Tatbestand Beweis Belege
Der Tatbestand muss konkret datiert beweisangebotenen Tatsachen enthalten. Pauschalsaetze fallen durch.
Tatbestand-Muster
I. Sachverhalt
1. Am [Datum] schlossen die Parteien einen
[Vertragstyp] ueber [Leistungsgegenstand]
zum Preis von [Hauptsumme] Euro. Beweis
Anlage K 1 Vertragsurkunde.
2. Die Klaegerin lieferte die geschuldete
Leistung am [Datum] vollstaendig. Beweis
Anlage K 2 Lieferschein gezeichnet von
[Empfaenger]. Zeuge [Name Anschrift].
3. Die Klaegerin stellte unter dem [Datum]
Rechnung Nr [Rechnungsnummer]. Beweis Anlage
K 3.
4. Die Beklagte erhielt die Rechnung
spaetestens am [Datum]. Beweis Anlage K 4
Sendungsverlauf.
5. Mit Schreiben vom [Datum] mahnte die
Klaegerin die Zahlung mit Fristsetzung bis
[Datum]. Beweis Anlage K 5.
6. Eine Zahlung erfolgte bis heute nicht.
Beweis Kontoauszug Anlage K 6.
Substantiierungsanforderungen
| Anforderung | Inhalt |
|---|---|
| Vollstaendigkeit | jeder anspruchsbegruendende Punkt |
| Zeitliche Reihenfolge | Datum bei jedem Schritt |
| Beweismittel | je Tatsache mindestens eines |
| Bezugnahme Anlage | im Text mit Anlagen-Nummer |
| Tatsachen nicht Wertungen | wer was wann wo |
Bestreiten durch Beklagte
| Form | Wirkung |
|---|---|
| Substantiiertes Bestreiten | Kläger trifft Beweislast voll |
| Pauschales Bestreiten unzulaessig | gilt als zugestanden ZPO 138 Abs. 3 |
| Nichtwissen ZPO 138 Abs. 4 | nur bei Tatsachen ausserhalb eigener Wahrnehmung |
Norm-Pinpoints
- ZPO 137 Verhandlungsgrundsatz
- ZPO 138 Wahrheitspflicht Substantiierung
- ZPO 286 freie Beweiswuerdigung