Südafrika Section 36: Fallmatrix zur deutschen Prüfung
Anwendungsfall
Ein Schriftsatz, Gutachten oder Seminarpapier soll zeigen, wie eine kodifizierte Limitation Clause die Abwägung diszipliniert. Der Vergleich dient als Denkwerkzeug, nicht als Ersatz für Art. 1 bis 19 GG und die BVerfG-Rechtsprechung.
Vergleichsanker
Section 36 der südafrikanischen Verfassung ordnet die Begrenzungsprüfung in fünf Faktoren: Bedeutung des Rechts, Bedeutung des Zwecks, Art und Ausmaß der Begrenzung, Zusammenhang zwischen Begrenzung und Zweck sowie weniger einschneidende Mittel.
Übertragung in die deutsche Arbeitsweise
| Section-36-Faktor | Deutsche Entsprechung |
|---|---|
| Bedeutung des Rechts | Schutzbereich, Eingriffsintensität, Menschenwürdenähe |
| Bedeutung des Zwecks | legitimer Zweck und Zweckgewicht |
| Art und Ausmaß der Begrenzung | Eingriffsbreite, Dauer, Streuwirkung, Reversibilität |
| Zusammenhang Mittel/Zweck | Geeignetheit und Prognosebasis |
| Weniger einschneidende Mittel | Erforderlichkeit |
Fehlerbremse
- Nicht behaupten, Südafrika gelte in Deutschland. Der Vergleich hilft nur, blinde Flecken in der deutschen Abwägung sichtbar zu machen.
- Deutsche Ergebnisse müssen am Ende mit BVerfG-Dogmatik begründet werden.
- Besonders hilfreich ist die Matrix bei vielpoligen Fällen, in denen der Zweck plausibel ist, aber die Eingriffsintensität unterschätzt wird.