Stakeholder-Mapping nach Datenschutzvorfall
Triage — kläre vor der Bearbeitung
- Welche Vertragsbeziehungen verlangen frühzeitige Information (Banken, Großkunden, Auftragsverarbeiter)?
- Welche Aufsichtsbehörde ist primär, welche zusätzlich (Sektoraufsicht BaFin, BSI § 8b BSIG)?
- Ist der Konzern grenzüberschreitend tätig — Lead-Authority nach Art. 56 DSGVO?
- Gibt es Betriebsrat und welche Beteiligungsrechte?
- Welche Sozialmedien-Kanäle hat der Mandant?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (kein Stakeholder vergessen; keine Doppelkommunikation)
Rechtsgrundlagen
- Art. 26 DSGVO gemeinsam Verantwortliche.
- Art. 28 DSGVO Auftragsverarbeiter.
- Art. 33 DSGVO Meldepflicht.
- Art. 56 DSGVO federführende Aufsichtsbehörde.
- § 8b BSIG Meldepflicht bei kritischen Infrastrukturen.
Aktuelle Rechtsprechung
Nicht aus Modellwissen; insbesondere zur Abgrenzung gemeinsam Verantwortlicher und reiner Auftragsverarbeitung vor Ausgabe verifizieren.
Zentrale Normen
Art. 26; Art. 28; Art. 33; Art. 56 DSGVO; § 8b BSIG; § 109 TKG.
Praxisformulierung — Stakeholder-Matrix-Spalten
Stakeholder; Rolle; Pflicht oder freiwillig; Zeitpunkt; Verantwortlicher intern; Format der Information; abgestimmte Kernbotschaft; Eskalationsstufe.
Abgrenzung zu anderen Skills
dsv-aufnahme-statusinformationbildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.dsv-meldung-art-33-pflichtangabendeckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.dsv-benachrichtigung-art-34-betroffenedeckt die Benachrichtigung Betroffener ab.dsv-bussgeldverteidigung-art-83unddsv-schadensersatz-art-82decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
Vertiefung bei Bedarf
- Bei
dsv-stakeholder-mappingbeziehungsweise Kartiert alle internen und externen Stakeholder eines Datenschutzvorfalls inklusive Informationsbedarf, Zeitpunkt und Verantwortlicher: die zusätzliche Vertiefung laden.