Subsidiären Schutz nach Paragraf 4 AsylG prüfen
1. Einsatz und Ziel
Trenne Flüchtlingseigenschaft, subsidiären Schutz und nationale Abschiebungsverbote. Subsidiärer Schutz ist nicht lediglich eine abgeschwächte Form politischer Verfolgung.
2. Normenanker
- Paragraf 4 AsylG: Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung und ernsthafte individuelle Bedrohung durch willkürliche Gewalt im bewaffneten Konflikt.
- Paragrafen 3c bis 3e AsylG über Paragraf 4 Absatz 3 AsylG: Akteure, Schutz und interner Schutz.
- Paragraf 4 Absatz 2 AsylG: Ausschlussgründe.
- Paragraf 60 Absatz 5 und Absatz 7 AufenthG: nationale Abschiebungsverbote als gesonderter Prüfungsblock.
- Artikel 15 Richtlinie 2011/95/EU: unionsrechtliche Grundlage.
3. Prüfprogramm
- behaupteten ernsthaften Schaden einer Alternative des Paragrafen 4 Absatz 1 AsylG zuordnen.
- individuelle Exposition, Rückkehrort, Reiseweg und persönliche gefahrerhöhende Umstände feststellen.
- bei bewaffnetem Konflikt Gewaltniveau und individuelle Betroffenheit anhand aktueller, datierter Herkunftsquellen bewerten.
- Schutzakteure und zumutbaren, sicheren und erreichbaren internen Schutz prüfen.
- Ausschlussgründe mit erhöhtem Tatsachen- und Begründungsbedarf bearbeiten.
- Hilfsweise nationale Abschiebungsverbote eigenständig subsumieren.
4. Beweismerker
- Herkunftsquellen mit Veröffentlichungsdatum, Berichtszeitraum und Region angeben.
- Widersprüche anhören und auflösen, nicht nur auflisten.
- Familiennachzug ist Rechtsfolge des Status, nicht Tatbestandsmerkmal des Paragrafen 4 AsylG.
5. Arbeitsergebnis
Erstelle Gefahrenmatrix, Quellenkarte, Anhörungsvorbereitung und eine gestufte Klagebegründung zu Flüchtlingsschutz, subsidiärem Schutz und Abschiebungsverboten.