SV-Meldungen ueber sv.net oder DAKOTA
Kernsachverhalt
SV-Beitragsnachweise und DEUEV-Meldungen werden elektronisch an die Krankenkassen uebermittelt. Zwei Hauptverfahren: sv.net (kostenfrei, ueber GKV-Spitzenverband) oder DATEV-DAKOTA (kostenpflichtig, mit DATEV-Integration). Der Steuerberater waehlt das passende System, konfiguriert Zugaenge und versendet die Meldungen.
Kaltstart-Rueckfragen
- Welches System ist aktuell in Verwendung — sv.net, DAKOTA, anderes?
- Welche Mandantenzahl rechtfertigt welches System?
- Welche Krankenkassen sind vertreten?
- Sind alle ITSG-Zertifikate gueltig?
- Welche Meldearten sind regelmaessig (Standard, Sondermeldungen)?
- Welche Sonderaufnahme (Sofortmeldung)?
- Liegen Erstattungsantraege (U1/U2) vor?
- Welche Ueberwachung der Quittungen?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 28a SGB IV — Meldepflichten elektronisch.
§ 28b SGB IV — Form der Meldungen.
§ 95 SGB IV — Datenuebermittlungs-Verordnung.
DEUEV — Datenerfassungs- und -uebermittlungsverordnung.
Verwaltungsanweisungen
- ITSG-Spezifikation.
- GKV-Spitzenverband Rundschreiben.
Workflow
Phase 1 — System-Wahl
| System |
Vorteile |
Nachteile |
| sv.net (ITSG) |
Kostenfrei; Standard GKV-Spitzenverband; sv.net classic wurde 2024 abgeloest durch sv.net online (Browser) und sv.net comfort (Lokalinstallation); aktuelle Verfuegbarkeit ueber ITSG.de pruefen |
Beschraenkter Funktionsumfang; nicht mandantenoptimal bei vielen AN |
| DATEV DAKOTA |
Integriert in DATEV LODAS / Lohn und Gehalt; mandantenoptimiert; jaehrliches Zertifikat ueber DATEV-eService |
Kostenpflichtig |
| ITSG-Software anderer Anbieter (z.B. Lexware, Addison) |
Mandanten-spezifisch |
Pruefung Kosten/Nutzen |
Phase 2 — Zugang und Zertifikate
- ITSG-Zertifikat pro Mandant erforderlich.
- Erneuerung jaehrlich (oder 3-Jahres-Zertifikat).
- Sicherheitspasswort.
Phase 3 — Meldungs-Typen
| Meldungsart |
Inhalt |
Zeitpunkt |
| Beitragsnachweis |
Voraus-Beitrag laufender Monat |
Bis drittletzter Bankarbeitstag |
| Korrigierter Beitragsnachweis |
Ist-Beitrag nach Abrechnung |
Bis 15. Folgemonat |
| DEUEV-Anmeldung |
Beschaeftigungsbeginn AN |
Mit naechster Lohnabrechnung |
| DEUEV-Abmeldung |
Beschaeftigungsende |
Mit naechster Abrechnung |
| Unterbrechungsmeldung |
Krankheit > 6 Wochen |
Bei Beginn Krankengeld |
| Jahresmeldung |
Jahreslohnsumme je AN |
Bis 15. Februar Folgejahr |
| Sofortmeldung |
Beschaeftigungsbeginn in § 28a Abs 4-Branche |
Vor Aufnahme |
| U1/U2-Erstattungsantrag |
Krankheits-/Mutterschaftserstattung |
Spaetestens 3 Monate nach Ereignis |
Phase 4 — Sendung
- sv.net oder DAKOTA Sendung.
- Empfangsquittung.
- Bei Fehler: Korrektur und erneute Sendung.
Phase 5 — Pruefung Quittungen
- Eingehende Quittung vom Server.
- Bei Fehler: Pruefung Stammdaten.
- Bestaetigungsmeldung von der Krankenkasse.
Phase 6 — Archivierung
- Quittungen 10 Jahre aufbewahren (§ 28f SGB IV).
- Elektronisch in DATEV LODAS oder Mandantenakte.
Output
- Versendete Meldungen.
- Empfangsquittungen.
- Beleg in Mandantenakte.
Strategie und Praxis-Tipps
- Bei vielen Mandanten DATEV DAKOTA wirtschaftlich; bei wenigen sv.net ausreichend.
- ITSG-Zertifikate rechtzeitig erneuern — bei Ablauf keine Uebermittlung mehr moeglich.
- Bei Sofortmeldungspflicht-Branchen sofort am Tag der Beschaeftigungsaufnahme.
- Wiederholte Fehlermeldungen (z.B. SV-Nummer nicht erkannt) deuten auf Stammdaten-Fehler hin.
- StBVV: Standardmeldungen in Lohnpauschale.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS automatische ITSG-Zertifikats-Erinnerung.
Querverweise
stb-lohn-meldungen-sv-elstam-zugang — ELStAM/SV-Meldungen.
stb-lohn-monatsende-meldepflichten-checkliste — Meldepflichten.
stb-lohn-sv-beitraege-grundlagen — SV.
stb-lohn-jahresmeldungen-ahn-asn-besondere — Jahresmeldungen.
stb-datev-lohn-modul-lodas-luh — DATEV LODAS.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- SGB IV §§ 28a, 28b, 28f, 95.
- DEUEV.
- ITSG-Spezifikation.
Qualitäts-Hardening
- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.
- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.
- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.
- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.
1---2name: stb-lohn-sv-meldungen-dakota-svnet3description: Für SV-Meldungen über sv.net oder DAKOTA: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.4---56# SV-Meldungen ueber sv.net oder DAKOTA78## Kernsachverhalt910SV-Beitragsnachweise und DEUEV-Meldungen werden elektronisch an die Krankenkassen uebermittelt. Zwei Hauptverfahren: sv.net (kostenfrei, ueber GKV-Spitzenverband) oder DATEV-DAKOTA (kostenpflichtig, mit DATEV-Integration). Der Steuerberater waehlt das passende System, konfiguriert Zugaenge und versendet die Meldungen.1112## Kaltstart-Rueckfragen13141. Welches System ist aktuell in Verwendung — sv.net, DAKOTA, anderes?152. Welche Mandantenzahl rechtfertigt welches System?163. Welche Krankenkassen sind vertreten?174. Sind alle ITSG-Zertifikate gueltig?185. Welche Meldearten sind regelmaessig (Standard, Sondermeldungen)?196. Welche Sonderaufnahme (Sofortmeldung)?207. Liegen Erstattungsantraege (U1/U2) vor?218. Welche Ueberwachung der Quittungen?2223## Rechtlicher Rahmen2425### Primaernormen2627**§ 28a SGB IV** — Meldepflichten elektronisch.2829**§ 28b SGB IV** — Form der Meldungen.3031**§ 95 SGB IV** — Datenuebermittlungs-Verordnung.3233**DEUEV** — Datenerfassungs- und -uebermittlungsverordnung.3435### Verwaltungsanweisungen3637- ITSG-Spezifikation.38- GKV-Spitzenverband Rundschreiben.3940## Workflow4142### Phase 1 — System-Wahl4344| System | Vorteile | Nachteile |45|---|---|---|46| sv.net (ITSG) | Kostenfrei; Standard GKV-Spitzenverband; sv.net classic wurde 2024 abgeloest durch sv.net online (Browser) und sv.net comfort (Lokalinstallation); aktuelle Verfuegbarkeit ueber ITSG.de pruefen | Beschraenkter Funktionsumfang; nicht mandantenoptimal bei vielen AN |47| DATEV DAKOTA | Integriert in DATEV LODAS / Lohn und Gehalt; mandantenoptimiert; jaehrliches Zertifikat ueber DATEV-eService | Kostenpflichtig |48| ITSG-Software anderer Anbieter (z.B. Lexware, Addison) | Mandanten-spezifisch | Pruefung Kosten/Nutzen |4950### Phase 2 — Zugang und Zertifikate5152- ITSG-Zertifikat pro Mandant erforderlich.53- Erneuerung jaehrlich (oder 3-Jahres-Zertifikat).54- Sicherheitspasswort.5556### Phase 3 — Meldungs-Typen5758| Meldungsart | Inhalt | Zeitpunkt |59|---|---|---|60| Beitragsnachweis | Voraus-Beitrag laufender Monat | Bis drittletzter Bankarbeitstag |61| Korrigierter Beitragsnachweis | Ist-Beitrag nach Abrechnung | Bis 15. Folgemonat |62| DEUEV-Anmeldung | Beschaeftigungsbeginn AN | Mit naechster Lohnabrechnung |63| DEUEV-Abmeldung | Beschaeftigungsende | Mit naechster Abrechnung |64| Unterbrechungsmeldung | Krankheit > 6 Wochen | Bei Beginn Krankengeld |65| Jahresmeldung | Jahreslohnsumme je AN | Bis 15. Februar Folgejahr |66| Sofortmeldung | Beschaeftigungsbeginn in § 28a Abs 4-Branche | Vor Aufnahme |67| U1/U2-Erstattungsantrag | Krankheits-/Mutterschaftserstattung | Spaetestens 3 Monate nach Ereignis |6869### Phase 4 — Sendung7071- sv.net oder DAKOTA Sendung.72- Empfangsquittung.73- Bei Fehler: Korrektur und erneute Sendung.7475### Phase 5 — Pruefung Quittungen7677- Eingehende Quittung vom Server.78- Bei Fehler: Pruefung Stammdaten.79- Bestaetigungsmeldung von der Krankenkasse.8081### Phase 6 — Archivierung8283- Quittungen 10 Jahre aufbewahren (§ 28f SGB IV).84- Elektronisch in DATEV LODAS oder Mandantenakte.8586## Output8788- Versendete Meldungen.89- Empfangsquittungen.90- Beleg in Mandantenakte.9192## Strategie und Praxis-Tipps9394- Bei vielen Mandanten DATEV DAKOTA wirtschaftlich; bei wenigen sv.net ausreichend.95- ITSG-Zertifikate rechtzeitig erneuern — bei Ablauf keine Uebermittlung mehr moeglich.96- Bei Sofortmeldungspflicht-Branchen sofort am Tag der Beschaeftigungsaufnahme.97- Wiederholte Fehlermeldungen (z.B. SV-Nummer nicht erkannt) deuten auf Stammdaten-Fehler hin.98- StBVV: Standardmeldungen in Lohnpauschale.99- DATEV-Tipp: DATEV LODAS automatische ITSG-Zertifikats-Erinnerung.100101## Querverweise102103- `stb-lohn-meldungen-sv-elstam-zugang` — ELStAM/SV-Meldungen.104- `stb-lohn-monatsende-meldepflichten-checkliste` — Meldepflichten.105- `stb-lohn-sv-beitraege-grundlagen` — SV.106- `stb-lohn-jahresmeldungen-ahn-asn-besondere` — Jahresmeldungen.107- `stb-datev-lohn-modul-lodas-luh` — DATEV LODAS.108109## Quellen und Updates110111Stand: 05/2026.112113- SGB IV §§ 28a, 28b, 28f, 95.114- DEUEV.115- ITSG-Spezifikation.116117118119## Qualitäts-Hardening120121- Arbeite aktennah: Tatsachen, Belege, Fristen, Zuständigkeit und gewünschtes Arbeitsprodukt zuerst klären.122- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren. Jede Entscheidung vor Ausgabe mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei oder amtlich prüfbarer Quelle absichern.123- Keine BeckRS-, juris-, Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatz-Blindzitate. Literatur nur verwenden, wenn der Nutzer sie bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff im konkreten Arbeitsschritt dokumentiert ist.124- Wenn eine Quelle, Randnummer, Behördenpraxis oder Frist nicht sicher geprüft ist, sichtbar als Prüfpunkt markieren und keine Scheinpräzision erzeugen.125- Ergebnisse so liefern, dass sie sofort weiterverwendbar sind: Kurzbild, Prüfpfad, Risikoampel, Lückenliste und konkrete nächste Schritte.