Synopse erstellen
Normenanker
Arbeitsfokus: Synopse erstellen. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
Art. 20 Abs. 3 GG— Gesetzesbindung.Art. 76 Abs. 1 GG— Gesetzesinitiative.Art. 77 Abs. 1 GG— Gesetzesbeschluss.Art. 80 Abs. 1 GG— Verordnungsermächtigung.Art. 84 Abs. 1 GG— Verwaltungsvollzug.§ 42 Abs. 1 GGO— Gesetzgebungsvorhaben.§ 43 Abs. 1 GGO— Ressortabstimmung.§ 44 Abs. 1 GGO— Gesetzesfolgen.§ 45 GGO— Beteiligung.§ 46 GGO— Rechtsförmlichkeit.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
Aufbau einer Synopse
Tabelle (Format Markdown / DOCX / PDF Landscape)
| Bisheriges Recht | Neues Recht | Änderungsbefehl |
|---|---|---|
| Paragraf 33 HGB (alte Fassung) Wortlaut ... | Paragraf 33 HGB (neue Fassung) Wortlaut ... | Paragraf 33 wird wie folgt gefasst ... |
Pro Stammgesetz eine eigene Datei
- Synopse_HGB.md
- Synopse_ZPO.md
- Synopse_FamFG.md
Spaltenbreite
DOCX: ca. 33 Prozent / 33 Prozent / 34 Prozent. Bei langen Sätzen A3 Landscape oder DIN A4 mit kleiner Schrift.
Kennzeichnung von Änderungen
- Eingefügte Worte: fett oder Doppelunterstreichung
- Gestrichene Worte:
Durchstreichungoder kursiv mit Hinweis "entfaellt" - Bei voelliger Neufassung: Spalte "Bisheriges Recht" "Aufgehoben (alte Fassung in Anlage)"
Lesefassung in separater Datei
Synopse ist gut für den Vergleich. Eine Lesefassung zeigt die geänderte Norm in einer einheitlich gelesenen Fassung.
Beispiel "Lesefassung_HGB_Paragraf_33.md" - das ist der Paragraf, wie er nach Inkrafttreten lautet.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
§§ 42-48 GGO (Synopse als Bestandteil der Begr.) — §§ 1-4 HdR (Rechtsfoermlichkeit, Vergleichs-Darstellungen) — Art. 76 Abs. 2 GG (Einbringungs-Unterlagen inkl. erläuternder Materialien)
Anschluss
lesefassung-konsolidiert.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.