Template-Erkennung
Arbeitsbereich
Vertragsvorlage und Altvertrag erkennen und analysieren: Anwendungsfall Anwalt oder Mandant gibt unbekannte Vorlage oder alten Vertrag ein und Skill soll Vertragstyp Klauselstruktur Pflichtfelder und Wahlklauseln identifizieren. §§ 433 ff. BGB Kaufvertrag, §§ 535 ff. BGB Mietvertrag, §§ 611a ff. BGB Arbeitsvertrag. Prüfraster AGB vs. Individualvertrag, Sprache, strukturierte vs. unstrukturierte Platzhalter, Vertragstyp-Einordnung. Output Vorlage-Analyse mit Vertragstyp, Klauselliste und Pflichtfeld-Map. Abgrenzung zu DOCX-Stripper für rohe Textzerlegung und zu Feldinventar. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Vertragsspezifisch; § 195 BGB Regelverjährung 3 Jahre, § 14 BGB-InfoV Widerrufsfrist 14 Tage, EuGH-Vorgaben zu Klausel-Transparenz.
- Tragende Normen verifizieren: BGB §§ 133, 157, 305-310 (AGB-Kontrolle), 311b, 311c, 433, 488, 535, 631, 651a, 765, NachwG, FormularG, AGG (Diskriminierungsverbot) — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Vertragspartner, Rechtsabteilung, Notar bei Formerfordernis, Datenschutzbeauftragter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Mustervertrag, Termsheet, Klauselkatalog, Altvertrag, Vertragsentwurf mit Track Changes, AGB-Prüfraster — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
Triage zu Beginn
- Welcher Vertragstyp liegt vor — Kauf, Miete, Werk, Dienstleistung, Lizenz, Arbeitsvertrag?
- Ist die Vorlage ein AGB-Formular oder ein Individualvertrag?
- In welcher Sprache ist die Vorlage — deutsch, englisch, zweisprachig?
- Gibt es strukturierte Platzhalter ([...], XXX, TBD) oder nur unstrukturierten Freitext?
Zentrale Normen
- §§ 433, 535, 631, 611 BGB — Kauf, Miete, Werk, Dienst (Vertragstypen)
- § 305 BGB — AGB-Einbeziehung
- § 305c Abs. 2 BGB — Unklarheitenregel (gegen Verwender)
Startet bei
- hochgeladener Word-Vorlage oder altem Vertrag
- Term Sheet, E-Mail, Tabelle oder Freitext mit Eckdaten
- Wunsch nach neuem Vertragsentwurf
- Wunsch nach Redline oder Track Changes
Workflow
- Vertragstyp, Parteien, Gegenstand, Leistung, Entgelt, Laufzeit, Kündigung, Haftung, Anlagen und Signaturen erkennen.
- Fixe Stammdaten des Verwenders von variablen Mandatsdaten trennen.
- Wahlklauseln als Entscheidungspunkte markieren, nicht stillschweigend streichen.
- Feldnamen normalisieren, damit Term Sheet und Vorlage zusammengeführt werden können.
Ausgabe
- Vertragsdatenmatrix
- Rückfragenliste
- Ausfüllprotokoll
- Entwurfs- oder Prüfvermerk
- klare Stopper vor Track Changes, falls noch keine ausdrückliche Bestätigung vorliegt
Ausformulierungspflicht und Formatstandard. Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie
[Name der Mandantin]werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.Schriftbild: Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist Times New Roman 11 pt als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
Nummerierung: Gliederung ausschließlich dezimal (
1,1.1,1.1.1und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
Leitplanken
- Originaldateien werden nie überschrieben.
- Track Changes, Redline oder Vergleichsfassung nur nach ausdrücklicher Rückfrage und Bestätigung.
- Offene Werte bleiben sichtbar; sie werden nicht erfunden.
- Juristische Wahlentscheidungen werden erklärt und protokolliert.
Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.