21## Triage zu Beginn
22
231. **Schriftsatztyp:** Abmahnung, einstweiliger Verfuegungsantrag, Unterlassungsklage, Loeschungsklage Marke oder Schadensersatzklage?
242. **Anspruchsgrundlage:** §§ 14, 18, 19 MarkenG? §§ 38 ff. DesignG? §§ 3 ff. UWG? §§ 97 ff. UrhG? §§ 139 ff. PatG?
253. **Zuständigkeit:** LG (Markenkammern) oder Spezialgerichte? OLG als Beschwerdegericht?
264. **Fristen:** Klage-/Widerspruchs-/Einspruchs-/Beschwerdefrist eingehalten und notiert?
275. **Beweislage:** Welche Urkunden, Zeugen, Sachverstaendige stehen zur Verfuegung?
286. **Gegnerische Einwaende vorausschauen:** Was wird die Gegenseite entgegenhalten?
29- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
30
31## Zentrale Normen und Paragrafenkette
32
33Markenrecht:
34§ 14 Abs. 2 MarkenG (Verletzung) → § 14 Abs. 5 MarkenG (Unterlassung) → § 14 Abs. 6 MarkenG (Schadensersatz) → § 18 MarkenG (Vernichtung/Rueckruf) → § 19 MarkenG (Auskunft) → §§ 195, 199 BGB (Verjährung 3 Jahre)
35
36UWG:
37§ 3 UWG (Generalklausel) → § 3a/§ 5/§ 7 UWG (Tatbestand) → § 8 Abs. 1 UWG (Unterlassung) → § 8 Abs. 3 UWG (Aktivlegitimation) → § 9 UWG (Schadensersatz) → § 13 Abs. 3 UWG (Abmahnkosten) → § 8c UWG (Missbrauch)
38
39DesignG:
40§ 38 Abs. 1 DesignG (Unterlassung) → § 42 DesignG (Schadensersatz) → § 43 DesignG (Auskunft) → §§ 195, 199 BGB (Verjährung)
41
42## Aufbauschema Schriftsatz
43
44### A. Rubrum
45
46- Parteien (Bezeichnung wie im Vorprozess oder Bescheid, exakte Schreibweise!).
47- Zustellungsanschrift Bevollmaechtigte.
48- Gericht/Behörde (Zuständigkeit prüfen und im Schriftsatz darstellen, wenn streitig).
49- Aktenzeichen; Streitwert.
50
51### B. Antraege
52
53- Leistungsantrag (zu zahlen, zu unterlassen, zu beseitigen, herauszugeben).
54- Feststellungsantrag (Feststellungsinteresse darlegen).
55- Hilfsantraege staffeln (von eng nach weit oder von hoch nach niedrig).
56
57### C. Tatsachenvortrag
58
591. **Sachverhalts-Chronologie** mit konkreten Daten (Tag, Uhrzeit, Ort, Personen).
602. **Mandantenseitige Tatsachenbehauptungen** mit Beweisangeboten.
613. **Gegnerisches Verhalten** mit Belegen (Schreiben, Aussage, Verhalten).
624. **Schaden/Folgen** bezifferbar (Hauptforderung, Nebenforderung, Zinsen, Folgekosten).
63
64### D. Rechtliche Wuerdigung
65
661. **Anspruchsgrundlage** nennen (z.B. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG i.V.m. § 14 Abs. 5 MarkenG).
672. **Tatbestandsmerkmale** durchgehen; jedes Merkmal wird gegen den Tatsachenvortrag gespiegelt.
683. **Einwendungen** der Gegenseite vorwegnehmen und entkraeften.
694. **Rechtsprechungsverweise:** Leitsaetze mit Az. und Rn. konkret zitieren.
705. **Subsumtions-Ergebnis** klar formulieren.
71
72### E. Beweisangebote
73
74- Urkundenbeweis: konkrete Anlage Kxx benennen, Inhalt genau beschreiben.
75- Zeugenbeweis: Name, ladungsfaehige Anschrift, Beweisthema in einem Satz.
76- Sachverstaendigenbeweis: ggf. Privatgutachten beifuegen, gerichtliches Gutachten beantragen.
77- Parteivernehmung als letzte Stufe mit Antrag § 448 ZPO und Indiziengeruest.
78
79### F. Anlagenverzeichnis
80
81- K1, K2 ... durchnummeriert (Antragstellerin/Klägerin).
82- Bei Beklagten B1, B2 ...
83- Jede Anlage mit Datum, Absender, Empfaenger, Inhaltsbeschreibung in einem Satz.
84
85## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
86
87Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.
88
89| Konstellation | Empfohlener Weg |
90|---|---|
91| Standard — Schriftsatz im gewerblichen Rechtsschutz substantiieren | Output-Template Markenverletzung als Grundlage; Prüfkette unten |
92| Variante A — Patentrecht statt Marken-/Urheberrecht | Technische Sachverhaltsbeschreibung verstaerken; Patentzeichnungen als Anlage |
93| Variante B — einstweilige Verfuegung | Kurze Substantiierung; Dringlichkeit und Verfuegungsanspruch im Vordergrund |
94| Variante C — Gegenseite hat starke Gegenrechte | Praeventivargumentation aufbauen; Defensivpositionen einbeziehen |
95
96Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
97
98## Output-Template Klageschrift Markenverletzung (Auszug)
99
100**Adressat:** LG [ORT] — [Markenkammer] — Tonfall sachlich-juristisch
101
102```
103An das Landgericht [ORT]
104[Anschrift]
105
106KLAGE
107
108der [NAME MANDANT], [ADRESSE]
109— Klaegetin —
110Prozessbevollmaechtigte: [KANZLEI, ADRESSE]
111
112gegen
113
114[BEKLAGTE], [ADRESSE]
115— Beklagte —
116
117wegen Markenverletzung und Schadensersatz
118
119Streitwert: [BETRAG] EUR
120
121Wir zeigen die anwaltliche Vertretung der Klaegerin an und erheben Klage
122mit den folgenden Antraegen:
123
124I. ANTRAEGE
125
1261. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der
127 Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise
128 Ordnungshaft, zu unterlassen, im geschaeftlichen Verkehr das Zeichen [ZEICHEN]
129 für Waren/Dienstleistungen der Klasse [X] zu benutzen.
130
1312. Die Beklagte wird verurteilt, der Klaegerin Auskunft zu erteilen ueber
132 [UMFANG AUSKUNFTSANSPRUCH § 19 MarkenG].
133
1343. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klaegerin Schadensersatz in Hoehe
135 von [BETRAG] EUR nebst Zinsen zu zahlen (hilfsweise: Schadensersatz nach
136 Lizenzanalogie in einer durch das Gericht nach § 287 ZPO zu schaetzenden Hoehe).
137
138II. BEGRUENDUNG
139
140A. Sachverhalt
141
142[CHRONOLOGISCHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG mit konkreten Daten, Orten, Personen]
143
144Beweis: [ANLAGE K1 — Registrierungsnachweis Marke]
145 [ANLAGE K2 — Verwendungsbeispiel der Beklagten vom TT.MM.JJJJ]
146 [ANLAGE K3 — Eidesstattliche Versicherung]
147
148B. Rechtliche Wuerdigung
149
1501. Verwechslungsgefahr § 9 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG
151 [...]
152
153[ORT, DATUM]
154[KANZLEI / NAME, UNTERSCHRIFT]
155
156ANLAGENVERZEICHNIS
157K1: Registerauszug Marke [DPMA-AZ] vom [DATUM]
158K2: Screenshot/Produkt-Aufnahme Beklagte vom [DATUM]
159K3: Eidesstattliche Versicherung [NAME] vom [DATUM]
160```
161
162--- vor Versand klären ---
1631. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
1642. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
1653. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
166
167<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
168> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
169>
170> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
171>
172> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
173<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
174
175## Prüfkette vor Versand
176
1771. Antrag tenoriert (urteilstauglich, vollstreckbar)?
1782. Jede Tatbestandsmerkmal-Subsumtion mit eigener Tatsache + Beweis hinterlegt?
1793. Frist eingehalten (Eingangsstempel/elektronische Uebermittlung)?
1804. Zuständigkeit positiv festgestellt?
1815. Streitwert plausibel, ggf. Anlage Streitwert-Berechnung?
1826. Anlagenverzeichnis vollstaendig und nummerisch konsistent?
1837. beA-/EGVP-Konformitaet (PDF/A, ERVV-Signatur)?
1848. Vier-Augen-Prüfung durch Sozius oder Senior-Anwaeltin?
185
186## Substantiierungs-Fallen im gewerblichen Rechtsschutz
187
188- **Pauschaltatsachen** ohne konkrete Daten ("seit Jahren", "regelmaessig") werden vom Gericht uebergangen.
189- **Beweisangebot zur falschen Tatsache:** Beweisthema deckt nur Teilaussage ab.
190- **Verspaeteter Vortrag** § 296 ZPO: Ruegepflicht-Fristen beachten.
191- **Anspruchskonkurrenz** nicht vollstaendig ausgeschoepft: MarkenG + UWG + UrhG können kumulieren.
192- **Verwechslungs-Analyse zu kurz**: alle drei Dimensionen (klanglich, schriftbildlich, begrifflich) bearbeiten.
193
194## Cross-Refs
195
196- `erstgespraech-mandatsannahme` — Tatsachen-Grundlage und Streitwertskizze
197- `vergleichsverhandlung-strategie` — paralleler Vergleichsversuch
198- `fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-uwg` — UWG-spezifische Bausteine
199
200> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.