Section 36 Vs Deutsche Schranken Schranke
Gemeinsame Wurzeln
Beide Systeme entstammen der Tradition rechtsstaatlicher Grundrechtsbegrenzung und teilen:
- Gesetzesvorbehalt für Eingriffe.
- legitimer Zweck als Voraussetzung.
- Geeignetheit als Mittel-Zweck-Relation.
- Erforderlichkeit als Mildermittelfilter.
- Abwaegung als Schlusspruefung.
Die suedafrikanische Verfassung hat sich erkennbar an deutscher Dogmatik orientiert; deutsche Lehrbuecher waren in den 90er Jahren Pflichtlektuere am Constitutional Court.
Strukturelle Unterschiede
Sequenzielle versus globale Prüfung
Deutschland: Vier Stufen nacheinander. Wenn Stufe 1 (legitimer Zweck) scheitert, ist die Prüfung am Ende.
Suedafrika: Fuenf Faktoren gemeinsam in Gesamtabwaegung. Kein Faktor allein entscheidet; das Gesamtbild zaehlt.
Wesensgehalt
Deutschland: Art 19 II GG enthaelt absoluten Wesensgehalt; Menschenwuerde Art 1 I GG ist unverfuegbar.
Suedafrika: Section 36 enthaelt keine explizite Wesensgehaltsgarantie. Das Gericht kann zwar bestimmte Eingriffe als nicht rechtfertigungsfaehig einstufen (Todesstrafe als CRC Verfassungswidrigkeit), aber dies erfolgt über Section 36 selbst.
Schutzpflichten
Deutschland: ausgepraegte Schutzpflichtdogmatik (BVerfGE 39 1, BVerfGE 88 203, BVerfGE 157 30). Untermassverbot als Spiegelbild der Verhältnismäßigkeit.
Suedafrika: weniger ausgepraegte Schutzpflicht; Section 7 (3) verpflichtet zur Achtung, Erfuellung und Foerderung, ist aber methodisch weniger systematisiert.
Verhältnis zu praktischer Konkordanz
Deutschland: praktische Konkordanz als eigenstaendige Methodik bei Grundrechtskollision.
Suedafrika: Kollisionen werden über Section 36 abgewogen ohne spezielle Konkordanz-Logik.
Wann welche Methodik?
- Verhältnismäßigkeit klassisch deutsch: bei klar abgrenzbaren Eingriffen mit erkennbarer Stufenstruktur.
- Section 36 Stil: bei komplexen Mehrfachkonflikten, bei denen die starre Sequenz nicht trifft und alle Faktoren gemeinsam gewichtet werden müssen.
Argument im Schriftsatz
Im rechtsvergleichenden Schriftsatz kann Section 36 angefuehrt werden, um:
- die deutsche Stufenfolge gegen rigide Mechanik zu verteidigen.
- die Gesamtwertung in der Angemessenheit zu strukturieren.
- die Methodik bei modernen Mehrebenenkonflikten zu vergleichend legitimieren.