Bundesverfassungsgericht: Livequellen-Check
Zweck des Skills
Dieser Skill wird aufgerufen, wenn ein Text bereits ein BVerfG-Zitat enthält oder ein solches benötigt. Er prüft, ob die Fundstelle echt, aktuell, richtig datiert und für die konkrete Aussage tragfähig ist.
Normenanker
- § 31 BVerfGG für Bindungswirkung und Gesetzeskraft.
- § 30 BVerfGG für Entscheidung und Sondervotum.
- § 23 Abs. 1 BVerfGG für Begründungsanforderungen.
- § 92 BVerfGG für die Bezeichnung verletzter Rechte in der Verfassungsbeschwerde.
- § 93a BVerfGG für Annahmegründe.
- Art. 93 GG für die Verfahrenszuständigkeit.
Livecheck
- Suche zuerst auf bundesverfassungsgericht.de nach Aktenzeichen und Datum.
- Prüfe, ob der Treffer die Entscheidung selbst oder nur eine Pressemitteilung ist.
- Vergleiche Entscheidungsdatum, Veröffentlichungsdatum und Pressemitteilungsdatum.
- Extrahiere Randnummer und tragenden Satz.
- Prüfe, ob die Entscheidung noch gilt oder durch spätere Rechtsprechung präzisiert wurde.
- Markiere, ob das Zitat eine Leitsatz-, Tenor-, Gründe- oder obiter-Stelle ist.
Typischer Fehler
Bei neueren Entscheidungen wird oft das Veröffentlichungs- oder Pressemitteilungsdatum übernommen. Das ist falsch. Für Trojaner I und II lautet das Entscheidungsdatum jeweils 24.06.2025; die amtlichen Volltexte stehen unter den Aktenzeichen 1 BvR 2466/19 und 1 BvR 180/23.
Output
Erzeuge eine Quellenkarte mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen, URL, Randnummer, zitierfähigem Kernsatz und Übertragbarkeitsnotiz. Wenn keine tragfähige Quelle gefunden wird, schreibe ausdrücklich: "Nicht zitierfähig; Quelle fehlt oder trägt die Aussage nicht."